…Mietvorauszahlung, Mietrechtserwerb) in Betracht. Schwimmbad, Sauna, Solarium Rz 539: Ein Hallenbad samt Sauna und Solarium sowie dessen Einrichtung gehört dann nicht zum Betriebsvermögen eines praktischen Arztes, der sein Wohnhaus auch zu Ordinationszwecken benutzt, wenn der Nachweis der tatsächlichen überwiegenden Nutzung misslingt (VwGH 12.11.1985…
…Tischtennis oder Wasserrutsche gegen gesondertes Entgelt). Nicht begünstigt sind ferner die Vermietung von Liegestühlen, Strandkörben oder Sonnenschirmen und Solarienumsätze (VwGH 31.3.1998, 93/13/0073). 10.3.5.2. Begünstigte Umsätze im Rahmen der Thermalbehandlung Rz 1395: Nach der Verkehrsauffassung wird unter Thermalbehandlung die…
…1271. Hallenbad Rz 1555: Betriebsausgaben liegen vor, wenn das Hallenbad zum Betriebsvermögen eines Hotelbetriebes gehört (gilt sinngemäß auch für Sauna, Solarium usw.). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit siehe Rz 4724. Handy Rz 1556: Siehe "Telefonkosten" (Rz 1657). Hausgehilfin Rz 1557: Siehe "Kinderbetreuung, Kindermädchen" (Rz 1572). Hypothekarverschreibung Rz…
…zu Umsätzen aus einem Schwimmbad, Solarium und Sauna). Rz 174: Keine unternehmerische Tätigkeit ist allerdings anzunehmen, wenn in den Unternehmensbereich einbezogene Betriebe und Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts oder die eben genannten juristischen Personen mit ihrer Tätigkeit nicht an einem Markt teilnehmen und ihre einzigen…
…14/0110; VwGH 27.5.1998, 97/13/0031). Zu Beherbergungskosten zählen generell Verpflegungs- und Unterbringungskosten sowie entsprechende Zusatzangebote wie Sauna, Solarium usw. Rz 4816: Geschäftsfreunde sind Personen, mit denen eine geschäftliche Verbindung besteht oder angestrebt wird. Als Geschäftsfreunde gelten auch Arbeitnehmer eines Geschäftsfreundes, nicht…
…oder an der Bar abgegebene Getränke) von untergeordnetem Wert (Einkaufswert liegt unter 5% des Pauschalangebotes), Vermietung von Parkplätzen, Garagenplätzen oder von Hotelsafes, Kinderbetreuung, Überlassung von Wäsche (zB Bademäntel), Zurverfügungstellung von Fernsehgeräten, Verleih von Sportgeräten, Zurverfügungstellung von Sauna, Solarium, Dampf- und Schwimmbad, Fitnessräumen, Verleih von Liegestühlen…
…angesehen werden, wenn dafür kein gesondertes Entgelt verrechnet wird: Begrüßungstrunk, Vermietung von Parkplätzen, Garagenplätzen oder von Hotelsafes, Kinderbetreuung, Überlassung von Wäsche (zB Bademäntel), Zurverfügungstellung von Fernsehgeräten, Verleih von Sportgeräten, Zurverfügungstellung von Sauna, Solarium, Dampf- und Schwimmbad, Fitnessräume, Verabreichung von Massagen, Verleih von Liegestühlen, Fahrrädern und…