…572; VwGH 14.4.1993, 91/13/0194). Siehe auch das Stichwort "Insichgeschäft", Rz 813. Sicherheitszuschlag Rz 917: Es gelten die Ausführungen zum Stichwort "Schwarzgeschäfte", Rz 913, entsprechend. Der Sicherheitszuschlag führt bei den Anteilsinhabern zur verdeckten Ausschüttung (zB VwGH 24.3.1998, 97/14/0118…
…sind einem Dritten, bspw. einem untreuen oder diebischen Arbeitnehmer zugeflossen (VwGH 10.03.1982, 81/13/0072). Rz 6118: Gewinne aus Schwarzgeschäften einer Körperschaft können, soweit sie nicht in deren Betriebsvermögen verblieben sind, nur dann als verdeckte Ausschüttung den Gesellschaftern anteilsmäßig zugerechnet werden, wenn die…
…Beteiligungsausmaß an alle Anteilsinhaber, aber auch in unterschiedlichem Umfang erfolgen (siehe Abschnitt 13.9 Stichworte "Mehrgewinn", Rz 855, und "Schwarzgeschäfte", Rz 913). 13.3.2 Wechsel der Anteilsinhaberschaft Rz 591: Verliert ein Anteilsinhaber seine Stellung als Anteilsinhaber bzw. seine anteilsinhaberähnliche Stellung, hat dies auf verdeckte…
…97/13/0143); Gewinnzuschätzungen infolge von Kalkulationsdifferenzen (VwGH 17.9.1996, 95/14/0068); Gewinnzuschätzungen auf Grund von "Schwarzgeschäften" der Körperschaft (VwGH 11.12.1996, 95/13/0240); Gewinnzuschätzungen im Wege von Sicherheitszuschlägen wegen formeller Mängel (VwGH 10.12.1985, 85/14/0080). Rz 644…
…Abs. 2 EStG 1988 keine Anrechnung vorzunehmen. Dies wird insbesondere bei verdeckten Ausschüttungen aus "Schwarzumsätzen" (siehe hiezu das Stichwort "Schwarzgeschäfte", Rz 913) der Fall sein. Kapitalherabsetzung Rz 823: Eine verdeckte Ausschüttung kann in der Regel nur in krassen Missbrauchsfällen angenommen werden (VwGH 24.1.1984…
…Mitglieder, die den Gewinn der Körperschaft verringern, eine verdeckte Ausschüttung liegen. Ungeklärter Vermögenszuwachs Rz 950: Soweit ein ungeklärter Vermögenszuwachs bei den Anteilsinhabern als verdeckte Ausschüttung einzuordnen ist, gelten für die Zurechnung die Ausführungen zum Stichwort "Mehrgewinne", Rz 855. Siehe auch das Stichwort "Schwarzgeschäfte", Rz 913.
…der UGB-Bilanz, zB Nichtanerkennung von Betriebsausgaben gemäß § 162 BAO, sowie Mehrgewinne aus Zuaktivierungen sind nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zu verteilen. Rz 5886: Mehrgewinne aus Schwarzgeschäften sind den Mitunternehmern entsprechend der allgemeinen Gewinnverteilung zuzurechnen, wenn der tatsächliche Nutznießer nicht feststeht. Ist jedoch erwiesen, dass der…
…entgegen (VwGH 24.3.1998, 97/14/0118). Siehe auch Abschnitt 13.9, Stichwort "Schwarzgeschäfte", Rz 913. Übernahme von Verpflichtungen Rz 629: Wird dem Alleingesellschafter ein Betriebsgrundstück um rund ein Drittel des sachgerechten Preises übertragen, liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Sind angeblich damit zusammenhängende Verpflichtungen…
…Anteilsinhaber wird bei einer Einlagenrückzahlung nach § 4 Abs. 12 EStG 1988 ein Veräußerungstatbestand verwirklicht, bei einer verdeckten Ausschüttung liegen hingegen Einkünfte aus Kapitalvermögen oder betriebliche Einkünfte vor. Siehe dazu auch unter "Einlagenrückzahlung", Rz 745. Beteiligungsverhältnis Rz 705: Siehe Stichworte "Mehrgewinne", Rz 855, "Schwarzgeschäfte", Rz 913.
…einem anteiligen Zufluss an beide Personen auszugehen (VwGH 25.3.1999, 97/15/0059). Siehe auch die Stichworte "Mehrgewinne", Rz 855 und "Schwarzgeschäfte", Rz 913. Zur Abänderung der Gewinnverteilung einer GmbH & Co KG siehe dieses Stichwort, Rz 791 bis 798. Gewissenhafter und ordentlicher Geschäftsführer Rz…
…erbracht werden. Junge Aktien Rz 818: Bei jungen Aktien im Sinne des § 18 Abs. 3 Z 4 EStG 1988 sind nur offene, nicht aber verdeckte Ausschüttungen steuerbefreit. Kalkulationsdifferenzen Rz 819: Siehe die Stichworte "Mehrgewinne", Rz 855 und "Schwarzgeschäfte", Rz 913, sowie Rz 643 bis 645.
…verdeckte Ausschüttung sein (VwGH 30.5.1989, 88/14/0111). Zurechnung zu einzelnen Gesellschaftern Rz 989: Siehe die Stichwörter "Mehrgewinne", Rz 855, und "Schwarzgeschäfte", Rz 913. Zukunftssicherung Rz 990: Siehe das Stichwort "Geschäftsführervergütung", Rz 776 bis 778. Maßnahmen zur Zukunftssicherung des geschäftsführenden Anteilsinhabers sind nur…