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EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…sonstigen Wiederverkäufer elektrische Energie geliefert, dann ist die Lieferung nicht steuerbar, unabhängig davon, ob die gelieferte elektrische Energie weitergeliefert oder vom Unternehmen selbst verbraucht wird. Beispiel: Stromlieferungen an ein Unternehmen, das zwar grundsätzlich ein Elektrizitätsunternehmen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 11 ElWOG 2010…

KStR 2013 Rz 847–855Lieferverkehr
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…bei Lieferungen (von Strom) an die Trägerkörperschaft auf einen angemessenen Gewinn bzw. eines Teiles hievon, ist darin eine verdeckte Ausschüttung zu sehen. Der zum Ausschluss der verdeckten Ausschüttung führende Fremdvergleich gelingt dabei insoweit nicht, wenn Stromlieferungen zwar auch an andere Abnehmer zum selben Preis erfolgen…

KStR 2013 Rz 706–719Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…einer Stromlieferung an die Gemeinde zu einem verbilligten Tarif (VwGH 25.1.2001, 2000/15/0224, 2000/15/0225). Siehe auch "Konzessionsabgaben", Rz 831. Betriebsaufspaltung Rz 707: Die Rechtsverhältnisse zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen müssen so gestaltet werden, dass die Entgelte für den Leistungsaustausch (zB Miete…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Netzinfrastruktur | Nutzung einer Leitungsanlage (innerhalb eines Gebäudes bzw. "hinter" einem gemeinsamen Netzanschluss, idR an NE7) | Versorgungsgebiet einer Trafostation (Netzebenen 6 und 7) | Versorgungsgebiet eines Umspannwerks/einer Mittelspannungs-Sammelschiene (Netzebenen 4 bzw. 5) | keine Einschränkung, österreichweit (Netzebenen 1 bis 7) | Vergünstigungen…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…entrichten. 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 1.4.1 Bemessungsgrundlage Rz 35: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an elektrischer Energie, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 1.4.2 Höhe Rz 36: Die Abgabe beträgt 0,015…

UStR 2000 Rz 4743.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im Gebiet der Gemeinschaft oder jedes an ein solches Netz angeschlossene Netz Elektrizität Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze. Die Regelung findet in Bezug auf Gas für…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…02 beim Finanzamt einzureichen. Rz 42: In dieser Jahresabgabenerklärung müssen die tatsächlichen Liefer- bzw. Verbrauchsmengen oder die Menge der weitergeleiteten elektrischen Energie für das vergangene Jahr und die einzelnen Monate dieses Jahres offen gelegt werden. Stromlieferungen, für die ein Netzbetreiber die Elektrizitätsabgabe als Haftender abführt…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Steuergebiet unterliegen grundsätzlich der Elektrizitätsabgabe (§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ElAbgG). Soweit der Überschusseinspeiser den von ihm erzeugten Strom in das öffentliche Netz und damit an ein "Elektrizitätsunternehmen" iSd § 7 Abs. 1 Z 11 ElWOG 2010 liefert, sind die Lieferungen nicht steuerbar …

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Bei Überschusseinspeisung sind sämtliche Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft steuerbar und idR steuerpflichtig (Ausnahme bei Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Besteht die Haupttätigkeit des Abnehmers in Bezug auf den Erwerb der Stromlieferungen in deren Weiterlieferung…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…€ für die Stromlieferung geht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) über, sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV erfüllt sind. Randzahlen 27 bis 30: derzeit frei 2.1.3. Elektrizitätsabgabe Rz 31: Stromlieferungen eines Volleinspeisers in das öffentliche Netz und damit an ein …

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…UStR 2000 Rz 2908). Die iZm der Überschusseinspeisung abgegebenen Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft sind steuerbar und steuerpflichtig (Normalsteuersatz). Die der Anlage für den Privatverbrauch entnommene Menge an Strom ist als eine einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme nach § 3 Abs…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.2. Umsatzsteuer Rz 151: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise kommt es sowohl im Falle des Überschuss- als auch des Volleinspeisers zu einer Lieferung von Elektrizität durch den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die…

UStR 2000 Rz 1184–119710.2.3. Vermietung von Grundstücken; Wohnungseigentümergemeinschaften; Beherbergungs- und Campingplatzumsätze
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…die dem Mieter zum Betrieb eines Hotels, Studentenheimes udgl. dienen (VwGH 23.09.2010, 2007/15/0245, zur Überlassung einer eingerichteten Gästepension an ein Reisebüro). Rz 1188: Bezieht sich ein Bestandvertrag auf ein unbebautes Grundstück und errichtet der Bestandnehmer selbst - etwa in der Rechtsform eines…

PV-Erlass Rz 76–862.3. Inselbetrieb
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.3. Inselbetrieb 2.3.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Rz 76: Beim Inselbetrieb wird der produzierte Strom ausschließlich zur Eigenbedarfsdeckung verwendet und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Je nach Verwendung des produzierten Stroms ist die Anlage der Privatsphäre bzw. hoheitlichen Sphäre oder der Sphäre der…

LStR 2002 Rz 1123.3.41 Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen (§ 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Sinne eines Freibetrages). Der Freibetrag bezieht sich auf den einzelnen Steuerpflichtigen. Wird eine Anlage von mehreren Personen betrieben, steht der Freibetrag somit mehrmals zu. Ist andererseits ein Steuerpflichtiger an mehreren Anlagen beteiligt, steht ihm der Freibetrag nur einmal zu. Siehe auch EStR 2000 Rz 313i.

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…für andere unternehmerische Zwecke genutzten Menge an Strom, so steht der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Anschaffung, Inbetriebnahme und Betrieb der Anlage nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 zur Gänze nicht zu. Eine Besteuerung der Stromlieferungen kann diesfalls unter den oben genannten…

PV-Erlass Rz 116–1173.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Euro)." Die Lieferung von Strom an die Energiegemeinschaft ist energiegesetzlich ausgeschlossen. Im Steuerrecht ist jedoch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von einer Stromlieferung auszugehen. Bei Modellen, bei denen die Energieerzeugungsanlage im Eigentum des Mitglieds (Prosument) steht, werden die "Lieferung" von Energie an die Energiegemeinschaft und der Bezug…

EnAbgR Rz 89–912.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

2.4 Abgabenschuldner 2.4.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung von Erdgas Rz 89: Wird das Erdgas durch ein Erdgasunternehmen, anderen Erzeuger oder auch einen Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 2.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Erdgas Rz 90: Wird das Erdgas…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…niedrige Ebenen öffentlicher Netze eingesetzt werden, damit für die begünstigte Erzeugergemeinschaft nicht gesondert Leitungen verlegt werden müssen. Strommengen, die von begünstigten Elektrizitätserzeugern an einem anderen Ort verbraucht werden oder die sich keinem Mitglied einer EEG zuordnen lassen, sind von der Befreiung nicht erfasst (§ 3 Abs…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…nicht unmittelbar verwendete Strom (30%) wird in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Stromlieferungen sind steuerbar und steuerpflichtig. Die Stromnutzung iZm dem Kindergarten ist ebenfalls…