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5 Treffer1561 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10138–1021342.5.3 § 15 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…§ 15 EStG 1988 - Aufwendungen eines bzw. für einen Teleworker (Rz 138 und Rz 703a) Siehe Rz 10703a Rz 10163: § 15 Abs. 2 EStG 1988 und zugehörige VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge - Deputate in der Land- und Forstwirtschaft (Rz 163) (2011) In der Folge werden…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…dass er keinen Außendienst versieht, regelmäßig tätig wird (VwGH vom 24.04.2001, 96/13/0152). Auch bei Teleworkern, die ihre Arbeit ausschließlich zu Hause verrichten und beim Arbeitgeber über keinen Arbeitsplatz verfügen, wird die Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Arbeitsstätte angesehen und werden die…

LStR 2002 Rz 700–70410.5 Dienstreise (§ 26 Z 4 EStG 1988 und § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Der Beschäftiger hat den Überlasser davon zu verständigen. Eine eventuelle Versteuerung von steuerpflichtigen Reisekosten hat daher nicht im Wege der Veranlagung sondern als steuerpflichtiger Arbeitslohn durch den Überlasser zu erfolgen. Rz 703a: Bei Teleworkern, die ihre Arbeit ausschließlich zu Hause verrichten und beim Arbeitgeber über…

LStR 2002 Rz 1003–101115.4.5.31 Schauspieler
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…Bindung an sachliche Weisungen beauftragt, liegt eine selbständige Tätigkeit vor (VwGH 9.7.1997, 95/13/0289). 15.4.5.37 Telearbeiter (Teleworker) Rz 1009: Personen, die unter Nutzung elektronischer Hilfsmittel an einem selbstgewählten Arbeitsort (zB in ihrer Wohnung) tätig werden, stehen auch dann in…

LStR 2002 Rz 328–3295.9.4.4 Abzugsfähigkeit bei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Komponenten, die außerhalb des Arbeitszimmers und solche die in einem Arbeitszimmer ausgeübt werden, wobei die (Tätigkeits-)Komponente, die auf das Arbeitszimmer entfällt, typischerweise nicht als für das Berufsbild (bloß) unwesentlich zu bezeichnen ist. Beispiele: Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Maler, Komponist, Bildhauer, Heimarbeiter, "Heimbuchhalter", Teleworker (Rz 703a).