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LStR 2002 Rz 877–87912.7.3 Kostentragung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

12.7.3 Kostentragung Rz 877: Der Pauschbetrag steht zu, wenn auch tatsächlich entsprechende Mehraufwendungen (dem Grunde nach) erwachsen; diese sind allerdings nicht ziffernmäßig nachzuweisen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0078; VwGH 29.6.1995, 93/15/0104; VwGH 27.5.1999, 97/15…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…3.34.2. Familienbeihilfe Rz 168: Für die Gewährung der Familienbeihilfe ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 13 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.3. Schulfahrtbeihilfe Rz 169: Für die Gewährung der Schulfahrtbeihilfe ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 30e Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.4. Fahrtenbeihilfe für…

LStR 2002 Rz 875–87612.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1955). Rz 51: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen: Gewährung der Familienbeihilfe (zB § 10a Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Gewährung der Schulfahrtbeihilfe (zB § 30e Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Gewährung der Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (…

LStR 2002 Rz 88412.7.5 Auswärtige Berufsausbildung bei behinderten Kindern
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.7.5 Auswärtige Berufsausbildung bei behinderten Kindern Rz 884: Wird ein behindertes Kind auf Grund seiner Behinderung in einem Internat nur zur Pflege untergebracht, liegt keine auswärtige Berufsausbildung im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 vor. Absolviert ein behindertes Kind, für das erhöhte…

LStR 2002 Rz 90012.8.16 Internat
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.16 Internat Rz 900: Mehraufwendungen, die gesetzlich Unterhaltsverpflichteten aus der Unterbringung ihrer Kinder im Internat erwachsen, sind bei Vorliegen der Voraussetzungen durch den Pauschbetrag des § 34 Abs. 8 EStG 1988 abgegolten (siehe Rz 873 ff). Sind die Internatskosten durch eine Behinderung bedingt, stellen…

LStR 2002 Rz 873–87412.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) 12.7.1 Allgemeines Rz 873: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die…

LStR 200212.8.7 Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.

LStR 2002 Rz 880–88312.7.4 Einzugsbereich
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

12.7.4 Einzugsbereich Rz 880: Gemäß § 1 der Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, liegen Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Rz 881: Gemäß § 2…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.9.27 Studienreisen 5.9.27.1 Voraussetzungen Rz 389: Eine berufliche Veranlassung liegt nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen…

LStR 200212.8.2 Alimente
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.2 Alimente Siehe Rz 865 ff.

LStR 2002 Rz 857–86212.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

12.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe Rz 857: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, sind durch Gewährung eines Freibetrages gemäß § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen…

ZK-20303.4. Gegenstände von Schülern und Studenten (C06)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

3.4. Gegenstände von Schülern und Studenten (C06) 3.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausstattung, Schulmaterial und zur normalen Einrichtung eines Schüler- bzw. Studentenzimmers gehörende Gebrauchtmöbel von zu Studienzwecken in das Zollgebiet der Gemeinschaft einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Schul- bzw…

LStR 2002 Rz 28–383.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) Rz 28: "Öffentliche Mittel" sind solche, die von Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Funktion gezahlt werden. Als "öffentliche Mittel" im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG…

LStR 2002 Rz 2815.6.2 Berufliche Veranlassung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.6.2 Berufliche Veranlassung Rz 281: Eine berufliche Veranlassung kann - anders als bei einer Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG 1988 - nicht nur dann vorliegen, wenn die Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…

LStR 2002 Rz 287–2905.6.6 Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

5.6.6 Fahrtkosten 5.6.6.1 Berücksichtigung der Fahrtkosten Rz 287: Fahrtkosten stellen keine spezifischen Reisekosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 dar, sondern sind als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 (Aufwendungen für die berufliche…