3.3. Ausnahmen betreffend die Durchführung von Beförderungen über acht Stunden Im Falle von Beförderungen im Inland oder aus dem Inland in einen benachbarten Mitgliedstaat der Europäischen Union können Straßentransportmittel, für die Erleichterungen gemäß Artikel 18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gestattet…
Artikel 107 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Schienenweg (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex) Werden Waren auf dem Schienenweg in das Zollgebiet der Union verbracht, ist die summarische Eingangsanmeldung innerhalb folgender Fristen abzugeben: a)dauert die Zugfahrt…
…Wohl der Tiere bestmöglich Rechnung zu tragen. (3) Im Einzelfall ist, wenn es aufgrund der geographischen Gegebenheiten unumgänglich ist, eine Verlängerung der maximalen Beförderungsdauer auf maximal zehn Stunden zulässig. Die aufgrund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen einzuhaltenden Pausen sind dabei auch zur Versorgung der transportierten Tiere zu verwenden.
Artikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern (Artikel 215 Absatz 4 des Zollkodex) Die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern muss innerhalb der folgenden Fristen ab dem Zeitpunkt der Überführung der Waren in das Verfahren erfolgen: a…
3.5. Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren Aufgrund § 20b TTG 2007 können mittels Verordnungen nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen festgelegt werden. Mittels BGBl. II Nr. 254/2024 wurden nähere Bestimmungen zu…
1.13. Eisenbahnverkehr Wird eine Ware im Eisenbahnverkehr mit einem Versandschein T1 befördert und endet das mit diesem Versandschein durchgeführte Versandverfahren bei einer Bestimmungszollstelle an der Grenze zu einem Drittland, während die Waren mit dem Beförderungspapier weiterbefördert werden, so ist dieses letztere zusammen mit dem…
…2007 eine maximale Beförderungsdauer von 8acht Stunden festgelegt. (2) Im Einzelfall ist, wenn es aufgrund der geographischen Gegebenheiten unumgänglich ist, eine Verlängerung der Beförderungsdauer auf maximal zehn Stunden zulässig. Die aufgrund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen einzuhaltenden Pausen sind dabei auch zur Versorgung der transportierten Tiere zu verwenden.
2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…
5. Unmittelbare Beförderung Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. darf nur verwendet werden, wenn die Waren unmittelbar zwischen den beiden Teilen der Zollunion befördert werden. Jedoch können Waren, die eine einzige Sendung bilden, durch Drittländer befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen…
Artikel 110 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung im kombinierten Verkehr (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex) Werden Waren mit einem Beförderungsmittel in das Zollgebiet der Union verbracht, das selbst auf einem aktiven Beförderungsmittel befördert wird, entspricht die Frist für…
Titel VIII Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union Kapitel 1 Förmlichkeiten vor dem Ausgang von Waren Artikel 244 Frist für die Abgabe von Vorabanmeldungen (Artikel 263 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Vorabanmeldung gemäß Artikel 263 des Zollkodex ist bei der zuständigen Zollstelle…
Abschnitt 1 Linienverkehr Artikel 195 Konsultation der vom Linienverkehr betroffenen Mitgliedstaaten (Artikel 22 des Zollkodex) Vor Erteilung der Zulassung nach Artikel 120 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 prüft die entscheidungsbefugte Zollbehörde, ob die Voraussetzungen des Artikels 120 Absatz 2 der genannten Verordnung für die…
Gruppe 15 - Daten/Fristen/Zeiträume 15 01 000 000 Datum und Uhrzeit des voraussichtlichen Abgangs Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit des geplanten Abgangs von dem Ort, an dem die Waren auf das aktive Beförderungsmittel verladen wurden, das sie in die Union…
1.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle Gesamtbürgschaft Die Abgangszollstelle kann die Angaben in der Versandanmeldung über den Sicherheitsbetrag stichprobenweise prüfen. Einzelsicherheit mit Einzelsicherheitstiteln Diese besondere Form der Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ermöglicht einem Bürgen die Ausstellung von Sicherheitstiteln, die von verschiedenen Verfahrensinhabern als Sicherheit bei…
2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…
8.2.7. Vorgehensweise bei einem Auskunftsersuchen bei vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten Der Inhaber des Unionsversandverfahrens wird unterrichtet, wenn bei einem vereinfachten Verfahren für Luftbeförderung der Stufe 1 die monatliche Liste der Manifeste nicht innerhalb des Zwei-Monats-Zeitraums, gerechnet ab dem Ende des…
Artikel 297 Frist für die Gestellung der Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Abgangszollstelle setzt eine Frist für die Gestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle unter Berücksichtigung a)der Beförderungsroute; b)des Beförderungsmittels…
Artikel 138 Beförderungskosten (Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe e des Zollkodex) (1) Werden Waren mit auf gleichem Beförderungsmittel Beförderungsart über den Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Union hinaus weiterbefördert, so werden die Beförderungskosten im Verhältnis zur Entfernung bis zum Ort des Verbringens in…
Artikel 108 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf der Straße (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex) Werden Waren auf der Straße in das Zollgebiet der Union verbracht, ist die summarische Eingangsanmeldung spätestens eine Stunde vor Ankunft der Waren an…
Artikel 135 Beförderung zum zugelassenen Ort (1) Wer Waren in das Zollgebiet der Union verbringt, hat diese unverzüglich und gegebenenfalls nach Maßgabe der von den Zollbehörden festgelegten Einzelheiten auf dem von ihnen bezeichneten Verkehrsweg zu der von diesen Behörden bezeichneten Zollstelle oder zu einem anderen…