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GK-0500Kroatien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Kroatien | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 | ja, siehe Anm. 1 | nein, siehe Anm. 2 | 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger…

GK-0500Bosnien-Herzegowina
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Serbien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Kosovo
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Kosovo | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Provisorische Vereinbarung vom 25. Mai 2011 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig/zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht…

GK-0500Montenegro
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0410Kroatien
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Kroatien | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) | nein |   | Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) | Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) | nein |   |…

GK-0500Aserbaidschan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Georgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Anlage 1
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Nicht angeführte Länder | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | § 7 Abs. 1 Z 3 GütbefG | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen…

GK-0500Türkei
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Usbekistan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Usbekistan | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 3 des Abkommens vom 11. Dezember 2001, BGBl. III Nr. 38/2002 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur…

GK-0500Nordmazedonien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Tschechien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Gemeinschaftslizenzpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.) und nicht auch im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) oder im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe…

GK-0500Slowenien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Gemeinschaftslizenzpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.) und nicht auch im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) oder im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe…

GK-0500Iran
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Iran | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 5 des Abkommens, BGBl. Nr. 329/1989 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT…

GK-0500Slowakei
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Gemeinschaftslizenzpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.) und nicht auch im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) oder im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe…

GK-0500Ungarn
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Gemeinschaftslizenzpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.) und nicht auch im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) oder im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe…

GK-0500Armenien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2.)…

GK-0500Rumänien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Gemeinschaftslizenzpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1.) und nicht auch im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) oder im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe…