4.1.10.4.5 Grund und Boden Rz 577: Im Bilanzsteuerrecht wird unter Grund und Boden (§ 4 Abs. 3a Z 3 und 5 sowie § 30 Abs. 1 EStG 1988) nur der nackte Grund und Boden verstanden. Selbständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter sind, auch wenn sie mit…
27.5. Dienstbarkeit (§ 33 TP 9 GebG) 27.5.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1440: Der Begriff der Dienstbarkeit (Servitut) ist im Gebührengesetz 1957 nicht umschrieben, es muss daher auf das Zivilrecht Bezug genommen werden. Nach § 472 ABGB wird durch das "Recht der Dienstbarkeit" ein…
…a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 2.10.1984, 84/14/0047). Servitut Rz 6869: Wird für die Einräumung einer Servitut eine Zahlung geleistet, kann eine Entschädigung dann gegeben sein, wenn mit dieser Zahlung Ertragsausfälle (zB die Verringerung zukünftiger…
…keine Infrastrukturbetreiber sind, siehe dazu Rz 8207e): Die Einkünfte sind entsprechend den Rz 5174 bis Rz 5175c zu erfassen. 15.7.3 Komponenten des Entgelts für die Einräumung eines Leitungsrechtes Rz 5174: Im Entgelt für die Einräumung des Servituts sind meist mehrere Komponenten enthalten, insbesondere …
…abgelöst, führt dies in gleicher Weise wie die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes - vergleichbar der Untervermietung durch einen Hauptmieter - zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VwGH 21.12.2010, 2009/15/0046, vgl. die Rz 115a, 119 und 6409). Fußgängerpassage Rz 6840: Siehe unter "Servitut" (Rz 6869).
…werden. Ein dadurch eingetretener Wertverlust ist jedoch bei immer währender Duldung durch eine Teilwertabschreibung des Grund und Bodens zu berücksichtigen. Erfolgt die Einräumung der Grunddienstbarkeit im öffentlichen Interesse und wird für die Wertminderung durch den Servitutsberechtigten eine Abgeltung geleistet, liegen steuerfreie Einnahmen im Sinne des …
…aufweisen und im Zusammenhang mit der Entschädigung auch der Grund und Boden durch Einlösung in das Eigentum des Landes übernommen wird. 15.8.3 Entschädigungen Rz 5179: Zu den Entschädigungen für eintretende wirtschaftliche Nachteile zählen insb. Entgelte für Servituts-(Dienstbarkeits-)einräumung Bodenwertminderung Wirtschaftserschwernisse Ertragsausfall, Ertragsminderung…
…Leitungsanlage betreten werden. Deshalb sind bei der Wertermittlung folgende Aspekte zu berücksichtigen: Leitungsart bzw. die damit verbundenen Beschränkungen; Größe und Lage der belasteten Fläche (Servitutsstreifen); der Grad der Beeinträchtigung auf der belasteten (Teil)Fläche; bei Belastungen von Teilflächen gegebenenfalls auch eine Auswirkung auf das Gesamtgrundstück; …
…1988 ist bereits mangels Anschaffung/Herstellung nicht anwendbar). Von der Abgeltung der Wertminderung sind allerdings jene Beträge zu unterscheiden, die für eine Servitutseinräumung empfangen werden (zB Nutzungsentgelt für die Duldung eines Leistungsrechtes). Insoweit liegen steuerpflichtige Einkünfte (betriebliche Einkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, vgl…
…dürfen nur auf sonstige körperliche Wirtschaftsgüter übertragen werden. Ebenso verhält es sich bei unkörperlichen Wirtschaftsgütern. Nutzungsrechte (zB Mietrechte, Servitute, Fruchtgenussrechte) sind unkörperliche Wirtschaftsgüter. Wird durch die Einräumung eines Nutzungsrechtes an einem Wirtschaftsgut jedoch wirtschaftliches Eigentum begründet, hat sich die Beurteilung am Wirtschaftsgut selbst zu orientieren…
…Ertragsausfälle, Einräumung von Servituten oder Kostenersätze abgegolten werden und ob die Naturschutzbeschränkungen bei der Einheitsbewertung Berücksichtigung gefunden haben: Ist bei der Einheitsbewertung ein Abschlag (ein niedrigerer Ertragswert) zum Zug gekommen, sind die Entschädigungszahlungen bis auf die Bodenwertminderung gesondert als Betriebseinnahme anzusetzen. Ersatz von Kosten Rz…
…Bezahlung in Geld erfolgt, aber auch Lieferungen, bei denen das Entgelt in Form einer Sachleistung, zB eines Servitutsrechts, oder in Form einer anderen Gegenleistung erfolgt. 1.1.2 Lieferort Rz 17: Um jeden Zweifel über den Ort der Lieferung zu beseitigen, ist gemäß § 1 Abs…
…einer Besteuerung Abstand genommen, wenn in der Rechnung (Gutschrift) keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. 22.3.9. Einräumung anderer Dienstbarkeiten Rz 2883: Auf an pauschalierte Land- und Forstwirte gezahlte Abgeltungen bzw. Servitutsentgelte im Zusammenhang mit der Errichtung von ober- und unterirdischen Versorgungsleitungen (Erdöl-, Erdgas-, Strom-, Wärme-…