…daher eine Sacheinlage von Kapitalvermögen, dessen Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, zur Realisierung und Versteuerung der darin enthaltenen stillen Reserven. Ebenso stellt eine Sacheinlage von Grundstücken iSd § 30 Abs. 1 EStG 1988 einen Tausch dar und…
…EStG 1988). Wird der Anteil an einer Agrargemeinschaft im Privatvermögen gehalten, unterliegt die Veräußerung des Anteiles dem besonderen Steuersatz gemäß § 27 Abs. 3 iVm § 27a Abs. 1 EStG 1988. Zum Tausch von Anteilsrechten an einer Agrargemeinschaft gegen Grundstücke im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens siehe Rz 6652.
…keinen Tausch dar. Dagegen liegt dann ein Tauschvorgang vor, wenn ein klarer Grenzverlauf durch einen anderen ersetzt wird oder unstrittige Eigentumsverhältnisse einer Neuregelung unterzogen werden. Die Einlage von Grundstücken in eine Kapitalgesellschaft gilt nach § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 als Tausch. Kein Tausch…
…2018 beschlossene oder unterfertigte Einbringungen ist die Trennung von Grund und Boden und Gebäude im Wege eines Dienstbarkeitsvertrages nicht zulässig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Umgründung auf einen rückwirkenden oder zukünftigen Stichtag erfolgt. Rz 694c: Wird zivilrechtlich eine Realteilung von Grundstücken im Rückwirkungszeitraum vorgenommen…
…Tausch- und Ringtauschvereinbarungen im Einklang mit den Flächenwidmungsplänen (Bebauungsplänen) von Gemeinden zählen nicht als behördliche Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland. Tauschvorgänge, die als Ausfluss einer behördlichen Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland erfolgen und die eine Bebauung auf den ursprünglichen Grundstücken nicht mehr zulassen…
…im Grundstück enthaltenen stillen Reserven erfolgt im Falle der Realisierung dieser stillen Reserven. Voraussetzung ist daher die entgeltliche Übertragung (zB Verkauf oder Tausch; zur Abgrenzung einer entgeltlichen Übertragung zur unentgeltlichen siehe Rz 5571 f) oder die Zuschreibung von Wertsteigerungen des Grundstückes. Die Entnahme des Grundstücks…
…darunter ist jede entgeltliche Übertragung eines Grundstücks zu verstehen (siehe Rz 6623 ff). Als Veräußerung gilt auch ein Tausch im Sinne des § 6 Z 14 EStG 1988, wie zB bei Einlagen in Kapitalgesellschaften außerhalb des UmgrStG oder bei der Ausübung von (partiellen) Aufwertungswahlrechten im Anwendungsbereich…
…Fremdquote"), liegt ein Tausch vor, der nach Maßgabe der §§ 27, 30 und 31 EStG 1988 zu beurteilen ist (siehe Rz 1417). Auch bei der Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens in das gemeinschaftliche Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft erfolgt lediglich eine quotale Tauschrealisierung hinsichtlich der "Fremdquote"; hinsichtlich der…
…Gewährung von Gesellschafterrechten, stellt dies einen Tausch außerhalb des Anwendungsbereiches des Art. IV UmgrStG dar. Beispiel 2: Die AB-OG schließt sich mit C zur ABC-KG gemäß Art. IV UmgrStG zusammen. Im durch die AB-OG übertragenen Betrieb befindet sich auch ein bebautes Grundstück…
…muss (§ 5 - Ermittler) den Vergütungsbetrag auf die Laufzeit abgrenzen. Die Überlassung von Stühlen ist geldwerter Vorteil (siehe auch unter Tausch). Durchlaufende Posten Rz 1037: sind Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt. Durchlaufende Posten scheiden aus der Gewinnermittlung…
…Der Buchwert des Grund und Bodens beträgt 25.000 Euro. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes für die Grundstücksveräußerung werden die Kosten für die Selbstberechnung und Entrichtung der ImmoESt in Höhe von 500 Euro abgezogen, sodass der steuerpflichtige Gewinn 14.500 Euro beträgt. Sollen auf einen…
…der Anteile an der übertragenden Körperschaft durch die Umwandlung eingeschränkt wird, gilt nach § 9 Abs. 1 Z 2 UmgrStG der Austausch von Kapitalanteilen durch Mitunternehmeranteile als Tausch im Sinne des § 6 Z 14 EStG 1988 an dem dem Umwandlungsstichtag folgenden Tag. § 6 Z 6 lit…
…97/14/0141). Rz 5569a: Abhängig von der Beurteilung der Betriebsübertragung als entgeltlich oder unentgeltlich, ist auch die Übertragung von im Betriebsvermögen befindlichen Grundstücken als entgeltlich oder unentgeltlich zu beurteilen. Eine gesonderte Beurteilung der Grundstücksübertragung ist nicht vorzunehmen. Rz 5570: Trotz Zurückbehaltung des zivilrechtlichen Eigentums…
…Beim Erwerb durch Tausch in Vermietungsabsicht sind der Bemessung der AfA der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes und allenfalls zusätzlich zu leistende Einmalbeträge und zu übernehmende Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen. Rz 6427: Wird eine Immobilie gegen Kaufpreisrente erworben und innerhalb von 10 Jahren vermietet…
…der Betrag von 75% des gekürzten gemeinen Wertes heranzuziehen, das sind 18.750 Euro. Da die Ausgleichszahlung 20.000 Euro beträgt, ist der Vorgang als entgeltlich einzustufen. Rz 134c: Liegt auf Grund der Höhe des Wertausgleichs aus nachlassfremden Mitteln ein Veräußerungsvorgang (zB eines Grundstücksanteiles) vor…
…bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Höhe von 3,5% vom einfachen Einheitswert (§ 4 Abs. 2 Z 3 und 4 iVm § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987). Keine Rückwirkung D Grundsatz der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit von Umgründungen Erfordernis einer sinnvollen zivilrechtlichen Begründung für eine Umgründung…
…A Oy, auch zur Übernahme einer Demontageverpflichtung des Käufers eines Grundstückes). Vermittlung von Neukunden: Bei Sachprämien für die Vermittlung von Neukunden (siehe Rz 374) besteht die Gegenleistung für die Hingabe der Sachprämie in der Vermittlungsleistung durch den Altkunden. Bemessungsgrundlage für die Lieferung der Sachprämie ist…
…Verbindlichkeit von 100 gegen die GmbH. Die GmbH "tauscht" die untergehende Beteiligung steuerneutral (bei entsprechender Vorsorge) gegen den übernommenen Betrieb 1. Infolge Vereinigung der Forderung und Verbindlichkeit entsteht bei der GmbH ein steuerpflichtiger Buchgewinn von 60 (keine Rücklagenbildung). Das vermietete im Sonderbetriebsvermögen stehende Grundstück kehrt…
…das bereits bestehende Vermögen nunmehr aber dem übertragenden Steuerpflichtigen zuzurechnen ist (Fremdquote), liegt eine Veräußerung (Tausch) vor. Hinsichtlich der Eigenquote ist auch diesfalls Vorsorge zu treffen, dass es zu keiner endgültigen Verschiebung von Steuerbelastungen kommt (Rz 5926c). Die AfA-Bemessungsgrundlage ist hinsichtlich der Eigenquote fortzuführen…
…4.5.2.2.4.2.1 Wechsel der Gewinnermittlungsart nach dem 31.3.2012 Rz 707: Erfolgt der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 auf eine andere Gewinnermittlungsart nach dem 31.3.2012, ist bereits die Neuregelung der Grundstücksbesteuerung wirksam…