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EStR 2000 Rz 5676–567818.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

18.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung Rz 5676: Wird der Preis für einen veräußerten Betrieb laut Kaufvertrag in mehreren Teilbeträgen (Raten) entrichtet, deren Anzahl bereits bei Vertragsabschluss feststeht, handelt es sich nicht um eine Betriebsveräußerung gegen Rente. Rz 5677: Soll die Bezahlung des vereinbarten Preises…

UStR 2000 Rz 751–7596.1.8. Geld- und Kapitalverkehr
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…weiters: Stundungszinsen: Sie werden berechnet, wenn dem Leistungsempfänger, der bei Fälligkeit die Kaufpreisforderung nicht bezahlen kann, gestattet wird, die Zahlung zu einem späteren Termin zu leisten. Zielzinsen: Sie werden erhoben, wenn dem Leistungsempfänger zur Wahl gestellt wird, entweder bei kurzfristiger Zahlung den Barpreis oder bei…

EStR 2000 Rz 753–7624.6.2.3 Das Nettosystem
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Umsatzsteuer, wie Säumniszuschläge und Stundungszinsen, bleiben auch im Bereich der Nettomethode als Betriebsausgaben abzugsfähig. 4.6.2.3.1 Anlagegüter Rz 756: Anlagegüter sind, wenn die Vorsteuer abzugsfähig ist, mit den Nettowerten zu aktivieren. Ist die Vorsteuer nicht abzugsfähig (zB bei bestimmten Kraftfahrzeugen), dann…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…die Minderung jener Abgaben Bedacht zu nehmen, welche die Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung des Säumniszuschlages gebildet haben. Demgegenüber ist bei Neuberechnung von Stundungszinsen eine Abgabenbezogenheit nicht erforderlich (siehe Rz 323). Eine Herabsetzung der Stammabgabe liegt auch dann vor, wenn der sie festsetzende Abgabenbescheid ersatzlos aufgehoben…

EStR 2000 Rz 615720.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…D-Stiftung die Anteilscheine. Der Verkauf durch die D-Stiftung führt zu einer Fälligstellung der noch offenen fünf Raten bei B. Rz 6157c: Im Ratenzahlungskonzept sind nach der Entstrickung im Ausland eintretende Wertveränderungen - anders als beim Nichtfestsetzungskonzept (dazu Rz 6156d) - unbeachtlich, weil bereits anlässlich der…

RAE Rz 324–3443.17. Widerruf einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…bleibt in diesem Zusammenhang außer Betracht. 3.17.1. Nachfrist bei Widerruf einer Zahlungserleichterung Rz 328: Dem Abgabenschuldner steht in dem den Widerruf der Zahlungserleichterung aussprechenden Bescheid für die Entrichtung der in Betracht kommenden, noch nicht abgestatteten Abgabenschuldigkeiten eine gesetzliche Nachfrist von einem Monat zu…

RAE Rz 200–2223. Zahlungserleichterungen (einschließlich Stundungszinsen, § 212 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3. Zahlungserleichterungen (einschließlich Stundungszinsen, § 212 BAO) 3.1. Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 1 BAO) Rz 200: Eine Zahlungserleichterung kann entweder die Bewilligung einer Stundung (Hinausschiebung des Zeitpunktes der Abgabenentrichtung) oder die Bewilligung der Abgabenentrichtung in Raten sein. Rz 201: Eine Zahlungserleichterungsbewilligung (Stundung oder…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2 umfasste - nicht verbriefte sonstige Forderungen auf Kryptowährungen vom besonderen Steuersatz ausgenommen. Dabei handelt es sich um Forderungen auf Kryptowährungen, die gerade keinen Rückzahlungsanspruch einer überlassenen Kryptowährung vorsehen und bei denen daraus erzielte Einkünfte folglich nicht § 27b Abs. 2 EStG 1988 unterliegen (siehe Rz 6178k)…

KStR 2013 Rz 130922.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Genussrechten. Hingegen sind Substanzgenussrechte nicht vom Zinsbegriff für Zwecke der Zinsschranke erfasst (siehe dazu EStR 2000 Rz 6112c). Kalkulatorische Zinsen auf Instrumente wie Wandelanleihen und Nullkuponanleihen: Bei Wandelanleihen (siehe dazu allgemein EStR 2000 Rz 6181) liegt der Zinskupon aufgrund des Wandlungsrechts idR unter dem Marktzins…

EStR 2000 Rz 1651–1652Studien- und Fortbildungsreisen
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

Studien- und Fortbildungsreisen Rz 1651: Nach der Rechtsprechung sind bei Reisen mit klar abgrenzbarem betrieblichen und privaten Reiseteil die Reise- und Fahrtkosten hinsichtlich des betrieblich veranlassten Reiseteils grundsätzlich abzugsfähig (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197; VwGH 27.01.2011, 2010/15/0043, siehe dazu…

EStR 2000 Rz 6154–615520.2.2.4.7 Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…3 EStG 1988 oder Derivats iSd § 27 Abs. 4 EStG 1988 das Ratenzahlungskonzept zur Anwendung kommt, werden - wie bei einer Sofortbesteuerung der Entstrickungsbeträge - die entstrickungsbedingten Verluste oder Gewinne im Rahmen des Verlustausgleichs entsprechend § 27 Abs. 8 EStG 1988 behandelt. Beispiel 1: Der in Österreich unbeschränkt…

LStR 2002 Rz 2074.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…maßgeblich. Rz 207m: (3) Bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen gilt für Zeiträume mit einem unveränderlichen Sollzinssatz Folgendes: 1.Als Prozentsatz ist der von der Oesterreichischen Nationalbank für den Monat des Abschlusses des Darlehensvertrages veröffentlichte "Kreditzinssatz im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über…

ZT-250541.4. Verzugszinsen
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

41.4. Verzugszinsen Im Falle einer Erstattung, die zu einem Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen führt, wird für die zu zahlenden Verzugszinsen der von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte, am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende, im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der A-AG später veräußert, sind sämtliche noch offene Ratenzahlungen hinsichtlich der übertragenen Beteiligung bei der X-AG vorzeitig fällig zu stellen. Im Falle einer bloß anteiligen Veräußerung der Beteiligung an der T-GmbH kommt es nur insoweit zu einer Fälligstellung, als die noch offenen…

EStR 2000 Rz 6733–674022.5.3.2 Besondere Vorauszahlung gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

22.5.3.2 Besondere Vorauszahlung gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988 Rz 6733: Wird bei einer Veräußerung eines Grundstückes des Privat- oder Betriebsvermögens keine Selbstberechnung der ImmoESt gemäß § 30c Abs. 2 EStG 1988 vorgenommen, ist vom Steuerpflichtigen grundsätzlich gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988…

KStR 2013 Rz 720–727Darlehen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…der Fall, wenn die Darlehensrückzahlung nur vorgetäuscht wird bzw. von vorneherein nicht gewollt ist (VwGH 5.10.1993, 93/14/0115) oder bereits bei Zuzählung (zB wegen mangelnder Bonität des Gesellschafters) praktisch unmöglich ist (vgl. VwGH 22.10.1991, 91/14/0020). Ebenso kann eine…

UZKArtikel 114 Verzugszinsen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 114 Verzugszinsen (1) Ab dem Tag, an dem die Zahlungsfrist abläuft, bis zum Tag der Zahlung werden Verzugszinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht der Verzugszinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichten Zinssatz…

UZKArtikel 112 Sonstige Zahlungserleichterungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 112 Sonstige Zahlungserleichterungen (1) Die Zollbehörden können dem Zollschuldner andere Zahlungserleichterungen als einen Zahlungsaufschub gewähren, sofern eine Sicherheit geleistet wird. (2) Werden nach Absatz 1 Zahlungserleichterungen gewährt, so werden Kreditzinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei bei der Abgrenzung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall zB die Vereinbarung eines fixen Rückzahlungsdatums, die Verpflichtung Zinsen zu zahlen…

KStR 2013 Rz 1141–115015.7.2.5 Firmenwertabschreibung und vorherige Teilwertabschreibung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…des Gruppenträgers kommen. Allerdings ist bei der Verlustverrechnung innerhalb der Unternehmensgruppe nach dem Günstigkeitsprinzip vorzugehen, um die vom Gesetzgeber vorgesehene Begünstigung in Form einer Ratenzahlung im höchstmöglichen Ausmaß auszunützen. Beispiel: Der Gruppenträger (GT) ist jeweils unmittelbar zu 100% an Gruppenmitglied 1 (GM1) und an Gruppenmitglied…