…bis zur Sitzverlegung im Inland entstandenen stillen Reserven in der Beteiligung steuerhängig (§ 10 Abs. 3 Z 5 KStG 1988. Bei Sitzverlegung steht ein Optionsrecht zur Steuerhängigkeit nur dann zu, wenn der Anschaffungsvorgang ins Jahr der Sitzverlegung fällt. Geht eine internationale Schachtelbeteiligung durch Sitzverlegung ins Inland…
…Sinne des EU-UmgrG (§§ 7 ff EU-UmgrG) handelt es sich nicht um eine "Umwandlung" im Sinne des UmgrStG, sondern um eine Sitzverlegung, auf die nicht das UmgrStG, sondern die allgemeinen ertragsteuerlichen Bestimmungen anzuwenden sind (siehe Rz 30a). 2.1.2. Inländische Umwandlungen 2.1…
…zuständigen Organe der Körperschaft. Dieser Beschluss führt bei Einhaltung der Gründungsvorschriften für Kapitalgesellschaften zu einer Firmenbucheintragung oder einem behördlichen Anerkennungsverfahren (zB Konzession). Die Steuerpflicht beginnt mit dem Beschluss über die Sitzverlegung. Wird nur die Geschäftsleitung der Körperschaft in das Inland verlegt, entsteht die Steuerpflicht mit…
…Bei der "Umwandlung" nach § 8 Z 1 EU-UmgrG handelt es sich daher um keine Umwandlung im Sinne des UmgrStG, sondern um eine "Sitzverlegung" (zB eine österreichische GmbH wird in eine deutsche GmbH oder umgekehrt "umgewandelt"), die ertragsteuerlich keine Liquidationsbesteuerung gemäß § 19 KStG 1988 auslöst…
…des § 12 Abs. 2 UmgrStG kann zB von einer inländischen AG auf eine inländische GmbH und umgekehrt gespalten werden. Für grenzüberschreitende Umwandlungen nach dem EU-UmgrG, also grenzüberschreitende Sitzverlegung innerhalb der EU/EWR (zB "Umwandlung" einer österreichischen GmbH in eine französische SARL oder umgekehrt; vgl. …
1. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988) 1.1 Körperschaftsteuersubjekte (§ 1 KStG 1988) Rz 1: Körperschaftsteuerpflichtig sind gemäß § 1 Abs. 1 KStG 1988 nur Körperschaften. Das Gesetz bezieht auch Betriebe gewerblicher Art (Rz 64 bis 88) und die nichtrechtsfähigen Gebilde gemäß § 1 Abs. 2…