5.9.26 Strafen Rz 387: Rechtslage ab 02.08.2011 Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über…
…Übertragung auf eine Stiftung im EU/EWR-Raum Einlage in einen Betrieb bzw. Betriebsstätte im EU/EWR-Raum). Die Raten sind gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf (bzw. sieben) Jahren zu entrichten, wobei die erste Rate mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids und…
14.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) 14.7.1 Abzugsverbot für Schmier- und Bestechungsgelder Rz 4840: Unter gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 vom Abzugsverbot erfassten Geld- und Sachzuwendungen…
…wurde bereits eine Sicherheit über den gesamten Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabe geleistet, und der Bürge ist von seinen Pflichten nicht befreit. b)Auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung wurde festgestellt, dass durch dem Zollschuldner durch die Leistung einer Sicherheit ernste wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten…
…4 Z 2 lit. b KStG 1988 nicht nur auf den Sanierungsgewinn, sondern auf sämtliche in diesem Veranlagungszeitraum angefallene Gewinne die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Es können Verluste aus Vorjahren bis zu 100% der positiven Einkünfte in Abzug gebracht werden. Der Vorjahresverlust iHv 36…
…der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a Abs. 6 BAO vor. Darüber hinaus sind dem…
…Vereinfachte Strafverfügung Gemäß § 86 AußWG 2011 kann, wenn jemand durch dieselbe Tat Finanzvergehen gemäß § 85 AußWG 2011 und geringfügige Finanzvergehen im Sinne von § 146 FinStrG begangen hat, mit Zustimmung des Beschuldigten über alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG (mit Überschreitung des Höchstausmaßes der…
…Rz 324: Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind, durch die Abgabenbehörde nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des…
3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…
…durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Gemäß § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei Anzeigen von Finanzstrafbehörden oder Zollämtern diese (außer diese sind nicht rechtzeitig zu erreichen) mit Ermittlungen beauftragen. (2) Für das Strafverfahren wegen der in den § 177a StGB, …
12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…
7.1.4. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 9 Abs. 1 ArtHG 2009 können die Zollämterkann das Zollamt Österreich nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über 1.Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 8 Abs. 5 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.1.3.) und Hinweis: Im Text des…
…I Nr. 151/2005, wurde ab 1.1.2006 eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von "Verbänden" für Straftaten eingeführt. Verbände sind juristische Personen sowie bestimmte Personengesellschaften. Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Verbandes besteht bei Begehung einer Straftat durch Entscheidungsträger oder bei Begehung durch Mitarbeiter bei mangelnder Überwachung oder Kontrolle…
…Artikel 45 Absatz 2 des Zollkodex festgelegten Bedingen erfüllt werden. (2) Befinden sich die betreffenden Waren zum Zeitpunkt des Antrags auf Erlass nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung, ist eine Sicherheit zu leisten. (3) Abweichend von Absatz 2 verlangen die Zollbehörden keine Sicherheit, wenn festgestellt wird…
…Der Umstand, dass bei der Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund tritt, bedeutet keineswegs, dass die Abgabenbehörde von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht völlig entbunden wird. Insbesondere in Fällen, in denen der Abgabepflichtige Behauptungen aufstellt, die durchaus der Wirklichkeit entsprechen…
…und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2 darf diese Frist zehn Tage ab dem Tag der Mitteilung der…
… die beschlagnahmten Waren sind diesen Organen nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Waren gemäßes sich um Artikel 867a ZK-DVO als in ein Zolllager übergeführt gelten undeinfuhrabgabenpflichtige Nichtunionswaren handelt und dass die Waren daher vor einer allfälligen Freigabe…
…In den Fällen einer freiwilligen Mahnung tritt die Hemmung mit Zustellung der Mahnung ein und endet mit Ablauf der Mahnfrist. 16.3. Hemmung bei Zahlungsfristen (§ 230 Abs. 2 BAO) Rz 1434: Von Gesetzes wegen zustehende Fristen sind etwa jene gemäß § 210 Abs. 4 und 6, …
…Abgabenerhöhungen nach dem FinStrG nicht abzugsfähig; siehe dazu auch Rz 4846d. Bezüglich Nachforderungen (zB von Lohnsteuer) siehe unter "Nachforderungen" (Rz 1600). Stille Beteiligung Rz 1648: Der Gewinnanteil des echten stillen Gesellschafters stellt für den Inhaber des Unternehmens eine Betriebsausgabe dar. Siehe dazu auch Rz 6127…
…der auf den Tag folgt, an dem der Globalisierungszeitraum endet. Sie wird um die Anzahl von Tagen verkürzt, die der Hälfte der Tage des Globalisierungszeitraums entspricht. (4) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe c gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen…