RIS AI
7 Treffer1550 msnur geltende Fassungen
StiftR 2009 Rz 1283.4 Übersicht über die steuerbaren Einkünfte
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…ja | nein | in- und ausländische*) Beteiligungserträge | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | ja | nein | in- und ausländische*) Beteiligungserträge | Einkünfte aus Kapitalvermögen | Siehe Abschnitt 3.3.1.1. | Zinserträge aus in- und ausländischen Sparguthaben, Erträge aus in- und ausländischen Forderungswertpapieren…

StiftR 2009 Rz 163–1724.3 Arbeitnehmerförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…auf Beteiligungserträge im Sinne des § 10 KStG 1988, sowie auf inländische und gemäß § 21 Abs. 3 letzter Satz KStG 1988 auch auf ausländische Kapitalerträge aus Geldeinlagen (Sparguthaben, usw.) und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten (§ 93 Abs. 2 Z 3 EStG 1988) und aus Forderungswertpapieren (§ 93 Abs…

VereinsR 2001 Rz 215–2331.2.6 Vermögensverwaltung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Investmentfondzertifikate usw.) und Einkünfte aus Sparguthaben und Forderungen. Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen aber auch bei realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (zB Veräußerung von Aktien) und bei Einkünften aus Derivaten vor. 1.2.6.1.4 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Rz 220: Hier kommen insbesondere Einkünfte…

EStR 2000 Rz 6231–623620.4 Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gemäß § 27a Abs. 5 EStG 1988 notwendig. Beispiel: Der Steuerpflichtige bezieht Zinsen aus Sparguthaben in Höhe von 1.000 Euro und Dividenden in Höhe von 2.000 Euro. Zusätzlich erleidet er einen Verlust in Höhe von 900 Euro durch die Veräußerung von Aktien. Weiters erleidet…

StiftR 2009 Rz 89–1053.3 Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Anteilscheinen an in- und ausländischen Immobilien-Investmentfonds, sofern sie dem "public placement" (siehe EStR 2000 Rz 7803) unterliegen. Sofern der nicht unter das "public placement" fallende Immobilien-Investmentfonds Kapitalerträge aus Sparguthaben und Forderungswertpapieren im Sinne des § 93 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 130439.2.4 Ermittlung der Prämie
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

39.2.4 Ermittlung der Prämie Rz 1304: Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Es wird ein Durchschnitt der monatlichen Umlaufgewichteten Durchschnittsrenditen für…

LStR 2002 Rz 129339 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988) 39.1 Voraussetzungen (§ 108 Abs. 1 EStG 1988) 39.1.1 Begünstigter Personenkreis Rz 1293: Bausparer ist, wer mit der Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließt. Voraussetzung für eine Bausparbegünstigung ist die unbeschränkte Steuerpflicht, nicht hingegen, dass der Bausparer in Österreich Einkommensteuer…