RIS AI
18 Treffer1553 msnur geltende Fassungen
MO-85014. Rechte und Verpflichtungen
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

4. Rechte und Verpflichtungen (1) Die Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz berechtigt und verpflichtet dazu, die unter die Lizenz fallende Erzeugnismenge innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen bzw. auszuführen. Die Erteilung der Lizenz kann von der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden, die…

MO-83004. Lizenzen
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

4. Lizenzen (1) Für Einfuhren von Erzeugnissen in die GemeinschaftUnion bzw. für Ausfuhren von Erzeugnissen aus der GemeinschaftUnion kann die Vorlage einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenz gefordert werden. Diese dienen zur Marktbeobachtung sowie zur Verwaltung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen. Lizenzpflichtige Erzeugnisse sind im TARIC bzw. ZEUS mit der…

MO-85011. Grundsätzliches
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

1. Grundsätzliches (1) Für Einfuhren von Erzeugnissen in die Union bzw. für Ausfuhren von Erzeugnissen aus der Union kann die Vorlage einer Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenz gefordert werden. Diese dienen a)zur Marktbeobachtung sowie b)zur Verwaltung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen und Präferenzregelungen. (2) Die zu beachtenden Bestimmungen…

AH-2073Anlage 16
geltende FassungRichtlinien28.04.2026

Anlage 16 Liste der Luxusgüter gemäß Artikel 1ga der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XXV ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die…

AH-20752A. Ausfuhr und Durchfuhr
geltende FassungRichtlinien27.07.2026

2A. Ausfuhr und Durchfuhr 2A.1. Ausfuhr nach Russland und Durchfuhr durch Russland von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der VO (EU) Nr. 833/2014 2A.1.1. Ausfuhrverbot (1) Gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und gemäß Artikel 2…

MO-85012. Fälle, in denen eine Lizenz erforderlich ist
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

2. Fälle, in denen eine Lizenz erforderlich ist (1) Lizenzpflichtige Erzeugnisse sind im TARIC http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de&redirectionDate=20101012 mit der Maßnahme "LPS" gekennzeichnet. (2) Eine Auflistung aller lizenzpflichtigen Erzeugnisse ist ersichtlich auf der Homepage des BMF…

MO-850113. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

13. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX Vorderseite [Grafik]   . Rückseite [Grafik]  

MO-85013. Lizenzbefreiungen:
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

3. Lizenzbefreiungen: (1) Eine Lizenz ist in folgenden Fällen nicht erforderlich und nicht zu erteilen oder vorzulegen: a)Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder Ausfuhr von Erzeugnissen ohne kommerziellen Charakter gemäß Abschnitt 14.4. (Behältnisse und Verpackungen); b)Fälle, in denen gemäß Arbeitsrichtlinie ZK…

MO-850110. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

10. Einfuhr 10.1. Lizenzpflichtiger Tatbestand Die Vorlage einer Einfuhrlizenz AGRIM (L001), elektronisch oder auf Papier, ist - unter Berücksichtigung der Befreiungstatbestände, wie sie im Abschnitt 3. angeführt sind - erforderlich bei der Überführung lizenzpflichtiger Erzeugnisse in den zollrechtlich freien Verkehr der Union. 10.2. Vorlage der…

MO-850111. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

11. Ausfuhr 11.1. Lizenzpflichtiger Tatbestand (1) Die Vorlage einer Ausfuhrlizenz AGREX (X001), elektronisch oder auf Papier, ist - abgesehen von den Befreiungen nach Abschnitt 3. - erforderlich bei der Abfertigung lizenzpflichtiger Erzeugnisse aus dem zollrechtlich freien Verkehr der Union zur Ausfuhr nach Drittländern, auch über einen…

AH-2072Anlage 4
geltende FassungRichtlinien27.02.2025

Anlage 4 Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 Liste der Software gemäß Artikel 2c Absatz 2b Software für Unternehmensführung, dh. Systeme, die alle Prozesse in einem Unternehmen digital abbilden und steuern, einschließlich: Unternehmensressourcenplanung (Enterprise Resource Planning, ERP), Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management, CRM), Business…

MO-850112. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik]   . Rückseite [Grafik]  

MO-85019. Ein- und Ausfuhren ohne gültige Lizenz
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

9. Ein- und Ausfuhren ohne gültige Lizenz Stellt sich nach erfolgter Abschreibung heraus, dass die Ware tatsächlich nicht ein- bzw. nicht ausgeführt wurde oder es sich bei der ein- bzw. ausgeführten Ware nicht um die in der Lizenz angegebene Ware handelt (zB auf Grund eines…

MO-85018. Beantragung und Erteilung von Lizenzen
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

8. Beantragung und Erteilung von Lizenzen 8.1. Zuständigkeit In Österreich werden die Lizenzen grundsätzlich elektronisch erteilt 1.vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), A-1012 Wien, Stubenring 1, für die Erzeugnisse, die in die Marktorganisationen für Wein und Alkohol einzuordnen…

AH-2072Anlage 3
geltende FassungRichtlinien27.02.2025

Anlage 3 Anhang III der Verordnung (EU) 2022/263 Liste der Software gemäß Artikel 5 Absatz 2b Software für Unternehmensführung, dh. Systeme, die alle Prozesse in einem Unternehmen digital abbilden und steuern, einschließlich: Unternehmensressourcenplanung (Enterprise Resource Planning, ERP), Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management, CRM), Business Intelligence…

UZK-IAArtikel 136 Lizenzgebühren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 136 Lizenzgebühren (Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Lizenzgebühren beziehen sich auf die eingeführten Waren, wenn insbesondere die durch den Lizenzvertrag übertragenen Rechte in den Waren verkörpert sind. Die Art der Berechnung des Betrags der Lizenzgebühr ist dabei nicht der entscheidende…

MO-85016. Freigabe und Verfall von Sicherheiten
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

6. Freigabe und Verfall von Sicherheiten Die Sicherheit kann teilweise nach Maßgabe der Erzeugnismenge freigegeben werden, für die der Nachweis erbracht wurde, dass die Verpflichtung zur Ein- oder Ausfuhr eingehalten wurde. Diese Menge darf nicht weniger als 5% der Gesamtmenge betragen, die in der Lizenz…

MO-8501Einleitung
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

Die Arbeitsrichtlinie »MO-8501 (»Lizenzen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben…