RIS AI
4 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1794–18016.10. Spaltung und Einlagenrückzahlung
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…4 UmgrStG zu fingieren. Es ist daher Rz 1795 entsprechend anzuwenden (Aufteilung des Evidenzkontos im Verkehrswertverhältnis). Dies gilt auch für den Fall der Aufspaltung auf Schwesterkörperschaften unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung im Sinne des § 224 Abs. 2 Z 1 AktG. Bei der reinen Konzern-Aufspaltung…

UmgrStR 2002 Rz 223–2401.4.5. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Verschmelzung einer Großmuttergesellschaft auf die Enkelgesellschaft oder umgekehrt anzunehmen, soweit im Konzern vorgenommene Teilwertabschreibungen von Beteiligungen auf die Enkelgesellschaft zurückzuführen sind. Rz 226: Diese Bestimmung gilt nicht bei der Verschmelzung von Schwesterkörperschaften. 1.4.5.2. Betroffene Verluste Rz 227: Von der Kürzungsvorschrift des…

UmgrStR 2002 Rz 1080–10903.6.4.9. Identität der Beteiligungen an der einbringenden und der übernehmenden Körperschaft
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Halbsatz UmgrStG kann sein oder ist die Anteilseinbringung: in eine ausländische Schwesterkörperschaft oder in eine ausländische Mutterkörperschaft mit (teilweise) ausländischen Anteilsinhabern oder in eine inländische übernehmende Unterkörperschaft bei Vorliegen einer ausländischen Zwischenkörperschaft oder in eine ausländische übernehmende Unterkörperschaft bei Vorliegen einer ausländischen Zwischenkörperschaft. Rz 1090…

UmgrStR 2002 Rz 1244–12453.10. Einbringung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Fall b) saldiert ein Gesamtverlust von 6.500 (1.500 wandeln sich in einen Außergruppenverlust), der über B dem Gruppenträger A zuzurechnen ist. Rz 1245ai: Im Falle der Einbringung eines Betriebes oder Teilbetriebes in eine gruppenzugehörige Schwesterkörperschaft unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung gemäß § 19 Abs…