15.4.5.25 Ordensangehörige, Geistliche Rz 997: Bezüge, die einem katholischen Weltgeistlichen bzw. einem evangelischen Geistlichen für die Ausübung der seelsorgerischen Tätigkeit von der vorgesetzten Kirchenbehörde gewährt werden, stellen - abgeleitet aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Geistlichen und der Kirchenbehörde - grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…Domizilgesellschaft siehe VwGH 11.7.1995, 91/13/0154. Lohnaufwand Rz 1593: Ist grundsätzlich Betriebsausgabe, auch bei sonstigen geldwerten Vorteilen (Nutzung eines Firmenfahrzeuges), freiwilligem Sozialaufwand oder Zahlungen an Schwarzarbeiter. Geldstrafen, die über den Arbeitnehmer verhängt und vom Arbeitgeber ersetzt wurden, stellen abzugsfähigen Lohnaufwand dar (und…
…verdeckte Einlage (VwGH 16.12.1998, 93/13/0257). Schwarzlohnzahlungen Rz 628: Werden verdeckte Ausschüttungen aufgrund von nicht erklärten Erlösen festgestellt, ist die Behauptung, mit den Geldern seien Löhne für Schwarzarbeiter und Materialkosten beglichen worden, unbeachtlich, sofern ein exakter Zusammenhang zwischen Material, (Schwarz-) Löhnen und…
…dürfen nicht abgesetzt werden. Dies gilt selbst bei feststehender ausschließlich betrieblicher Veranlassung der Zahlung (siehe Rz 4840 ff). Schuldzinsen Rz 1637: Siehe Rz 1421 ff. Schwarzarbeit Rz 1638: Löhne für "schwarz" beschäftigte Arbeiter und Angestellte sind grundsätzlich Betriebsausgaben, soweit sie der Erzielung betrieblicher Umsätze dienen…