…Aufteilungsmaßstab besteht und damit die Überprüfung eines entsprechenden Vorbringens des Steuerpflichtigen entweder unmöglich ist oder nur unter nicht vertretbarem Eingriff in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen durchführbar wäre (Aufteilungsverbot). Dieses Aufteilungsverbot gilt nicht, wenn ausnahmsweise eine eindeutige, klar nachvollziehbare Trennung zwischen der privaten und der beruflichen…
…Unternehmen und gehen die anteiligen (Lohn-)Kosten nicht zu Lasten des Unternehmens. Bezüglich des nichtunternehmerischen Teils der Arbeitsleistung kommt es damit zu keiner Vorsteuerberichtigung oder Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994. Diese Beurteilung setzt eine von vornherein feststehende, klare und nachvollziehbare Trennung…
…PC und Drucker stellen kein einheitliches Wirtschaftsgut dar; Gasflaschen zur Lieferung von Gas an verschiedene Kunden kommen als geringwertige Wirtschaftsgüter in Betracht; ebenso Gaszähler (VwGH 17.2.1999, 97/14/0059); Schreibtischkombinationen aus Schreibtischen, Computerbeistelltischen und Rollcontainern können selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter darstellen, wenn eine Trennung…
…Berufs- oder Erwerbsminderung. Davon ausgenommen sind ärztliche Gutachten in laufenden Gerichtsverfahren, die dem Schutz der Gesundheit des Betreffenden dienen, wie zB Gutachten über die Vernehmungs- oder Verhandlungsfähigkeit oder Haftvollzugstauglichkeit. 6.1.19.2.2. Hilfsgeschäfte Rz 947: Hilfsgeschäfte der Ärzte (Veräußerung und Entnahme von Anlagenvermögen…
…daher nicht vergütet werden. Beispiel: Eine Gebäudeerrichtungs- und -vermietungsGmbH, deren Betriebsgegenstand die Errichtung, Verwertung, Vermietung usw. eines Einkaufszentrums ist, überträgt alle Verwaltungsagenden auf eine eigene Verwaltungsgesellschaft. Kann die in Folge dieser Übertragung von der GmbH im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit nicht als betriebliche Tätigkeit angesehen…
…innerbetrieblicher Aufzeichnungen eine eindeutige Trennung dieser Tätigkeit und der damit verbundenen Umsätze von den anderen betrieblichen Tätigkeiten vorgenommen, die in diesem Teilbetrieb verbrauchten Energieträger sowie die darauf entfallenen und entrichteten Energieabgaben wurden dem Teilbetrieb eindeutig nachvollziehbar zugeordnet. Rz 233: Sofern bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen…
…und desselben Personals. Beispiel: Wird zusätzlich zum Gewerbe eines Unternehmensberaters der Beruf eines Buchhalters angemeldet, so wird dann von einem einheitlichen Betrieb (und damit von keiner Neugründung iSd NeuFöG) auszugehen sein, wenn beide Tätigkeiten am selben Standort und ohne konsequente Trennung in der Ausübung und…
…Rechtsanwaltes an einem Hotel- und Kurbetrieb über eine Personengesellschaft gehört nicht zu dessen freiberuflicher Tätigkeit (VwGH 17.9.1990, 89/14/0130). Beispiel 4: Nutzt ein Gewerbetreibender seine beruflichen Erfahrungen auch als Fachschriftsteller, dann ist die schriftstellerische Tätigkeit von der gewerblichen zu trennen. Rz 5285…
…nicht ausschließlich durch den Beruf veranlasst und die Möglichkeit eines privaten Reisezweckes nicht nahezu ausgeschlossen ist (VwGH 18.2.1999, 97/15/0092, VwGH 27.5.1999, 97/15/0142). Eine ausschließliche berufliche Veranlassung wird im Regelfall für Fahrten zur Anschaffung von Arbeitsmitteln nicht gegeben…
…Liegenschaft) miteingebracht, ist der Vorgang in einen unter Art. III UmgrStG fallenden Vorgang und einen unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG 1988 fallenden Sacheinlagetatbestand zu trennen. Das Wahlrecht zur Mitübertragung von Finanzierungsverbindlichkeiten kommt lediglich zur Anwendung, wenn Kapitalanteile isoliert übertragen werden. Werden qualifizierte…
…Weinbau und Kellerwirtschaft in Weinbaugebiete Kaliforniens). Siehe auch Beispiel Rz 10389. Siehe auch Beispiel Rz 10389. 5.9.27.2 Mischprogramm Rz 390: Lassen sich bei Studienreisen die beruflich veranlassten Reiseabschnitte klar und einwandfrei von privat veranlassten Reiseabschnitten trennen, ist eine Aufteilung bzw. Zuordnung von…
…der gesamte Betrag dann nicht abzugsfähig, wenn sich die Aufwendungen für die Lebensführung und die Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen. Regelmäßig ist dies bei einer Doppelveranlassung bzw. einer überlappenden Veranlassung (der Aufwand ist zugleich betrieblich und privat veranlasst, zB bei Reisen mit "Mischprogramm…