…| Heiratsgut (Aussteuer und Hausrat) | C03 | Heiratsgut (die aus Anlass der Eheschließung üblicherweise überreichten Geschenke) | C04 | Erbschaftsgut | C05 | Zur Einrichtung einer Zweitwohnung bestimmter Hausrat | C06 | Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten | C07 |…
…Gebrauchtmöbel müssen nach Beschaffenheit und Menge der normalen Einrichtung eines Schüler- oder Studentenzimmers entsprechen. Die Einrichtung einer gesamten Wohnung mit mehreren Zimmern ist daher nicht von der Befreiung erfasst. Andere Gegenstände von Schülern und Studenten als Gebrauchtmöbel, Ausstattung und Schulmaterial sind von der Befreiung nicht…
…Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch weder gültig noch zum Umlauf vorgesehen (KN-Code 9704); zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert (KN-Code 9705); c)Antiquitäten und andere Gegenstände als Kunstgegenstände und…
…eigens Bibliographisches und optisch-akustisches Material für Bibliotheken; Fahrbare Bibliotheken; Sprachlabore; Simultandolmetsch-Anlagen; mechanische oder elektronische Lehrmaschinen für den programmierten Unterricht; eigens für den Unterricht oder die Berufsausbildung von Behinderten gestaltete Gegenstände. für den Unterricht oder die Berufsausbildung von Behinderten gestaltete Gegenstände. d)Anderes Material…
Artikel 227 Pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Sie gehören einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen…
…und verbrauchsteuerfrei, soweit nicht anders angeführt. 0.2. Begriffsbestimmungen 0.2.1. Gewöhnlicher Wohnsitz Der "normale" oder "gewöhnliche" Wohnsitz ist in § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG geregelt, (siehe auch Abschnitt 3.1.7. und Abschnitt 3.1.8.4.). Die Bestimmung ist von…
…Regelfall eine vorübergehende Ausfuhr und eine Rückwarenabfertigung in einem anderen Zollgebiet gegenüber. Verhältnis zur Zollbefreiungsverordnung Soweit Waren nach der Zollbefreiungsverordnung (ZBefrVO) frei von Eingangsabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden können, kommt die vorübergehende Verwendung nicht in Betracht (Arbeitsrichtlinie ZK-2030). Beispiele: Schulmaterial (Art…
…und Dokumente (Art. 42 ZBefrVO). Die Befreiung bezieht sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer (§ 6 Abs. 4 Z 4 lit. g UStG 1994). 5.1.2. Personenkreis Die Befreiung kann von jedermann in Anspruch genommen werden. 5.1.3. Verfahrenshinweise 5.1.3.1. Antrag und…
…und für Rechnung des Arbeitgebers oder eines Dritten verausgabt werden, sind keine Werbungskosten (§ 16 Abs. 1 EStG 1988 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 EStG 1988). Siehe auch § 26 Z 2 EStG 1988. Besorgt ein Lehrer Unterrichtsunterlagen und erhält er die Kosten von den Schülern…
…bestimmte Veröffentlichungen ausländischer Regierungen und offizieller internationaler Organisationen (internationale Regierungsorganisationen); nicht darunter fallen beispielsweise private internationale Vereinigungen (so genannte NGOs) oder Transnationale Unternehmen (TNCs); Stimmzettel für Wahlen, die von in Drittländern niedergelassenen Organen durchgeführt werden; Gegenstände, die vor Gerichten oder anderen Instanzen der Mitgliedstaaten als…
…zu anderen Betriebszwecken verwendet werden (Sommerbetrieb). Umsätze aus dem Sommerbetrieb fallen nicht unter § 10 Abs. 2 Z 3 lit. c UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 118/2015. Mit dem ermäßigten Steuersatz von 10% begünstigt sind mit dem Studentenheimgesetz vergleichbare Umsätze aus Lehrlings-, Kinder- und…