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14 Treffer1671 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 111419.11 Besteuerung von Bezügen, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen anfallen (§ 67 Abs. 8 lit. f EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…auch Beispiel Rz 11114a. Siehe auch Beispiel Rz 11114a. Rz 1114b: Die Begünstigung des § 67 Abs. 8 lit. f EStG 1988 gilt für alle Bezüge im Rahmen von Sozialplänen, die nach dem 31. Dezember 1999 ausgezahlt werden. Voraussetzung für die begünstigte Versteuerung derartiger Bezüge gemäß …

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…normieren, dass in Betrieben in denen dauernd weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, die Vereinbarung eines Sozialplans nicht zulässig ist. Der Gesetzgeber hat aber einen Verweis auf diese Bestimmungen unterlassen und nur den Begriff Betriebsänderungen nach dem ArbVG definiert. Im Sinne einer verfassungskonformen Auslegung des …

LStR 2002 Rz 952–95715.4.3.13 Konkurrenzverbot
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…15.4.3.14 Kontrolle Rz 953: Eine Kontrolle des Auftraggebers hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Beschäftigung spricht für Nichtselbständigkeit. 15.4.3.15 Sozialleistungen Rz 954: Die Einbindung des Auftragnehmers in einen betrieblichen Sozialplan (zB Zukunftssicherung) spricht für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Sozialleistungen…

LStR 2002 Rz 111519.12 Stellung der sonstigen Bezüge bei der Veranlagung (§ 67 Abs. 9 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…8 lit. e EStG 1988 (Pensionsabfindungen) und § 67 Abs. 8 lit. f EStG 1988 (Sozialplanzahlungen). Die mit festen Steuersätzen zu versteuernden Bezüge bleiben bei der Veranlagung außer Betracht. Gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 oder sonst mit dem Tarif behandelte Bezüge sind bei einer Veranlagung…

EStR 2000 Rz 3422–34358.7 Vorsorge für Jubiläumsgelder
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…erwartende Fluktuation ist aus den im Unternehmen in der Vergangenheit (in den letzten Jahren) gegebenen Verhältnissen abzuleiten. Dabei sind außerordentliche Verhältnisse in der Vergangenheit (zB Ausgliederungen, Sozialpläne) für zukünftige Prognosen nicht zu berücksichtigen. Werden seitens des Steuerpflichtigen die maßgeblichen Verhältnisse nicht dokumentiert, bestehen keine Bedenken…

EStR 2000 Rz 485214.8b Nichtabzugsfähige Aufwendungen für sonstige Bezüge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…sind Sozialplanzahlungen im Sinne des § 109 Abs. 1 Z 1 bis 6 des Arbeitsverfassungsgesetzes vom Abzugsverbot ausgenommen. Alle nach dem 31.12.2022 im Rahmen von Sozialplänen geleisteten Abfertigungen können dementsprechend betraglich unbegrenzt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dazu und zur Behandlung von Sozialplanzahlungen beim…

LStR 2002 Rz 1050–105119 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…bis 8 EStG 1988 sind feste Steuersätze, und zwar auch die vervielfachte Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 3 und 4 EStG 1988 sowie die Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 8 lit. e und f EStG 1988 (Hälftesteuersatz bei Pensionsabfindungen und Hälftesteuersatz bei Bezügen im Rahmen von Sozialplänen).

LStR 2002 Rz 1100–110219.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

… 67 Abs. 3 oder 6 EStG 1988. Pensionsabfindungen und Zahlungen auf Grund eines Sozialplanes können nicht Gegenstand einer Vergleichszahlung, oder Nachzahlung sein. Sie sind entsprechend den Rz 1109 bis 1114e zu versteuern. Rz 1102a: Im Folgenden wird die Lohnsteuerberechnung schematisch anhand eines von Beispielesn dargestellt…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Arbeitgeber nicht nur gesetzliche Vorschriften wie zB die Mitwirkung des Betriebsrates bei Kündigungen oder die Einhaltung von Kündigungsfristen zu beachten, sondern auch eine allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber den ausscheidenden Arbeitnehmern (zB Ausverhandeln eines Sozialplans). Outplacement ist daher eine Aus- oder Fortbildung des Arbeitnehmers im betrieblichen Interesse…

EStR 2000 Rz 3482–3532Investitionszuschüsse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Unternehmer die rechtliche Verpflichtung aus dem Sozialplan entstanden ist. Rechtslage ab 1.3.2014: Gemäß § 124b Z 254 EStG 1988 sind nur Zahlungen auf Grund von Sozialplänen, die vor dem 1. März 2014 abgeschlossen wurden, abzugsfähig. Zahlungen von später abgeschlossenen Sozialplänen unterliegen dem Abzugsverbot des …

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…österreichische Produktionsstandort der Y-GmbH wird in der Folge geschlossen. Die Maschinen werden vollständig abgeschrieben und mit großem Verlust an fremde Dritte veräußert. Ein Sozialplan mit Aufwand in Höhe von mehreren Mio. Euro wird umgesetzt. Materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter werden innerhalb des Konzerns anlässlich der…

LStR 2002 Rz 1084–108719.6 Freiwillige Abfertigung und Abfindung (§ 67 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…1. Jänner 2003 laufende Beiträge nach dem neuen System in eine Betriebliche Vorsorgekasse gezahlt werden (dies bezieht sich auch auf die Bestimmung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 im Zusammenhang mit einem Sozialplan). Wird bei Dienstverhältnissen, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen wurden, eine…

LStR 2002 Rz 1350–135240.10.1 Auszahlungsplan
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

40.10.1 Auszahlungsplan Rz 1350: Im Auszahlungsplan muss festgelegt sein, dass die angesparten Beträge an ein Versicherungsunternehmen als Einmalprämie einer Pensionszusatzversicherung im Sinne des § 108b EStG 1988 übertragen werden. An welches Versicherungsunternehmen die Übertragung konkret erfolgen soll, muss im Auszahlungsplan zum Zeitpunkt der Unterzeichnung…

LStR 2002 Rz 110419.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…