…die Ursprungsregeln im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 besteht für Sri Lanka die Möglichkeit zur Kumulierung von Vormaterialien (nur für unverarbeiteten Tabak und Tabakabfälle der HS Pos. 2401) mit Ursprung in Indonesien. Hinweis betreffend Regionale Kumulierung zwischen Indonesien…
…des Kapitels 24 nicht überschreitet | 2401 | Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle | Aller unverarbeiteter Tabak und alle unverarbeiteten Tabakabfälle des Kapitels 24 sind vollständig gewonnen oder hergestellt | 2402 | Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen | Herstellen aus Vormaterialien jeder…
…mindestens 70 GHT des verwendeten unverarbeiteten Tabaks oder der verwendeten Tabakabfälle der Position 2401 Ursprungswaren sind | | ex 2403 | Rauchtabak | Herstellen, bei dem mindestens 70 GHT des verwendeten unverarbeiteten Tabaks oder der verwendeten Tabakabfälle der Position 2401 Ursprungswaren sind | | ex…
…Pappe sowie weißem und farbigem Papier) -sortiert (d. h. Papier in Stücken) unter B3030: Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff) unter B3060: Tabakabfälle (Tabakrippen) Weintrub Rohweinstein | | | unter B1010: Abfälle und Schrott, aus Gusseisen, Eisen oder Stahl unter B1200: Hüttensand (Schlackensand) aus…
7.14. MO14 Rohtabak 7.14.1. VO 3478/92 - Prämienregelungentfällt Verordnung (EWG) Nr. 3478/92 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Prämienregelung für Rohtabak Die Marktorganisation für Rohtabak umfasst eine Prämienregelung neben Maßnahmen zur Produktionsausrichtung und -regulierung. Die damit zusammenhängenden Agenden fallen in die Zuständigkeit…