14.9 Aufwendungen iZm steuerfreien oder dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 oder § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegenden Einkünften (§ 20 Abs. 2 EStG 1988) 14.9.1 Allgemeines Rz 4853: Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.1.2016 § 20 Abs. 2 EStG 1988…
3.3.18c Steuerfreie, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (§ 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988) Rz 92k: Von der Einkommensteuer sind befreit: Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter…
10.5.2 Steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 Rz 735: Vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zu berücksichtigen sind, die für eine Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten…
…die Versicherungsprämie, die auf die Ablebensversicherung entfällt, keine Prämie im Sinne des § 108g EStG 1988 zu. Ebenso ist bei einer Kombination mit einer Er- und Ablebensversicherung vor zu gehen. Bei einer Verrentung der angesparten Beträge ist jener Teil, der auf die Erlebensversicherung entfällt, nicht steuerfrei.
…Bildungsteilzeitgeld: Ein Arbeitnehmer bezog das ganze Jahr 2019 steuerpflichtige Einkünfte von einem Arbeitgeber. Im Zeitraum Jänner bis September war er teilzeitbeschäftigt (laufende monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage 1.300 Euro) und bezog daneben steuerfreies Bildungsteilzeitgeld. Ab Oktober bis Dezember war er vollzeitbeschäftigt (laufende monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage 2.100 Euro…
3.3.10a.2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Rz 70i56: Die Entsendung erfolgt von einem Betrieb oder einer Betriebsstätte aus, die sich in der EU, dem EWR oder der Schweiz befindet. Rz 70j57: Die Entsendung erfolgt an einen Einsatzort, der mehr als 400 Kilometer Luftlinie…
1.4. Allgemeines zur steuerfreien Einfuhr im Sinne des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 sowie zur innergemeinschaftlichen Lieferung und zum innergemeinschaftlichen Verbringen im Sinne des Art. 7 UStG 1994 1.4.1. Begriffsbestimmungen Bei Umsatzsteuertransaktionen, die im Zusammenhang mit einer Warenbewegung stehen, wird zwischen…
18.2.3.421.2.3.4 Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien DBA-Einkünften Rz 1283: In einigen Doppelbesteuerungsabkommen ist das Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Zinseinkünfte ausschließlich dem Quellenstaat zugewiesen. Die aus derartigen Kapitalinvestitionen in den DBA-Staaten resultierenden Zinsen (oft aus Staatsanleihen) sind in Österreich…
…Übertragungsrücklage und steuerfreier Betrag 9.3.1 Wirkungsweise Rz 3861: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines neu angeschafften (hergestellten) Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens werden um die stille(n) Rücklage(n) des (der) ausgeschiedenen Wirtschaftsgutes(-güter) vermindert und damit eine sofortige Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserve(n) verhindert…
23.6. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Hinsichtlich Buchnachweis siehe Rz 2581 bis Rz 25882585. Randzahlen 3041 bis 3050: derzeit frei. 23.7. Bemessungsgrundlage 23.7.1. Bemessungsgrundlage bei Besorgungsleistungen Rz 3051: Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet, und dem Betrag…
…werden, wenn eine zollrechtliche Bewilligung über die aktive Lohnveredlung vorliegt. Wird zB ein Fahrzeug eines ausländischen Touristen während eines Aufenthaltes im Inland reparaturbedürftig, kann die Steuerbefreiung aufgrund der Lohnveredlung nicht zur Anwendung kommen. Dasselbe gilt, wenn ein ausländischer Abnehmer ein Fahrzeug im Inland erworben hat…
…einschließlich 31.7.2020 sowie nach dem 22.1.2021 und vor dem 1.1.2022 siehe Rz 3541). Randzahlen 3942 bis 3950: derzeit frei. 106.3. Steuerfreiheit der Einfuhr bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung Rz 3951: Geregelt werden die Fälle, in denen Drittlandswaren eingeführt werden…
…die Erteilung vorliegen und die noch fehlende Aufzeichnung der UID des Abnehmers bis zum gesetzlichen Termin zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung nachgeholt wird. Rz 2584 bleibt unberührt. Bei der Lieferung dürfen nicht die Vorschriften über die Differenzbesteuerung zur Anwendung gelangen. Die innergemeinschaftliche Lieferung ist nicht steuerfrei…
…auf zehn bis fünfzehn Jahre verteilt abgesetzt oder Herstellungsaufwendungen auf zehn bis fünfzehn Jahre verteilt abgesetzt oder Herstellungsaufwendungen mit steuerfreien Beträgen nach § 116 Abs. 5 EStG 1988 verrechnet worden sind (siehe auch § 119 Abs. 5 EStG 1988). Eine Nacherfassung von mit offenen steuerfreien Beträgen gemäß …
…Rz 1161, Rz 1166 und Rz 1351). Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage bei nach dem Lebensmittelgesetz nicht mehr verkehrsfähigen Waren siehe Rz 679. Rz 731c: Der Spender hat nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 5a UStG 1994 erfüllt sind. Dieser…
…der See- und Luftfahrt sind befreit, sondern die Umsätze für die Seeschifffahrt bzw. Luftfahrt. Diese Steuerbefreiung kommt nur für solche Umsätze in Betracht, die unmittelbar an den begünstigten Unternehmer erbracht werden und ist auf Umsätze vorhergehender Stufen (Subunternehmer) nicht anzuwenden, außer die endgültige Bestimmung (Verwendung…
… siehe VereinsR 2001 Rz 13 ff) verwendet werden. 4.3.2 Arten der Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz 164: Die steuerfreie Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 167 bis Rz 171). Rz 165: Die steuerpflichtige Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 172). 4.3.3 Besteuerung Rz 166: Die steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerförderungsstiftung ist…
…keine Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, soweit sie als Substanzauszahlungen gelten. Substanzauszahlungen ab 01.08.2008 sind daher steuerfrei und unterliegen auch nicht dem Kapitalertragsteuerabzug, sofern sie bestimmte gesetzlich definierte Kriterien erfüllen. Von ihrer Ausrichtung her entspricht die Substanzauszahlung von gestiftetem Vermögen einer Art Einlagenrückzahlung bei…
6.1.3.3. Sonstige Leistungen bei vorübergehender Einfuhr 6.1.3.3.1. Anwendungsbereich Rz 724: Die Bestimmung ergänzt die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen, die zur vorübergehenden Verwendung abgefertigt worden sind (§ 6 Abs. 4 Z 7 UStG 1994). Befreit sind sonstige Leistungen…
…Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen bestimmt sind. 6.1.6.3.2. Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Rz 738: Der Umfang der Befreiung richtet sich nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates (Aufnahmemitgliedstaates). Zu diesem Zweck hat der Abnehmer dem leistenden Unternehmer eine Bescheinigung auf amtlichem Vordruck…