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UStR 2000 Rz 671–6734.6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

4.6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz 4.6.1. Allgemeines Rz 671: Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 10 UStG 1994) sowie bei Hingabe an Zahlungsstatt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Als Wert im Sinne dieser Bestimmung ist…

UStR 2000 Rz 4713.10. Tausch
geltende FassungRichtlinien03.11.2006

3.10. Tausch Rz 471: Ein Tausch liegt vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht. Zur Bemessungsgrundlage siehe Rz 671 bis Rz 672. Randzahlen 472 bis 474473: derzeit frei. Abschnitte 3.11. und 3.12.: derzeit frei.

UmgrStR 2002 Rz 256–2891.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Behandlung verschmelzungsgeborener Anteile 1.5.2.1. Ausnahme vom Tauschgrundsatz und Identitätsfiktion Rz 263: § 5 Abs. 1 Z 1 erster Satz UmgrStG normiert, dass der verschmelzungsbedingte Anteilstausch nicht unter den Tauschgrundsatz fällt und ertragsteuerlich nicht als Tausch gilt. Es liegt daher keine Anschaffung oder Veräußerung…

UmgrStR 2002 Rz 1802–18736.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Steuerpflicht 6.13.3.1. Behandlung der übertragenden und der neuen oder übernehmenden Körperschaft Rz 1808: Auf Ebene der übertragenden Körperschaft ist gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 KStG 1988 der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG 1988 anzuwenden. Abhängig davon, ob an sich begünstigtes…

EStR 2000 Rz 2600–26096.19.2.2 Offene und verdeckte Einlagen sowie Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Höhe der ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen, ebenso liegen beim Einlegenden keine fiktiven Einnahmen vor (etwa bei unentgeltlicher Geschäftsführertätigkeit oder bei unentgeltlichen Werbemaßnahmen). 6.19.3 Anwendung von Tauschgrundsätzen bei Umgründungen Rz 2606: Ausnahmen von der Gewinnrealisierung infolge Verwirklichung der Tauschfiktion des § 6 Z 14 EStG…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.2 Veräußerung, Anschaffung 22.4.2.1 Begriff und Allgemeines Rz 6623: Einkünftebegründender Tatbestand des § 30 EStG 1988 ist die Veräußerung. Darunter ist jede entgeltliche Übertragung zu verstehen (Verkauf, Tausch, sonstiges Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis, mit dem ein Grundstück entgeltlich übertragen wird; zum Erbschaftskauf…

EStR 2000 Rz 2588–25996.19 Tausch von Wirtschaftsgütern, Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in eine Körperschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…des § 12 EStG 1988 durch die Übertragung stiller Rücklagen erreicht werden. Rz 2589: § 6 Z 14 EStG 1988 überträgt den Tauschgrundsatz auch auf die Einlage und Einbringungen in eine Körperschaft und bewirkt, dass eine Sacheinlage in eine Körperschaft einerseits eine Veräußerung des eingelegten Wirtschaftsgutes, andererseits…

UmgrStR 2002 Rz 714–7243.1.6.4. Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…EG) fallen, ist der Teilbetriebsbegriff der Fusionsbesteuerungsrichtlinie maßgebend. Rz 715: Die Eigenschaft eines Teilbetriebes muss am Einbringungsstichtag bereits gegeben sein. Liegt zum Einbringungsstichtag (noch) kein Teilbetrieb vor, fällt die Sacheinlage unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 lit. b erster Satz EStG 1988, wobei mangels…

KStR 2013 Rz 494–50011.2.2 Geld- und Sacheinlagen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Offene Einlagen von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in eine Körperschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung oder eines Nachschusses fallen ebenso unter den Tauschgrundsatz wie verdeckte Einlagen und stellen somit einen Anschaffungsvorgang dar. Rz 497: War der die Einlage bewirkende Steuerpflichtige bereits vor der Einlage an der die…

UmgrStR 2002 Rz 1275–12853.17. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…Verkehrswertes, obwohl Gründe für Zweifel gegeben sind (siehe Rz 676 ff). Rz 1280: § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 überträgt den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 auf die Einlage oder die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft…

UmgrStR 2002 Rz 1728–17386.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§§ 36 und 37 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Daraus folgt, dass die bei einer verhältniswahrenden Spaltung erworbenen Anteile nicht als angeschafft gelten. Bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung fallen die steuerrechtlich nach einer als verhältniswahrend geltenden Spaltung wertneutral getauschten Anteile nicht unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 und lösen…

KStR 2013 Rz 1466–146926.3.3 Steuerpflichtige Einbringungen und Abspaltungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…des SpaltG oder Steuer- Abspaltungen iSd § 44 UmgrStG vorliegen. Rz 1468: Einbringungen und Abspaltungen, die nicht unter das UmgrStG fallen, sind nach Tauschgrundsätzen zu bewerten: Nach § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 liegen bei jedem Tauschpartner, das sind der Einbringende und die übernehmende Körperschaft…

UmgrStR 2002 Rz 406–4322. Umwandlungen (Art. II UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…II UmgrStG unterliegt dieser Vorgang nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen der Besteuerung nach Liquidations-, Veräußerungs- bzw. Tauschgrundsätzen (siehe Rz 632 und Rz 636 ff) und führt ggf. auch zu verkehrsteuerrechtlichen Konsequenzen (siehe Rz 634 f). 2.1.1.3. Umwandlungen im UmgrStG Rz 411: Unter Art…

UmgrStR 2002 Rz 725–7603.1.6.6. Kapitalanteil
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…zB eine Liegenschaft) miteingebracht, ist der Vorgang in einen unter Art. III UmgrStG fallenden Vorgang und einen unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG 1988 fallenden Sacheinlagetatbestand zu trennen. Das Wahlrecht zur Mitübertragung von Finanzierungsverbindlichkeiten kommt lediglich zur Anwendung, wenn Kapitalanteile isoliert übertragen werden…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…2. Nichtwahrung des Ersatzstichtages Rz 799: Werden die Voraussetzungen des Art. III UmgrStG auf den Ersatzstichtag innerhalb der neuerlichen Neunmonatsfrist nicht geschaffen und ist damit keine umgründungssteuerwirksame Sanierung erfolgt, liegt eine unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 fallende Einbringung vor…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Abs. 1 Z 2 KStG 1988 iVm § 6 Z 14 EStG 1988 bei A gemäß § 27 EStG 1988 zur Gewinnrealisierung (Tauschgrundsatz), die Anteile an der neuen C-GmbH sind mit dem gemeinen Wert der "Wertminderung" seiner Beteiligung, die dem gemeinen Wert der Liegenschaft entspricht, anzusetzen…

EStR 2000 Rz 5926–593019.2.6 Vermögensübertragungen und ihre Folgen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…als das Wirtschaftsgut bzw. das Vermögen künftig den anderen Gesellschaftern steuerlich zuzurechnen ist, § 6 Z 14 EStG 1988 zur Anwendung. Die Anwendung des allgemeinen Tauschgrundsatzes führt beim übertragenden Steuerpflichtigen folglich aufgrund von § 24 Abs. 7 letzter Satz iVm § 32 Abs. 3 Z 1 EStG 1988…

UmgrStR 2002 Rz 640–6603. Einbringungen (Art. III UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Wertsteigerung der bestehenden Anteile. Rz 649: Steuerrechtlich ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 UmgrStG idR die Steuerwirkung des Tauschgrundsatzes aufgehoben und damit die Buchwertfortführung zwingend. Der Einbringende kann in einer unternehmensrechtlichen Einbringungsbilanz den an sich nur für den Rechtsnachfolger maßgebenden beizulegenden Wert des…

UmgrStR 2002 Rz 1244–12453.10. Einbringung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…kommt § 17 Abs. 2 UmgrStG zur Anwendung. Entscheidet sich das einbringende Gruppenmitglied für den Ansatz des gemeinen Wertes, liegt bei dem übernehmenden Gruppenmitglied auf Grund des Tauschgrundsatzes gem. § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 eine Beteiligungsanschaffung vor, die im Hinblick auf den Tatbestand einer…

UStR 2000 Rz 35–481.1.1.11. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

1.1.1.11. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen 1.1.1.11.1. Allgemeines Rz 35: Es gilt das Trennungsprinzip: Die Umsätze der Gesellschaft (vorausgesetzt diese ist Unternehmer) sind der Gesellschaft, die Umsätze der Gesellschafter den Gesellschaftern zuzurechen. Der Gesellschafter kann auch Unternehmer sein. Ein Leistungsaustausch…