10.7.3. Befreiungen Rz 514: Gebührenfrei ist nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 1 GebG der Antrag auf Erteilung eines Visums für Forscher aus Drittstaaten, die sich iSd Empfehlung 2005/761/EG, ABl. Nr. L 289 vom 03.11.2005 S. 23, zu…
…gemäß Abs. 1 zu fördern. Stellt die Übernahme der Studiengebühren durch den Arbeitgeber einen steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar? Gemäß § 26 Z 3 EStG 1988 gehören Beträge, die vom Arbeitgeber im betrieblichen Interesse für die Ausbildung oder Fortbildung des Arbeitnehmers aufgewendet werden, nicht zu…
…Ausbildung für Deutsch und Religion absolviert und ist Fach- und Berufsschullehrer. Er absolviert neben seiner Berufstätigkeit ein viersemestriges Studium, das von einer österreichischen Einrichtung in Zusammenarbeit mit einer englischen Universität durchgeführt und mit dem Grad "Master of Education" abgeschlossen wird. Die Zahlung der Studiengebühren erfolgt…
…Die Anzahl der Bogen ist daher für die Berechnung der Gebühren unbeachtlich. Beispiel: Die Baubehörde stellt dem Käufer eines Einfamilienhauses eine Bestätigung über das Vorliegen der Baubewilligung aus und übermittelt diese per Mail (Ausmaß: 2 Bogen). Das elektronische Zeugnis ist mit 14,30 Euro zu…
…3 BVwAbgV) € 14,30 Zeugnisgebühr, sofern keine gebührenfreie amtliche Mitteilung vorliegt (vgl. § 14 TP 14 GebG sowie Rz 635 ff) Die Eingabengebühr für den Antrag auf Ausstellung einer Privathaushaltsbestätigung gemäß § 14 TP 6 GebG, die Zeugnisgebühr gemäß § 14 TP 14 GebG und die Bundesverwaltungsabgabe…
…BGBl. Nr. 642/1973, usw. auf Grund gesetzlicher Anordnung sowie sonstige außerordentliche Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln aus dem Titel der Hilflosigkeit erfüllen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung. Fahrtkostenzuschüsse einer Gebietskörperschaft, die an eine, an die Hilfsbedürftigkeit anknüpfende Einkunftsgrenze gebunden sind, stellen eine Sozialhilfeleistung dar und…
…184. Randzahlen 314 bis 325: derzeit frei. 2.6. Sondergebühren der Ärzte Rz 326: Zu den Sondergebühren der Ärzte zählen die Entgelte der Ärzte für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse (einschließlich ambulatorischer Behandlung), soweit diese Entgelte nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt…