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559 Treffer1586 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 200–2223. Zahlungserleichterungen (einschließlich Stundungszinsen, § 212 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…3 BAO eingebracht wurde, für den Beginn des Zeitraumes, für den Stundungszinsen zu entrichten sind, maßgeblich, (Rz 297 und Rz 298), kann eine Hemmung der Einbringung bewirken (Rz 217 bis Rz 220) und kann die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages hinausschieben (Rz 221 und Rz…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 212a Abs. 2 lit. b BAO). Rz 256: Der Hinweis auf die angeblichen Erfolgsaussichten eines in derselben Sache eingebrachten Nachsichtsansuchens rechtfertigt allein noch nicht eine Stundung (VwGH 20.3.1975, 0870/74). 3.11. Ratenbewilligung Rz 257: In der Erledigung eines Ansuchens um Ratenbewilligung soll…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Im Fall eines Terminverlustes (infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermins oder infolge Nichterfüllung einer Bedingung; siehe § 230 Abs. 5 BAO) gilt der Zahlungsaufschub für Zwecke der Berechnung der Stundungszinsen allerdings erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229 BAO) als beendet (§ 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO)…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…17.4. Keine Stundungszinsen Rz 1497: Die Aussetzung der Einbringung hat zwar den Charakter eines Moratoriums, ist aber keine Stundung, weshalb es für die Zeit der Aussetzung nicht zur Festsetzung von Stundungszinsen kommen kann. Rz 1498: Das Finanzamt hat in angemessenen Zeitabständen zu prüfen, ob…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 212 Abs. 2 BAO haben zeitgerecht eingebrachte Ansuchen um Zahlungserleichterungen sowie Bewilligungen von Zahlungserleichterungen Stundungszinsen zur Folge (Höhe: pro Jahr 4,5% über dem Basiszinssatz für Bundesabgaben; für Landes- und Gemeindeabgaben 6% pro Jahr). Randzahl 855: derzeit frei 8.5.4.3 Aussetzung der Einhebung…

EStR 2000 Rz 2441–24666.9.3.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Lohnausgleich), das der vereinbarungsgemäß reduzierten entspricht, liegt in der Differenz am Bilanzstichtag ein Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers vor (dem Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers steht ein entsprechendes "Stundenguthaben" des Arbeitnehmers gegenüber). Für diesen Erfüllungsrückstand ist eine Verbindlichkeit zu bilden, weil die Verpflichtung - dem Erfüllungsrückstand entsprechend - am Bilanzstichtag dem…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…lit. c und 230 Abs. 3 und 5 BAO Bedeutung zu. Rz 281: Die Ausstellung des Rückstandsausweises beendet den Zahlungsaufschub. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Berechnung der Stundungszinsen (siehe Ausführungen zu § 212 Abs. 2 BAO) sowie für die Verwirkung des Säumniszuschlages (siehe Ausführungen zu …

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…von Zinsen. Rz 555: Die Aussetzungszinsen sind tageweise unter Zugrundelegung des jeweils aktuellen Standes der Bemessungsgrundlage und unter Bedachtnahme auf den jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Der Zinssatz beträgt zwei Prozent über dem Basiszinssatz pro Jahr (gegenüber viereinhalb Prozent über dem Basiszinssatz bei Stundungszinsen). Aussetzungszinsen…

EStR 2000...ABC der Vereinbarungen:
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…5.1992, 92/14/0032 | Angemessenheitsprüfung bei Gesellschafter und Möglichkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung | VwGH 23.1.1996, 92/14/0034 | Stundung der Gehaltsforderungen auf unbestimmte Zeit nicht fremdüblich | VwGH 25.2.1997, 92/14/0039 | Tantieme Unüblichkeit als Gehaltsbestandteil, wenn…

EStR 2000 Rz 5676–567818.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…stellt dann eine steuerneutrale Umschichtung dar. Zum Forderungsausfall siehe Rz 5661. Rz 5678: Bei der Stundung des vereinbarten Preises auf längere Zeit (ab einem Jahr) oder bei Bezahlung des Preises in Raten über einen längeren Zeitraum ist hingegen davon auszugehen, dass die Raten einen Zinsanteil…

EStR 2000 Rz 753–7624.6.2.3 Das Nettosystem
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…nach § 17 Abs. 1 bis 3 EStG 1988 angewendet wird. Rz 755: Nebengebühren der Umsatzsteuer, wie Säumniszuschläge und Stundungszinsen, bleiben auch im Bereich der Nettomethode als Betriebsausgaben abzugsfähig. 4.6.2.3.1 Anlagegüter Rz 756: Anlagegüter sind, wenn die Vorsteuer abzugsfähig ist, mit den…

EStR 2000 Rz 1645–1650Stereoanlage
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…und Schenkungssteuer) sind nicht abzugsfähig (siehe auch Rz 4847 ff). Nebenansprüche (Abgabenerhöhungen, Verspätungszuschlag, im Verfahren auflaufende Kosten und Zwangs- und Ordnungsstrafen, Kosten der Ersatzvornahme, Nebengebühren wie Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Säumniszuschlag, Kosten des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens) unterliegen der gleichen Regelung wie die zu Grunde liegende Steuer. Gemäß …

RAE Rz 223–2463.6. Erhebliche Härte
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…84/15/0201, VwGH 5.5.1992, 92/14/0053). Die Bewilligung einer Stundung ausschließlich auf Grund einer Bescheidbeschwerde hätte nämlich zur Folge, dass § 254 BAO überflüssig und inhaltslos wäre. Die Tatsache der Anfechtung einer Abgabenvorschreibung begründet für sich allein noch keinen Härtefall (VwGH 18…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung entweder von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen herabzusetzen sind oder deren Festsetzung diesfalls überhaupt aufzuheben ist. Außer den von Grundlagenbescheiden abhängigen Abgaben fallen hierunter auch Aussetzungszinsen (§ 212a Abs. 9 BAO), Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO), Verspätungszuschläge (§ 135 BAO) und Säumniszuschläge (…

RAE Rz 1330–133713. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Bekanntgabe iSd § 226 BAO wäre auch im Rahmen eines Zahlungserleichterungsansuchens denkbar, wenn der Abgabepflichtige etwa der Abgabenbehörde meldet, dass er einen bestimmten Umsatzsteuervorauszahlungsbetrag schuldet, für den er eine Stundung begehrt. Weitere (berichtigende) Mitteilungen, die Anlass für eine Bescheiderteilung bieten, stellen keine Bekanntgabe iSd § 226 BAO…

RAE Rz 1360–138914. Mahnung (§§ 227 und 228 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 227 Abs. 2 BAO) Rz 1365: Die im § 227 Abs. 2 BAO vorgesehene Mahnfrist von zwei Wochen bewirkt lediglich eine "faktische Stundung"; damit ist kein für die Verbuchung der Gebarung gemäß § 214 Abs. 1 BAO maßgeblicher Zahlungstermin verbunden. Rz 1366: Wenn eine vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeit…

LStR 2002 Rz 632–6398.1.4 Regelung des Zuflusses in besonderen Fällen
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Wunsch des Empfängers verschoben (gestundet), obwohl der Schuldner zahlungswillig ist, dann verfügt der Empfänger damit bereits im Zeitpunkt der Stundung über diesen Betrag (VwGH 9.9.1998, 95/14/0160). Rz 637: Wird auf Einnahmen ohne jegliche Verwendungswidmung verzichtet, liegt kein Zufluss im Sinne des…

EStR 2000 Rz 4847–485214.8 Nichtabzugsfähige Steuern (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…abzugsfähig; Gutschriftszinsen (§ 205 BAO) sind daher nicht steuerpflichtig. Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) solcher Abgaben, wie Säumniszuschlag (VwGH 26.11.1996, 92/14/0078), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Kosten des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens (VwGH 24.1.1990, 89/14/0162), sind daher ebenfalls nicht abzugsfähig.

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) 3.38.2.1. Stundungszinsen Rz 183: Zuständig für die Erhebung von Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO) ist jenes Finanzamt, das für die Einhebung der betreffenden Abgabe zuständig ist. 3.38.2.2. Aussetzungszinsen Rz 184: Zuständig für…

KStR 2013 Rz 130922.6.2 Zinsaufwendungen aus Altverträgen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…beruhende, Änderung der Vertragsparteien (zB Verkauf eines Kreditportfolios ohne Widerspruchsrecht des Schuldners) ist für die Anwendung des Bestandsschutzes für Altverträge ebenfalls unschädlich. Rz 1309ct: In Vereinbarungen über Stundungen von Kreditraten von Altverträgen aufgrund der COVID-19-Pandemie (tilgungsfreie Zeiten) sind keine schädlichen Änderungen zu sehen…