RIS AI
6 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 6307.14.4 Nachversteuerungssatz
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.4 Nachversteuerungssatz Rz 630: Die Nachversteuerung hat einheitlich mit einem Steuersatz von 30% zu erfolgen. Dies gilt auch für die Nachversteuerung von Sonderausgaben, die vor dem 1. Jänner 1989 abgesetzt worden sind und bei denen früher unterschiedliche Nachversteuerungssätze bestanden haben (§ 117 Abs. 5…

EStR 2000 Rz 623020.3.5 Übergangsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

20.3.5 Übergangsfragen 20.3.5.1 Budgetbegleitgesetz 2011 Rz 6230: Die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft; auf Kapitalvermögen, das § 27 EStG 1988 idF BBG 2012 unterliegt, ist auch § 27a EStG 1988 anwendbar. Hinsichtlich der Besteuerung…

EStR 2000 Rz 773329.5.1.1.4 Ausschluss von der Steuerabgeltungswirkung und vom Verlustausgleich nach § 93 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

29.5.1.1.4 Ausschluss von der Steuerabgeltungswirkung und vom Verlustausgleich nach § 93 Abs. 6 EStG 1988 Rz 7733: Wird der Kapitalertragsteuerabzug auf Basis von nach § 93 Abs. 4 EStG 1988 abgeleiteten Werten - sowohl Anschaffungszeitpunkt als auch Anschaffungskosten - durchgeführt, bewirkt der Steuerabzug keine Steuerabgeltung…

EStR 2000 Rz 7721–772429.5 Einzelfragen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

29.5 Einzelfragen 29.5.1 Pauschale Wertermittlung 29.5.1.1 Pauschale Ermittlung nach § 93 Abs. 4 EStG 1988 29.5.1.1.1 Allgemeines Rz 7721: Die Pauschalbewertungsvorschrift des § 93 Abs. 4 EStG 1988 dient dazu, in jenen Fällen, in denen die für…

EStR 2000 Rz 3436–34468.7.3 Übergangsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Rückstellung beträgt daher: | Stand 31.12.1999 | 350.000 | minus Dotierung 1999 | 50.000 | minus Stand 31.12.1993 | 400.000 | steuerwirksamer Mehrbetrag | -100.000 8.7.3.4 Verteilung des steuerunwirksamen Rückstellungsteiles Rz 3440: Grundsätzlich ist…

LStR 2002 Rz 600–6057.14 Nachversteuerung (§ 18 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

7.14 Nachversteuerung (§ 18 Abs. 4 EStG 1988) 7.14.1 Allgemeines Rz 600: Gemäß § 18 Abs. 4 EStG 1988 kann es bei folgenden Sonderausgabentatbeständen zu einer Nachversteuerung kommen: Versicherungsprämien (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), Ausgaben zur Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3…