…folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung erlaubt: Tiere nach Art. 233 UZK-DA, soweit sie als Haustiere von Reisenden mitgeführt werden oder zur Ausübung einer Funktion (Polizeihunde oder -pferde, Spürhunde, Blindenhunde usw.) eingeführt werden übliche Berufsausrüstung von Handwerkern, Monteuren, Servicetechnikern usw…
…Ausstellungen, Wettkämpfen, Wettbewerben oder Vorführungen 8.Vorstellungen (Zirkustiere, usw.) 9.Reisen (Haustiere von Reisenden) 10.Ausübung einer Funktion (Polizeihunde oder Polizeipferde, Spürhunde, Blindenhunde, usw.) 11.Rettungseinsätze 12.Weiden, auch als Wanderherde 13.Arbeitsleistung einschließlich Beförderung 14.Medizinische Zwecke (Lieferung von Schlangengift, usw.) 10.1.8…
…sowie für folgende Waren: 1.Tiere, die einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person gehören, soweit sie: i) als Haustiere von Reisenden mitgeführt werden oder ii) zur Ausübung einer Funktion (Polizeihunde oder -pferde, Spürhunde, Blindenhunde usw.) eingeführt werden; 2.übliche Berufsausrüstung von Handwerkern, Monteuren…