Artikel 131 Teillieferungen (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Sind Waren, die zu einem Zollverfahren angemeldet werden, Teil einer größeren Menge gleicher, in einer einzigen Transaktion erworbener Waren, so wird der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis im Sinne des Artikels 70 Absatz 1…
…Teilentgelt gesondert und endgültig abgerechnet wird; die Teilabrechnung kann auch nach der Abnahme erfolgen. Zeitpunkt der Teillieferung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Rz 2614: Ist als Gesamtentgelt für eine Werklieferung (zB die Fliesenlegerarbeiten an einem Wohnblock) eine Pauschalsumme vereinbart, so ist im allgemeinen davon auszugehen…
2. Verfahren 2.1. Tarifmäßige Einreihung Die in den einzelnen Teilsendungen enthaltenen Komponenten und Teile sind ohne Rücksicht auf ihre eigene tarifmäßige Beschaffenheit nach der Warennummer und dem Zollsatz der zusammengebauten bzw. vollständigen Maschine abzufertigen. Dies gilt auch für Verbrauchsmaterialien, wie Kitte, Anstrichfarben, Schweißelektroden und…
3. Präferenzzollbehandlung Werden bestimmte (Warenkreis ergibt sich aus der jeweiligen Präferenzmaßnahme) zerlegte oder noch nicht zusammengesetzte Erzeugnisse in Teilsendungen eingeführt, so ist den Zollbehördendem Zollamt Österreich bei der Einfuhr der ersten Teilsendung ein einziger präferenzieller Ursprungsnachweis vorzulegen. Sinngemäß gilt das vorgenannte für die Ausfuhr. Für…
…Empfängern ein Direktlieferungscode (Abschnitt 3.3.3.8.) verwendet, können im Zuge der Codeanforderung mehrere Lieferadressen angegeben werden. Teillieferungen an unterschiedliche Lieferadressen mit einem e-VD ohne Lieferortänderung durch den Versender sind daher möglich. Nur der erste angegebene Lieferort ist bindend. Es ist auch zulässig…
…Die Zertifizierung für den Einzelfall ist beschränkt auf eine bestimmte Menge, einen einzigen zertifizierten Versender, einen bestimmten Zeitraum und darf maximal zwei Teillieferungen umfassen. Ausgenommen davon kann in Sonderfällen, beispielsweise um Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten entgegen zu kommen, von der Beschränkung auf vier Beförderungen abgesehen werden. …
…kommen, soll auch dann eine Bewilligung im Einzelfall erteilt werden, wenn die Anzahl der Fälle 4 Beförderungen übersteigt. Im Interesse der Sicherstellung der amtlichen Aufsicht und zur Wahrung einer bundeseinheitlichen Vorgehensweise sind Teillieferungen grundsätzlich nicht zu gestatten. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen ist das Zollamt befugt…
6. Andere Waren in Teilsendungen Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Abfertigung von Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 in Teilsendungen gemäß der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII der KN. Muster eines Bescheides über Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen Zollamt…
Artikel 115 Einfuhr in Teilsendungen (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Werden auf Antrag des Einführers und unter den von den Zollbehörden des Einfuhrlands festgelegten Voraussetzungen nicht zusammengesetzte oder zerlegte Erzeugnisse der Abschnitte XVI oder XVII oder der Positionen 7308 oder 9406 des Harmonisierten Systems…
Artikel 96 Einfuhr in Teilsendungen mit Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden auf Antrag des Einführers und unter den von den Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats festgesetzten Voraussetzungen nicht zusammengesetzte oder zerlegte Erzeugnisse der Abschnitte XVI…
0.1. Rechtsgrundlagen und Erläuterungen Zusätzliche Anmerkung 3 zum Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur (VO Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif, in der geltenden Fassung) Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen…
1. Antragstellung 1.1. Unterlagen Der schriftliche Antrag auf Bewilligung der Abfertigung nach der Zusätzlichen Anmerkung 3 zum Abschnitt XVI der KN ist bereits vor der Abfertigung der ersten Teilsendung bei dem gemäßbeim § 39 ZollR-DG zuständigen Zollamt Österreich einzubringen. Diesem Antrag sind beizuschließen: a…
5. Erhebung der Zollschuld Der auf die einzelnen Teilsendungen entfallende Abgabenbetrag ist jeweils in voller Höhe vorzuschreiben. Die Erhebung der Zollschuld (Art. 77 bis 100 UZK) wird durch diese Dienstanweisung nicht berührt. Für die Anwendung der zolltarifarischen Bestimmungen ist grundsätzlich für jede einzelne Teilsendung der…
4. Nachträgliche Prüfung (Endkontrolle) 4.1. Besichtigung Nach der Einfuhrabfertigung der letzten Teilsendung ist von der Überwachungszollstelle eine nachträgliche Prüfung an Hand der Anmeldungen durchzuführen und durch eine Besichtigung der Maschine festzustellen, ob alle eingeführten Teile zum Zusammenbau der Maschine verwendet worden sind. Die Besichtigung…
0. Einführung Zur Vermeidung von unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN), in Verbindung mit der Zusätzlichen Anmerkung 3 zum Abschnitt XVI wurde eine Richtlinie ausgearbeitet, die die Vorgangsweise der Zollstellen bei der Abfertigung…
5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…
Artikel 105 Einfuhr in Teilsendungen mit Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Das Verfahren nach Artikel 99 Absatz 3 gilt für einen von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten festgelegten Zeitraum. (2) Die Zollbehörden der Einfuhrmitgliedstaaten, die aufeinander folgende Überlassungen zum zollrechtlich freien…
Artikel 178 Teile oder Bestandteile einer Ware (Artikel 116 Absatz 1 des Zollkodex) Ist die Erstattung oder der Erlass an die Zerstörung bzw. Vernichtung, die Aufgabe zugunsten der Staatskasse oder die Überführung in ein besonderes Zollverfahren oder die Ausfuhr der Waren geknüpft, doch sind die…
3. Lieferung (§ 3 UStG 1994) 3.1. Begriff der Lieferung 3.1.1. Liefergegenstand Rz 342: Eine Lieferung liegt vor, wenn der Unternehmer jemand anderen befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. Gegenstände sind körperliche Sachen oder andere Wirtschaftsgüter, die nach der Verkehrsauffassung…