3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…
Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
7. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare 7.1. Strafbestimmungen 7.1.1. Gerichtlich strafbare Handlungen (1) Gemäß § 7 Abs. 1 ArtHG 2009 begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 5) Exemplare, die im Anhang A…
4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 sind gemäß § 7 Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: entgegen von Artikel 4 Abs. 6 Verordnung (EU) Nr. 2024/573 der festgelegten Nachweispflicht betreffend des…
6. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften (1) Gemäß § 89 Abs. 1 AußWG 2011 sind Rechtsgeschäfte über Vorgänge, die einem Verbot aufgrund dieses Bundesgesetzes oder aufgrund von unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union nach § 1 Abs. 1 Z 24 AußWG 2011 unterliegen, nichtig. Gemäß § 14 Abs. 1 SKG…
2.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren (1) Alle auf Grund des HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden…
4.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung Die Prüfung der Rückseite des Antragsformulars ist von besonderer Bedeutung, weil sie die Angaben und Erklärung des Ausführers über die sachliche Richtigkeit der Warenverkehrsbescheinigung betrifft. Die Rückseite des Antragsformulars ist jedenfalls in deutscher Sprache abzufassen. 4.5…
5. Strafbestimmungen 5.1. Gerichtlich strafbare Handlungen 5.1.1. Große Mengen an Tierarzneimitteln, die bei Anwendung an Tieren beim Menschen nachhaltige oder schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben können (1) Gemäß § 1185 Abs. 1 Z 1 TAKGTAMG ist es strafbar, Tierarzneimittel oder Arzneimittel, die…
5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…
3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…
7. Strafbestimmungen und Hinweise 7.1. Strafbestimmungen 7.1.1. Gerichtliche Strafen (1) Die Einfuhr oder die Ausfuhr der in der Anlage 1 genannten Suchtgifte bzw. der in der Anlage 2 genannten psychotropen Stoffe entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes ist nach…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…
5. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 sind gemäß § 44 Abs. 1 Sprengmittelgesetz 2010 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: Verbringung, Einfuhr oder Durchfuhr von Schieß- und Sprengmitteln ohne die erforderliche Bewilligung (§ 44 Abs. 1 Z 5 Sprengmittelgesetz 2010…
13. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser…
5. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr (Durchfuhr) von verbotenen Waffen - mit Ausnahme von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, und mit Ausnahme von Magazinen für andere halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können - oder verbotener…
4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 sind gemäß § 40 Abs. 1 PyroTG 2010 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollbehörden oder Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch…
4. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen 4.1. Rechtsgrundlage § 85 AußWG 2011 für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen; § 86 AußWG 2011 für vereinfachte Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG. 4.2. Güter Textilwaren (siehe AH-4110 und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und…
10. Strafbestimmungen 10.1. Gerichtliche Strafverfahren (1) § 181b StGB stellt ua. vorsätzliches umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen und § 181c StGB stellt ua. fahrlässiges umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen unter gerichtliche Strafe, wobei in beiden Fällen zwei Tatbestände unterschieden werden: a)Gemäß § 181b Abs. 1 StGB begeht eine…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) ist gemäß § 21 Abs. 2 des Vermarktungsnormengesetzes als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder…
5. Strafbestimmungen (1) Die nachstehend angeführten Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie angeführten Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen sind gemäß § 30 Abs. 1 Z 2 MOG 2007 iVm § 9 IUU-Fischerei-Verordnung als Verwaltungsübertretung strafbar: 1.Ein- oder Ausfuhr von Fischereierzeugnissen aus IUU-Fischerei (§ 9 Z 1…