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15 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
AH-11204. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

…In e-Zoll ist dazuwerden (die Erklärung der Inanspruchnahme erfolgt durch Verwendung der Dokumentenartencode 4AHG ("PAWA: Sonderausnahme von der Lizenzpflicht") undentsprechenden Dokumentenartencodes + Zusätzliche Informationscodes), sind die Strafbestimmungen der zusätzliche§§ 79 bis 88 AußWG 2011 Informationscode 41115 zu verwendenanzuwenden, da in diesen Fällen Güter entgegen geltenden…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. 3.2. Güter (1) Verteidigungsgüter gemäß § 1 Abs. 2 AußWG 2011 in Verbindung mit § 1 1. AußWV 2011 (das sind die Güter der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union; siehe AH-3210); (2)…

VB-03307.1.4. Vereinfachte Strafverfügung
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…und der gemeine Wert 3.000 Euro nicht übersteigt oder b)Exemplare einer Art betroffen sind, die in Anhang C oder D aufgeführt sind, erkennen und mit Geldstrafe bis zu 1.450 Euro bestrafen. Neben der genannten Strafe ist in den Fällen des § 8 Abs…

LStR 2002 Rz 387–3885.9.26 Strafen
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…5 lit. b EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über einen Arbeitnehmer in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahren verhängte Geldstrafen sind grundsätzlich auch dann keine Werbungskosten, wenn die Straftat in Ausübung des Berufes des Steuerpflichtigen begangen wurde und private Interessen nicht berührt wurden. Dies…

EStR 2000 Rz 1318–13225.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…5.5.4a.4.3.1 Datenübermittlungsverpflichtung Rz 1319: Gemäß § 4a Abs. 4 Z 3 lit. a EStG 1988 darf die Erteilung der Spendenbegünstigung und die Aufnahme in die Liste gemäß § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 nur dann erfolgen, wenn glaubhaft gemacht wird…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Waren, sofern diese Waren Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten Arten enthalten, einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…6 BAO zufolge sind in bestimmten Fällen durch Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) gänzlich oder teilweise getilgte Beträge, die Gegenstand des Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 BAO) sind, in die Bewilligung der Aussetzung einzubeziehen. 4.13.1…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…BMF-010222/0020-IV/7/2019 | § 380 StPO | Sofern die besonderen Vorschriften über die Gerichtsgebühren nichts anderes bestimmen, sind in Strafsachen keine Gebühren zu entrichten. | Nicht umfasst sind Rechtsmittelverfahren vor den Höchstgerichten. | § 162 RStDG | Im Disziplinarverfahren sind keine Gebühren zu…

VB-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…Waren entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Waffengesetzes 1996 ist, sofern es sich nicht um ein gerichtlich strafbares Delikt gemäß Abs. 1 handelt, gemäß § 51 Abs. 1 Z 4 WaffG als Verwaltungsübertretung strafbar. (3) Der Versuch ist sowohl in den Fällen des Abs…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…sich auf Abgaben iSd Finanzverfassung beziehen. Unter öffentliche Abgaben fallen auch die Kurtaxe, Kommissionsgebühren und Verwaltungsabgaben. | Die Gebührenbefreiung erstreckt sich auch auf die Einhebung und Vollstreckung von Abgaben sowie auf alle ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmittel in den angeführten Angelegenheiten. Auch Anträge auf Einleitung eines…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…der Verhältnismäßigkeit, wonach die Aussetzung der Einbringung in Betracht kommt, wenn der für die Einbringung erforderliche Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum einzubringenden Betrag zu hoch erscheint, wird es stets auf die Umstände des Einzelfalles ankommen. Rz 1502: Für Abgabenschulden fallen Säumniszuschläge insoweit nicht an, als ihre…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…einführt, ausführt oder in Verkehr bringt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels 3 der Verordnung (EG…

LStR 2002 Rz 1103.3.29 Ersatzleistungen nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (§ 3 Abs. 1 Z 27 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

3.3.29 Ersatzleistungen nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (§ 3 Abs. 1 Z 27 EStG 1988) Rz 110: Das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz (StEG)2005, BGBl. I Nr. 270125/19692004, erlegt dem Bund eine Ersatzpflicht hinsichtlich der vermögensrechtlichen Nachteile auf, die dem Geschädigten durch strafrechtliche Anhaltung oder Verurteilung…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…so bleibt der Zahlungsaufschub auf der Basis der erloschenen Zahlungserleichterung dennoch bis zur Wahrnehmung des Terminverlustes, das bedeutet bis zur Ausstellung eines Rückstandsausweises, bestehen (siehe § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO). Diesem Umstand kommt insbesondere in den Fällen der §§ 212a Abs. 7, 214 Abs. 3…

AH-33105. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2014

…2011 angewendet werden und Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werdenAnwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen Abschnitt 3. Abschnitte 6. bis 19. derzeit frei Abschnitt 7. derzeit frei Abschnitt 8. derzeit frei Abschnitt 9. derzeit frei