…3.34.2. Familienbeihilfe Rz 168: Für die Gewährung der Familienbeihilfe ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 13 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.3. Schulfahrtbeihilfe Rz 169: Für die Gewährung der Schulfahrtbeihilfe ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 30e Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.4. Fahrtenbeihilfe für…
…1955). Rz 51: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen: Gewährung der Familienbeihilfe (zB § 10a Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Gewährung der Schulfahrtbeihilfe (zB § 30e Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Gewährung der Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge (…