RIS AI
7 117 Treffer372 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 565–5727.10 Spendenbegünstigung (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Die Spendenorganisation hat auf Verlangen des Spenders eine Spendenbestätigung auszustellen. Die Spendenbestätigung hat neben den verpflichtenden Beleginhalten die Anschrift des Spenders und (falls vorhanden) auch die Registrierungsnummer der empfangenden Körperschaft anzuführen. Eine Sammelbestätigung der Spendenorganisation über die im Kalenderjahr geleisteten Beträge ist zulässig. Rz 570…

EStR 2000 Rz 1309–13105.5.4a.1.2.3 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Kontoführung als Treuhänder für die anderen Organisationen aufzutreten. Von dieser Organisation sind auch die Spendenbestätigungen auszustellen. Ein Sammelkonto mehrerer begünstigter Spendenorganisationen ist auch dann nicht schädlich, wenn die Spende einer der beteiligten Spendenorganisationen direkt zugeordnet werden kann (zB durch Angabe des Verwendungszwecks, des Empfängernamens usw.)…

EStR 2000 Rz 1349–13475.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988) Rz 1331: § 4a Abs. 6 EStG 1988 zählt die von Gesetzes wegen spendenbegünstigten Organisationen auf. Diese müssen daher keinen Antrag an das Finanzamt stellen. Sie haben jedoch ebenfalls die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung zu…

LStR 2002 Rz 12022–1202642.6.4.2 Zuordnung von Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…B haben ein Girokonto, für das sie gemeinsam zeichnungsberechtigt sind. A und B haben der Spendenorganisation X jeweils ihre Identifikationsdaten bekannt gegeben. Diese führt den Spender A und die Spenderin B jeweils unter einer eigenen Referenznummer. Die Organisation X hat alle Überweisungen, die zu der…

EStR 2000 Rz 1345–13485.5.4a.7 Weitere Regelungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…zum Abfluss mit der Abbuchung. Es bestehen keine Bedenken, auf den Valutatag abzustellen (siehe Rz 4625). Für die empfangene Spendenorganisation ist jedoch nur der Zeitpunkt des Zuflusses auf dem Spendenkonto ersichtlich. Zur Vermeidung von Unsicherheiten im Zuge des Jahreswechsels gilt kann nach § 6 der Sonderausgaben…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Beispiel: Der antragslose Bescheid betreffend das Kalenderjahr 20212024 ergeht im August 20222025. Anfang September 20222025 wird der Finanzverwaltung nachträglich eine Spende aus dem Jahr 20212024 im Wege einer automatischen Meldung der Spendenorganisation übermittelt. Der antragslos ergangene Bescheid wird aufgrund der nachträglich eingegangenen Meldung im Rahmen…

LStR 2002 Rz 12007–1201342.6.3 Betroffene Zuwendungsempfänger
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1 Z 7 EStG 1988). Für Spenden, die als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, besteht (weiterhin) die Verpflichtung des Spenders zum Belegnachweis und die Verpflichtung der Spendenorganisation zur Ausstellung eine Spendenbestätigung auf Verlangen (§ 4a Abs. 7 Z 57 EStG 1988). Rz 12010: Die Verpflichtung zur Datenübermittlung…

EStR 2000 Rz 1305–13085.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Kontoführung als Treuhänder für die anderen Organisationen aufzutreten. Von dieser Organisation sind auch die Spendenbestätigungen auszustellen. Ein Sammelkonto mehrerer begünstigter Spendenorganisationen ist auch dann nicht schädlich, wenn die Spende einer der beteiligten Spendenorganisationen direkt zugeordnet werden kann (zB durch Angabe des Verwendungszwecks, des Empfängernames usw.)…

EStR 2000 Rz 1312–13145.5.4a.2 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.2 Begünstigte Zwecke Rz 1312: Spendenbegünstigte Zwecke sind seit 2024 alle Zwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig iSd §§ 35 bzw. 37 BAO anzusehen sind. Diese Erweiterung führt aber nicht dazu, dass jede auf Grund der Verfolgung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken abgabenrechtlich…

VereinsR 2001 Rz 2341.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

1.2.7 Spendenbegünstigung (§ 4a EStG 1988) Rz 234: Zur Spendenbegünstigung nach § 4a EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 13301305 ff bis 1349. Randzahlen 235 bis 252: entfallenderzeit frei

EStR 2000 Rz 1323–13305.5.4a.5 Verfahren
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.5 Verfahren Rz 1323: § 4a Abs. 5 EStG 1988 regelt den Antrag auf Zuerkennung, die Aufrechterhaltung und die Aberkennung der Spendenbegünstigung. Die Zuerkennung der Spendenbegünstigung wirkt grundsätzlich unbefristet, jedoch sind jährlich gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, weil es ansonsten zu einem Widerruf kommen…

ZK-20307. Humanitäre Befreiungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

7. Humanitäre Befreiungen 7.1. Waren für Organisationen der Wohlfahrtspflege (C20) 7.1.1. Warenkreis Abgabenfrei ist die Einfuhr von lebenswichtigen Waren, die von einer begünstigten Organisation zur unentgeltlichen Verteilung an Bedürftige eingeführt werden; als lebenswichtig gelten Waren, die zur Befriedigung des unmittelbaren Bedarfs von…

EStR 2000Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a) (Muster basierend auf Vorschlag der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Prüfungen, die unter § 4a Abs. 85 Z 2 EStG 1988 fallen, zu verwenden) Bericht über die unabhängige Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 84 Z…

LStR 2002 Rz 12051–1205442.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

42.6.5.6 Nachholung42.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung Rz 1205512051: Eine zu Unrecht unterbliebene Datenübermittlungfehlerhafte Datenübermittlung (zB unrichtige Höhe der geleisteten Zahlung) ist von der übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung des Fehlers nachzuholen (durch eine§ 7 Abs. 2…

LStR 2002 Rz 12014–1202142.6.4 Materielle Regelungen zur Datenübermittlung
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

42.6.4 Materielle Regelungen zur Datenübermittlung 42.6.4.1 Bekanntgabe der Identifikationsdaten 42.6.4.1.1 Allgemeines Rz 12014: Zuwendungsempfänger, für die gesetzlich die Verpflichtung zur Datenübermittlung vorgesehen ist (übermittlungspflichtige Organisationen), dürfen eine Datenübermittlung für Zuwendungen, die nach dem 31.12.2016…

LStR 2002 Rz 12036–1204742.6.5.3 Datenübermittlung in FinanzOnline
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

42.6.5.3 Datenübermittlung in FinanzOnline 42.6.5.3.1 Zulassung zur Datenübermittlung in FinanzOnline Rz 12036: § 10 Abs. 1 Sonderausgaben-DÜV regelt die Zulassung zum Verfahren der Sonderausgaben-Datenübermittlung in FinanzOnline. Mit der Zulassung ist zugleich für das Verfahren zur Ermittlung des…

ZK-20307.3. Waren zugunsten von Katastrophenopfern (C26)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

7.3. Waren zugunsten von Katastrophenopfern (C26) 7.3.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren aller Art, die dazu bestimmt sind, unentgeltlich Opfern von Katastrophen übereignet oder zur Verfügung gestellt zu werden. Die Katastrophe muss das Hoheitsgebiet zumindest eines Mitgliedstaats berühren. Diese Befreiung gilt auch für…

EStR 2000 Rz 13115.5.4a.1.3 Begrenzung des Spendenabzugs
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.1.3 Begrenzung des Spendenabzugs Rz 1311: Aus dem Betriebsvermögen geleistete Zuwendungen an in § 4a EStG 1988 genannte begünstigte Spendenempfänger sind insgesamt nur insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als sie 10% des Gewinnes desselben Wirtschaftsjahres vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 4b und § 4c…

LStR 2002 Rz 12055–1205742.6.5.6 Nachholung einer Übermittlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

42.6.6 Berücksichtigung im Abgabenverfahren42.6.5.6 Nachholung einer Übermittlung 42.6.6.1 Informationsmöglichkeit betreffend übermittelter Daten Rz 1205812055: § 14 Z 1 und Z 2 Sonderausgaben-DÜV sehen im Interesse des Schutzes der Persönlichkeitssphäre des Zuwendenden für die Finanzverwaltung eine abgestufte Informationsmöglichkeit…

LStR 2002 Rz 12002–1200642.6.2 Betroffene Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

42.6.2 Betroffene Zuwendungen Rz 12002: Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte…