5.2. Gelegenheitsverkehre 5.2.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung…
…Zweck der Finanzierung dazwischengeschaltet wird. In diesem Fall besteht eine Berechtigung auf Vergütung der geleisteten Normverbrauchsabgabe, wenn der Leasinggesellschaft das Kraftfahrzeug normverbrauchsabgabepflichtig geliefert wurde. Beispiel 1: Ein Taxiunternehmer "erwirbt" bei einem Fahrzeughändler ein Neufahrzeug, wobei die Finanzierung nicht mittels Darlehen, sondern über eine Leasinggesellschaft abgewickelt…
…des Abgabenschuldners über die Höhe der abgeführten Normverbrauchsabgabe; im Falle einer Leasingfinanzierung eine Rechnungskopie oder eine Bescheinigung der Leasinggesellschaft. Beispiel 1: Ein Taxiunternehmer kauft ein neues Kraftfahrzeug von einem inländischen Fahrzeughändler und lässt es sofort als Taxi zu. Für die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs ist eine…
…befreiten Kraftfahrzeugs oder Vorführkraftfahrzeugs anfallende NoVA ist nicht abzugsfähig, weil sie durch die Entnahme veranlasst ist. Beispiele: Ein Autohändler entnimmt ein Vorführkraftfahrzeug für den Eigenverbrauch. Ein Taxiunternehmer entnimmt ein Taxi für den Eigenverbrauch (siehe auch Durchführungserlass zum NoVAG 1991 vom 6.3.1992, AÖF Nr…
…Vorführkraftfahrzeuges Verkauf eines Kraftfahrzeuges mit Tageszulassung innerhalb von 3 Monaten ab Zulassung Verkauf eines Taxifahrzeuges Beispiel 2: Ein Taxiunternehmer verkauft ein bis dato begünstigt verwendetes Kraftfahrzeug an einen Unternehmer, welcher dieses als Gästewagen verwenden möchte. Der Taxiunternehmer verwirklicht in diesem Fall den Normverbrauchsabgabe-Tatbestand gemäß …
…Taxiunternehmer erwirbt am 20. Oktober 2021 ein Kraftfahrzeug, um dieses als Taxi zu nutzen. Er erfüllt hinsichtlich des Taxis alle Voraussetzungen (siehe Rz 143 bis 152) und nutzt dieses bis zum 23. März 2022 zu diesem begünstigten Zweck. Am 23. März 2022 verkauft der Taxiunternehmer…
…so liegt dennoch ein Dienstverhältnis vor, wenn die übrigen Umstände (Benutzung des Fahrzeuges auf Gefahr des Taxiunternehmens, Kostentragung durch den Taxiunternehmer, Abfuhr eines wesentlichen Teiles der Einnahmen an den Taxiunternehmer) für die Nichtselbständigkeit sprechen (VwGH 11.2.1992, 88/14/0115). 15.4.5.36…
…der Lieferung durch den Hinweis am übermittelten Formular NOVA 4 zu erfolgen. Das zuständige Finanzamt setzt in diesen Fällen die Sperre in der Genehmigungsdatenbank. Beispiel: Ein Taxiunternehmer verkauft sein Taxi an einen Menschen mit Behinderung. Durch die Lieferung des befreiten Kraftfahrzeuges wird der Tatbestand des …
…1991 vor, so bestehen keine Bedenken, die Steuerpflicht mit dem Vergütungsanspruch zu kompensieren. Für genauere Ausführungen siehe Rz 422 f. Beispiele: Ein Taxiunternehmer erwirbt ein Kraftfahrzeug im übrigen Unionsgebiet und verwendet dieses für sein Unternehmen. Ein Diplomat importiert ein Neufahrzeug eingangsabgabenfrei aus dem übrigen Unionsgebiet.
…in diesem Fall nach der Rechtslage am 20. Mai 2021 zu bemessen und für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag ist die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen (siehe Rz 936). Beispiel 3: Ein Taxiunternehmer erwirbt am 20. Oktober 2020 ein Kraftfahrzeug bei einem inländischen…
…bzw. bei Privaten ist ein Antrag auf Sperrsetzung mittels des amtlichen Formulars (NOVA 4) einzubringen (VwGH 24.01.2017, Ro 2016/16/0001). Beispiel: Ein Taxiunternehmer verkauft ein Kraftfahrzeug (Lieferung in die Schweiz), für welches ursprünglich die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe in Anspruch genommen wurde…
…im Falle einer Lieferung derjenige, der ein bisher gemäß § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 steuerbefreites Kraftfahrzeug veräußert (z.B. Verkauf eines Taxifahrzeuges durch einen Taxiunternehmer) (beachte: abweichend bei Menschen mit Behinderungen, siehe Rz 233 und 258, sowie bei Diplomaten, siehe Rz 367 f); in den…
…3 NoVAG 1991 befreites Kraftfahrzeug handelt (z.B. Taxifahrzeug), für welches der Leasingnehmer (z.B. Taxiunternehmer) gemäß § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 die Vergütung der Normverbrauchsabgabe vornehmen kann. So soll mit der Vergütung von 16,67% der Normverbrauchsabgabe die Mehrbelastung durch die auf…
…erhalten hat, müssen auch beim Taxiunternehmer berichtigt werden, sodass das Finanzamt gegenüber dem Taxiunternehmer eine Forderung von 1.500 Euro hat. Rz 1111: Wird das Kraftfahrzeug auf Grund der Geltendmachung eines Eigentumsvorbehaltes oder einer Wandlung zurückgestellt und wurde vom Leistungsempfänger bereits eine Vergütung beansprucht, so…
…JA | | Import aus Drittland: | JA | JA | | Kauf von Privatperson (EU-Binnenmarkt): | NEIN | JA | Begünstigter Personenkreis nach § 3 Abs. 3 (z.B. Taxiunternehmer, usw.) | NOVA 4 | JA (§ 1 Z 3) mit kompensierter Vergütungsmöglichkeit (§ 3 Abs…
A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 143: Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. § 3 Z 3 TS 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30…
5. Strafbestimmungen 5.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung durchführt (§ 15…
10.20. Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi; § 14 TP 21 GebG) 10.20.1. Gegenstand der Gebühr Rz 780: In der Tarifpost 21 werden für die Ausstellung und Wiederausfolgung eines Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) Pauschalgebühren festgelegt. Rz 781: Die Pauschalierung ist auf…
3. Abgrenzungsfragen 3.1. Verhältnis zum Personengelegenheitsverkehr (1) Der Gelegenheitsverkehr im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes umfasst die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr auf Grund des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre, Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten…
1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.