5.9.26 Strafen Rz 387: Rechtslage ab 02.08.2011 Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über…
5.9.23 Prozesskosten Rz 385: Rechtslage ab 02.08.2011 Kosten eines berufsbedingten Zivilprozesses (zB über die Höhe des Arbeitslohnes, über Schadenersatzforderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Werbungskosten. Kosten eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Verfahrenskosten stellen nur dann Werbungskosten dar, das…
…1953, 1262/51). Kosten eines Strafverfahrens - Rechtslage bis 1.8.2011: Im Fall eines Schuldspruches sind die verhängte Strafe samt Verfahrenskosten, die Kosten des Verteidigers im Strafprozess oder im Finanzstrafverfahren und die Kosten einer Urteilsveröffentlichung grundsätzlich nicht abzugsfähig (VwGH 21.05.1980, 2848/79, betr…
…I Nr. 76/2011, sind Leistungen aus Anlass eines Rücktrittes von der Verfolgung nach der Strafprozessordnung oder dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz nicht abzugsfähig. Derartige Leistungen waren auch vor dem Inkrafttreten des AbgÄG 2011 nicht abzugsfähig (siehe Rz 1517a). Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit einem Rücktritt von der…
… VwGH 25.1.2000, 97/14/0071). Eine außergewöhnliche Belastung kann allerdings dann vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen ein Zivilprozess aufgezwungen wird und er in diesem Prozess obsiegt (zB bei erfolgreicher Abwendung eines Schadenersatzanspruches). Strafprozesskosten, die einem letztlich freigesprochenen Angeklagten erwachsen, sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar…
…im Rahmen seiner dienstlichen Obliegenheiten verhängt werden, sind für den Arbeitgeber, der sie trägt, grundsätzlich Betriebsausgaben. Beim Arbeitnehmer liegen Lohnzahlungen vor (vgl. VwGH 29.1.1991, 91/14/0002, VwGH 23.5.1984, 83/13/0092). Strafverteidigung und Strafprozess Rz 1650: Siehe "Prozesskosten" (Rz 1621).
…die vom Gericht bestimmt werden. Nach § 393a Abs. 1 StPO hat der Bund im Strafprozess - insbesondere im Falle eines Freispruches des Angeklagten - auf dessen Antrag, einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung zu leisten. Der Beitrag umfasst die nötig gewesenen und vom Angeklagten bestrittenen Barauslagen…
…5 ArtHG 2009 im Dienste der Strafrechtspflege (Artikel 10 Abs. 1 Z 6 B-VG) tätig. Die in der Strafprozessordnung der Kriminalpolizei zukommenden Aufgaben und Befugnisse haben somit bei gerichtlich strafbaren Handlungen nach § 7 Abs. 1 bis 5 ArtHG 2009 an Stelle der Kriminalpolizei die…
3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…