RIS AI
4 Treffer1535 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 104–1102.3 Persönliche Zurechnung von Einkünften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

… 12 Abs. 1 Z 7 KStG 1988. 5. Eine Steuerberaterin wird als Vortragende an einer Fachhochschule tätig. Sie rechnet ihre Honorare aus der Vortragstätigkeit über ihre Steuerberatungs-GmbH ab. Als Vortragende an Fachhochschulen kommen nur natürliche Personen in Betracht, die Steuerberatungs-GmbH kann daher die…

LStR 2002 Rz 561–5647.9 Steuerberatungskosten (§ 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

7.9 Steuerberatungskosten (§ 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) Rz 561: Steuerberatungskosten sind Sonderausgaben, wenn sie an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden (vgl. VwGH 24.10.2002, 98/15/0094). Zur Behandlung von Kosten für eine Selbstanzeige siehe EStR 2000 Rz 1621. Rz 561a…

LStR 2002 Rz 972–97515.4.5.2 Aufräumepersonal
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.5.2 Aufräumepersonal Rz 972: Eine Aufräumeperson steht regelmäßig in einem Dienstverhältnis, selbst wenn ihr hinsichtlich der Arbeitszeit eine gewisse Freizügigkeit eingeräumt ist (VwGH 21.2.1984, 83/14/0102). Indizien für ein Dienstverhältnis sind eine regelmäßige (mindestens ein Mal wöchentliche) Tätigkeit, die…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…