… 1323 ABGB). Tatsächlich wird im Regelfall Geldersatz geleistet. Die Schuldform - grober Vorsatz (Absicht) bis leichte Fahrlässigkeit (Versehen) - bestimmt den Umfang der Ersatzpflicht des Schädigers (§ 1324 ABGB). Beispiel: Der Unternehmer M hat eine fehlerhafte Maschine an den Kunden K geliefert. Der Fehler ist auf eine mangelhafte…
…auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahren hatte und kein Täuschungsversuch war (d.h. auch grobe Fahrlässigkeit oder jede geringere Schuldform sind einem Erlöschen nicht hinderlich) und nachträglich alle notwendigen Formalitäten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen [die zu erfüllenden nachträglichen Formalitäten…
…2010, 2007/13/0137). 8.2.4 Verschulden des Vertreters Rz 820: Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigen nur dann zur Haftungsinanspruchnahme, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgte. Eine bestimmte Schuldform ist hiefür nicht erforderlich (zB VwGH 22.02.2000, 96/14/0158; VwGH 07.12.2000, 2000…