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6 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
VS-10005.1.3. Überlassung von Verbrauchsteuerwaren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…es zu keiner Steuerschuldentstehung kommt. Bei einer anschließenden Beförderung im Steueraussetzungsverfahren dürfen die vstW von einem registrierten Versender erst nach dem Statuswechsel versandt werden und müssen daher bis zu diesem Zeitpunkt am Ort der Einfuhr verbleiben (Abschnitt 3.3.7.). Österreichische Steuerlagerinhaber sind gleichzeitig registrierte…

ZK-25400. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…ist mit Inkrafttreten des UZK zu einer Unterart der besonderen (Zoll-) Verfahren geworden. Dennoch zielt dieses Verfahren weiterhin auf einen Statuswechsel von einer Nicht-Unionsware zu einer Unionsware ab. Die betroffenen Waren werden unter der Bedingung einer Verwendungsverpflichtung abgabenbegünstigt oder zollfrei in den freien Verkehr…

ZK-25403.4. Übertragung von Waren der Endverwendung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…Der bereits entrichtete Zoll gemäß Art. 77 UZK wird gemäß Art. 80 UZK abgezogen. Durch die Überführung der Waren in die Endverwendung findet der Statuswechsel zur Unionsware statt. Daher ist - anders als bei den anderen besonderen Verfahren - kein Folgeverfahren möglich. Es entsteht die Zollschuld ex…

ZK-23702.5.7. Lagerung von Unionswaren, Gemeinsame Lagerung und Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Waren oder Erzeugnisse, die genetisch verändert wurden oder Elemente enthalten, die einer genetischen Veränderung unterzogen wurden. 2.5.7.4. Status von Ersatzwaren (Statuswechsel) Die Ersatzwaren im Zolllagerverfahren werden in dem Zeitpunkt zu Nicht-Unionswaren und die Waren, die sie ersetzen, zu Unionswaren, in dem…

ZK-25602.5.7. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

…vorausgesetzt, sie weisen denselben 8-stelligen Code der KN und die gleiche Handelsqualität auf (Abweichung vom absoluten Gleichheitsgebot). 2.5.7.5. Status von Ersatzwaren (Statuswechsel) Ersatzwaren und die aus ihnen hergestellten Veredelungserzeugnisse werden zu Nicht-Unionswaren und die Waren, die sie ersetzen, zu Unionswaren…

ZK-25403. Verwendung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…169 Abs. 2 UZK-DA). Hinweis: Da die Einfuhrwaren nicht der Endverwendung zugeführt wurden und die Ersatzwaren bereits Unionswaren sind, findet kein Statuswechsel statt. Es ist aber zu beachten, dass die Einfuhrwaren einem erlaubten Zollverfahren zugeführt werden und die Ersatzwaren unter zollamtlicher Überwachung stehen und…