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2 Treffer1504 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 35–411.2.1.2 Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021
…gewerblicher Art ist mit steuerlicher Wirkung nicht möglich. So kann ein steuerfreies Trinkwasserwerk mit einem steuerpflichtigen Elektrizitätswerk auch dann steuerlich nicht zusammengefasst werden, wenn diese Betriebe organisatorisch in die Körperschaft öffentlichen Rechts (zB Stadtwerke) eingegliedert sind. Gemäß § 2 Abs. 5 KStG 1988 gelten als Hoheitsbetriebe:…
KStR 2013 Rz 78–811.2.1.2.3.3 Versorgungsbetriebe
geltende FassungRichtlinien13.03.2013
1.2.1.2.3.3 Versorgungsbetriebe Rz 78: Versorgungsbetriebe sind nach der taxativen Aufzählung in § 2 Abs. 3 KStG 1988 Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme versorgen oder die dem öffentlichen Verkehr einschließlich…