Anlage 15 Kennzeichnungsmethoden (Anhang I der Arten - Kennzeichnungsverordnung 2013) 1. Geschlossener Ring Einmalig gekennzeichneter, nahtlos verschlossener und gewerblich hergestellter Beinring mit einem Nummerncode, dem ein "A" als Kennung für Österreich vorangestellt sein muss. Ein geschlossener Ring muss eine derartige Größe haben, dass er nach vollständigem…
4.12. Kennzeichnung bestimmter Exemplare (1) Die Durchführungsverordnung schreibt vor, dass Genehmigungen und Bescheinigungen für bestimmte Exemplare nur dann erteilt werden dürfen, wenn sie gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung wird in der Arten - Kennzeichnungsverordnung 2013 geregelt, wobei die in Anhang II dieser Verordnung genannten Kennzeichnungsmethoden (siehe…
Muster 3a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird Hinweis: Der gesamte gedruckte Text muss immer in der Amtssprache des ausstellenden Mitgliedsstaates der Union und in Englisch abgefasst sein. Neu ab 01. Januar 2028: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/705 Anhang I [Grafik…
Anlage 5 Muster der CITES Sicherheitsmarken Alte CITES Sicherheitsmarke (weiterhin gültig) Marke [Grafik] vergrößert wiedergegeben Neue CITES Sicherheitsmarke [Grafik] Technische Spezifikationen Originalgröße 40 mm x 20 mm Bedingt durch einen Wechsel der Druckerei weisen die alten und die neuen Sicherheitsmarken leichte Farbunterschiede auf
Muster 3c - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird Gültig, wenn ausgestellt vor dem 29. Dezember 2014 entsprechend der Entscheidung 2003/803/EG [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik…
Artikel 223 Tiere (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Tiere, die einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person gehören, wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt. Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können im Zollgebiet der Union ansässig sein…
Muster 3b - Heimtierausweis (Pet Passport), der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wird Gültig, wenn ausgestellt zwischen dem 29. Dezember 2014 und dem 01. Januar 2028: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 Anhang III Teil 1 [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik…
3.5. Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren Aufgrund § 20b TTG 2007 können mittels Verordnungen nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen festgelegt werden. Mittels BGBl. II Nr. 254/2024 wurden nähere Bestimmungen zu…
Muster 6: Muster der Etikette für Wissenschaftler und wissenschaftliche Einrichtungen [Grafik]
Muster 5a - Tiergesundheitsbescheinigung - Hunde, Katzen oder Frettchen Neu ab 01. Oktober 2026: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/705 Anhang III [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Hinweis: Bis einschließlich 31. März 2027 ist die Einreise auch mit Tiergesundheitsbescheinigungen zu gestatten, die bis…
Muster 2 - Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A) [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
Artikel 182 Zollrechtlicher Status von Tieren, die von in ein besonderes Verfahren übergeführten Tieren geboren werden (Artikel 153 Absatz 3 des Zollkodex) Übersteigt der Gesamtwert von Tieren, die im Zollgebiet der Union von Tieren geboren werden, die Gegenstand einer Zollanmeldung sind und in die Lagerung…
Muster 4a - Heimtierausweis (Pet Passport), der in Andorra, der Schweiz, den Färöer Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt ausgestellt wird Hinweis: Das Muster entspricht nicht dem tatsächlichen Aussehen des Heimtierausweises, da der gesamte gedruckte Text immer in der Amtssprache des…
2. Gegenstand 2.1. Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr (1) Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, dürfen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 in der GemeinschaftUnion weder in Verkehr gebracht noch in die GemeinschaftUnion ein bzw…
Anlage 3 Bescheinigung über Pelze bestimmter Wildtierarten und aus diesen Pelzen gefertigten Waren gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 [Grafik]
Muster 5: Muster des Formblattes für Bescheinigungen ausschließlich zur Verwendung in der Europäischen Union [Grafik] Anweisungen und Erläuterungen 1.Vollständiger Name und Anschrift des Inhabers der Bescheinigung und nicht eines Agenten. 2.Nur auszufüllen, wenn in der Einfuhrgenehmigung für die betreffenden Exemplare der Ort…
1. Gegenstand 1.1. Geltungsbereich Das Tiertransportgesetz 2007 gilt gemäß § 1 Abs. 1 TTG 2007 für den Transport von Tieren durch Kraftfahrzeuge und Anhänger (Straßentransportmittel), Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge oder Schiffe in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Festlegung der dabei einzuhaltenden Mindestanforderungen zur Verhinderung der…
…2006, BGBl. II Nr. 417/2006 idF BGBl. II Nr. 503/2008 Rz 5015: GAP-Beihilfen-Verordnung GAP-Beihilfen-Verordnung 2008, BGBl. II Nr. 43/2008 Rz 5016: Tierkennzeichnungsverordnung Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2007, BGBl. II Nr. 166/2007 Rz 5017: Weinbau Siehe Rz 5103 ff.
Anlage 12 Etikettierungsvorschriften für Kaviar gemäß dem CITES Übereinkommen Betroffene Produkte Den CITES-Etikettierungsvorschriften unterliegt jeglicher Kaviar aller Stör- und Löffelstörarten, beispielsweise auch der unter den Handelsnamen Beluga, Osetra, Sevruga und Kaluga vertriebene Kaviar. Dem Übereinkommen unterliegen alle lebenden Störe und Löffelstöre sowie alle Teile…
7.7.7. VO 2342/92 - Einfuhr reinrassiger Zuchtrinder siehe VP 01806/550V2008 Verordnung (EWG) Nr. 2342/92 der Kommission vom 7. August 1992 über die Einfuhr von reinrassigen Zuchtrindern aus Drittländern und die Gewährung von Erstattungen bei ihrer Ausfuhr Richtlinie 94/28/EG des…