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EStR 2000 Rz 6126–613120.2.1.7 Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ist zu prüfen, ob die den stillen Gesellschaftern zugesicherte Gewinnbeteiligung wirtschaftlich gerechtfertigt ist. Dabei muss aus Gründen der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung grundsätzlich derselbe Maßstab angewendet werden wie bei einer stillen Gesellschaft, die aus familienfremden Personen besteht (VwGH 07.05.1965, 1999/64…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…

KStR 2013Einleitung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

  Die KStR 2013 sind auch bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, es sei denn, dass für diese in den KStR 2001 bzw. in anderen Erlässen oder Informationen des Bundesministeriums für Finanzen günstigere Regelungen vorgesehen waren. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Rz 144: Für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO). Im GebG selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aufgaben im Zusammenhang mit der Selbstberechnung (§ 3 GebG…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

2. Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte…

EStR 2000 Rz 1–41 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…

KStR 2013 Rz 124817.3.3 Ermittlung der Steuerbelastung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

17.3.3 Ermittlung der Steuerbelastung 17.3.3.1 Glaubhaftmachung Rz 1248bh: Gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 erster Satz VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften hat die beteiligte Körperschaft für Zwecke der Ermittlung der Niedrigbesteuerung die auf das Wirtschaftsjahr der beherrschten Körperschaft entfallenden Steuern glaubhaft…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes 3.1. Einkommensteuer 3.1.1. Veranlagte Einkommensteuer Rz 81: Die Veranlagung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Das gilt auch für Anträge eines beschränkt…

PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2. Steuerliche Beurteilung Rz 120: Die folgenden Ausführungen zur steuerlichen Beurteilung beziehen sich auf die EEG, gelten aber entsprechend auch für BEG, soweit keine abweichenden Aussagen getroffen werden. Die folgenden Ausführungen gelten entsprechend auch für Mehrfachteilnahmen an EEG (vgl. Rz 102). 3.2.1…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

Teil 3: 11. Stiftungseingangssteuergesetz 11.1 Allgemeines Rz 308: Das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) ersetzt die bisher im Erb-/SchenkStG verankerte Eingangssteuer für unentgeltliche Vermögensübertragungen auf Stiftungen bzw. andere stiftungsähnliche Rechtsgebilde. Vom Stiftungseingangssteuergesetz erfasst sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmasse. Unentgeltliche Vermögensübertragungen…

VereinsR 2001 Rz 715–7175.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Randzahlen 700 bis 714: entfallen 5.3 Der Verein im Grunderwerbsteuerrecht Rz 715: Dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) unterliegen Erwerbsvorgänge (wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungen) über inländische Grundstücke. Rz 716: Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% vom…

EStR 2000 Rz 5–141.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

1.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988) 1.1.1.1 Kreis der unbeschränkt Steuerpflichtigen Rz 5: Die persönliche Steuerpflicht bezieht sich auf die einzelne natürliche Person (Individualbesteuerung). Rz 6: Die Einkünfte von Personengesellschaften werden den Gesellschaftern (physischen oder juristischen…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…

KStR 2013 Rz 1004–100515. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

15. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) 15.1 Allgemeines Rz 1004: So wie das Einkommensteuerrecht ist auch das Körperschaftsteuerrecht vom Grundsatz der Individualbesteuerung geprägt, das heißt, von der Zurechnung des Einkommens zu einem bestimmten Körperschaftsteuersubjekt, welches das Einkommen bezogen hat (§ 7 Abs. 1 KStG 1988…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.1.3. Kapitalertragsteuer 3.1.3.1. Abfuhr der Kapitalertragsteuer Rz 93: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten hinsichtlich der Abfuhr der Kapitalertragsteuer ist das Finanzamt zuständig, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist (§ 96 Abs. 2 EStG 1988…

KStR 2013 Rz 1235–123916.2.3.1.2 Passiveinkünfte
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

16.2.3.1.2 Passiveinkünfte Rz 1235: Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft im Sinne des § 10 Abs. 4 KStG 1988 liegt vor, wenn der Unternehmensschwerpunkt (unmittelbar oder mittelbar) alternativ oder kumulativ auf einem der drei nachfolgend angeführten Gebiete liegt: Einkünfte aus Zinsen (zB aus Bankguthaben, Darlehen, Wertpapieren…

EStR 2000 Rz 623020.3.5 Übergangsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

20.3.5 Übergangsfragen 20.3.5.1 Budgetbegleitgesetz 2011 Rz 6230: Die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft; auf Kapitalvermögen, das § 27 EStG 1988 idF BBG 2012 unterliegt, ist auch § 27a EStG 1988 anwendbar. Hinsichtlich der Besteuerung…

StiftR 2009 Rz 327–33311.6 Steuersatz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

11.6 Steuersatz Rz 327: Das StiftEG kennt zwei Steuersätze, die unabhängig davon zur Anwendung kommen, wer die Zuwendung tätigt, ob es sich um eine Zustiftung, Nachstiftung oder eine Zuwendung an eine Substiftung handelt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 2,5 Prozent der Zuwendungen. Abweichend davon…

KStR 2013 Rz 1071–107415.6.3 Vor- und Außergruppenverluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

15.6.3 Vor- und Außergruppenverluste 15.6.3.1 Allgemeines Rz 1071: Vortragsfähige Verluste des unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds aus der Vorgruppenzeit (Vorgruppenverluste) oder aus einer umgründungsbedingten Übernahme durch ein Gruppenmitglied (Außergruppenverluste) können gemäß § 9 Abs. 6 Z 4 KStG 1988 nur bis zur Höhe…