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510 Treffer1568 msnur geltende Fassungen
StiftR 2009 Rz 317–32611.5 Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 belegt war, und von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes unter 1 Prozent am gesamten Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Forderungswertpapiere müssen dem "public placement" unterliegen, um unter die Befreiung zu fallen.

KStR 2013 Rz 991–99414. Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 KStG 1988 in Verbindung mit § 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Sonderausgaben, wenn außerbetriebliche Mittel zugewendet werden oder aus Konten erfolgen, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören (zu Spenden in der Unternehmensgruppe siehe aber Rz 1103). Zuwendungen an öffentliche Schulen und Kindergärten sowie Feuerwehren durch Betriebe gewerblicher Art oder Körperschaften einer Gemeinde sind gemäß § 4a Abs…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…19 BAO die Rechtsnachfolger für die auf sie übergegangene Abgabenschuld des Rechtsvorgängers in Anspruch genommen werden können. Die gegen den Erblasser bereits ergangenen Bescheide wirken demnach auch gegen die Erben und sind gegen diese nach Maßgabe der Einantwortung vollstreckbar. Randzahlen 1248 bis 1299: derzeit frei

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…der Gesamtschuldner schuldet, beide Gesamtschuldner im Rückstandsausweis zu bezeichnen. Rz 1413: Besteht kein Gesamtschuldverhältnis, sondern lediglich eine Mitschuldnerschaft aufgrund eines anteiligen Schuldverhältnisses, wie etwa bei einer bedingten Erbserklärung, so dürfen diese mehreren Mitschuldner nicht in einem Rückstandsausweis genannt werden. 15.5. Angabe des Betrages der…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Gegenleistung, Schuld oder Last geringer ist als 50 Prozent des gemeinen Wertes des übertragenen Vermögens. 11.3 Persönliche Steuerpflicht Rz 314: Steuerschuldner ist die empfangende privatrechtliche Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse, sofern sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat. Ist das nicht der Fall…

UStR 2000 Rz 199–2042.1.8.3. Ende der Unternehmereigenschaft
geltende FassungRichtlinien23.11.2011

…die ein Vertrauen der Behörde gegenüber bestimmten Personen voraussetzen (VwGH 8.11.1973, 0666/73). Daher gilt, dass eine beim Erblasser entstandene, nicht entrichtete USt-Schuld auf die Erben übergeht; bei Ist-Versteuerung nachträglich eingehende Entgelte aus Leistungen des Erblassers vom Erben zu versteuern sind…

EStR 2000 Rz 2418–24416.9 Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…9.1988, 87/14/0132); ein etwaiger Rückforderungsanspruch ist zu aktivieren. Verjährte Verbindlichkeit Rz 2421: Eine verjährte Schuld ist weiterhin bilanziell als solche auszuweisen, wenn der Steuerpflichtige zB aus geschäftlichen Rücksichten von einer möglichen Verjährungseinrede nicht Gebrauch machen will (VwGH 21.12.1971, 0285/69;…

RAE Rz 1600–161919. Abschreibung von Abgaben (Löschung, Nachsicht §§ 235 und 236 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Betragdoch wird dieser Schuldnachlass nach Maßgabe des § 156a IO zur Gänze oder teilweise (hinsichtlich eines aliquoten Betrags nach nur teilweise Entrichtung der AO oder KO. Diese AbschreibungQuote) hinfällig, wenn der Schuldner mit der Erfüllung des Sanierungsplans in Verzug gerät; die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplans eines…

LStR 2002 Rz 89012.8.8 Begräbniskosten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…9.713 Euro finden in den Nachlassaktiven von 110.000 Euro Deckung, daher kommt eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nicht in Betracht. Der Höhe nach ist die Absetzbarkeit mit den Kosten eines würdigen Begräbnisses (inklusive einfachen Grabmals) begrenzt, wobei diese noch um das Nachlassvermögen (inkl…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abhängigkeit der für den Rechtsträger tätigen Person, eine Eingliederung in den Organismus des Rechtsträgers und ein Schulden der Arbeitskraft nicht unterstellt werden kann. Ein Dienstverhältnis liegt regelmäßig nicht vor, wenn die monatlichen Einnahmen unter Außerachtlassung von Fahrtkosten- und Reisekostenersätzen nicht höher sind, als der für…

EStR 2000 Rz 3447–34818.8 ABC der Rückstellungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…dem Arbeitnehmer gegenüber für Schäden, die dieser beim Einsatz von eigenen Arbeitsmitteln erleidet (zB Unfallschäden), da es sich dabei um eine Pauschalrückstellung handelt. Erst bei Eintritt des Schadensfalles ist die Bildung einer Rückstellung bzw. das Passivieren der Verbindlichkeit vorzunehmen. Zur Möglichkeit der pauschalen Rückstellungsbildung gemäß…

EStR 2000 Rz 1421–14285.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…der Zuordnung der Schulden zum Betrieb bzw. zum Privatbereich keine Bindung für nachfolgende Zeiträume, in denen die Zinsaufwendungen anfallen (VwGH 23.3.2000, 97/15/0164). Rz 1422: Wird ein betrieblich veranlasster Aufwand durch Fremdmittel finanziert, so sind die Zinsen auch dann Betriebsausgaben, wenn der…

UStR 2000 Rz 231–2322.2. Selbstständigkeit, Organschaft
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Ausübung der Tätigkeit gleich bleibend an einem bestimmten Ort (VwGH 15.7.1986, 83/14/0203), Urlaubsanspruch, Anspruch auf sonstige Sozialleistungen, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, Überstundenvergütung, kein Kapitaleinsatz, keine Pflicht zur Beschaffung von Arbeitsmitteln, Notwendigkeit der engen ständigen Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, Schulden der…

EStR 2000 Rz 1616–1619Pflegetätigkeit (Betreuung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…1619: Pflichtteilszahlungen sind nicht betrieblich veranlasst. Die Übertragung des Betriebes im Erbwege ändert daran nichts (VfGH 2.10.1984, B 528/80). Zur Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen siehe Rz 1421 ff. Auch sonstige Aufwendungen (Anwaltskosten, Tilgungen) sind nicht absetzbar (VwGH 7.7.2011, 2008/15/0142).

EStR 2000 Rz 5907–591119.2.4 Gesellschaftsvermögen
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

…5908a: Passiva einer atypisch stillen Gesellschaft sind nicht Schulden der atypisch stillen Gesellschafter; dennoch können sie Gewinnauswirkungen für den atypisch stillen Gesellschafter nach sich ziehen. Daher erhöht die Betriebsvermögensmehrung aus dem Wegfall von Verbindlichkeiten des Betriebsvermögens der atypisch stillen Gesellschaft auch den Gewinnanteil des atypisch…

EStR 2000 Rz 1148–11605.4.6.2 Dienstvertrag
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

5.4.6.2 Dienstvertrag 5.4.6.2.1 Allgemeines Rz 1148: Ein Dienstvertrag, der gemäß § 47 EStG 1988 das Schulden der Arbeitskraft zum Inhalt hat, setzt das Vorliegen einer besonderen Vereinbarung voraus, die über die im Familienrecht begründete Mitwirkungspflicht hinausgeht (VwGH 5.12…

KStR 2013 Rz 614–63213.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…verzinst, liegt grundsätzlich eine verdeckte Ausschüttung vor. Sind die Anteilsinhaber wiederum Gläubiger des Hauptgesellschafters der Körperschaft, wobei fälschlicherweise behauptet wird, dieser habe zahlungshalber die Schulden der beiden Anteilsinhaber gegenüber der Körperschaft übernommen und bei Aufrechnung entstünde sogar ein Forderungsüberhang, liegt ein Vorteilsausgleich nicht vor. Abgesehen…

EStR 2000 Rz 5871–587319.2.1.4.2 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…wenn sie aus betrieblichen Gründen fremdüblich erfolgt (VwGH 23.2.1979, 0678/78). Rz 5873: Die Leistung aus einer Bürgschaft eines Mitunternehmers für Schulden der Gesellschaft stellt einen Einlagevorgang dar und führt zu keiner Betriebsausgabe, sondern erhöht den Stand seines Kapitalkontos (VwGH 20.11.1996…

KStR 2013 Rz 791–798GmbH und Co KG
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…1372/79: bankübliche Provision 6%). Ein Vermögensvorteil ist auf der Ebene der GmbH im Zuge der einheitlichen und gesonderten Feststellung (beim GmbH-Gewinnanteil) anzusetzen (VwGH 09.11.1982, 82/14/0083). Sind die Schulden der KG pfandrechtlich besichert, ist dem Komplementär die Haftungsprovision trotzdem zuzuweisen…

KStR 2013 Rz 130922.7.2.4 Maßgebliche Abschlussstichtage für den Eigenkapitalquotenvergleich (§ 12a Abs. 5 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sind derartige Vermögenswerte und Schulden, wie insbesondere Beteiligungen an anderen Körperschaften sowie an Personengesellschaften, im adaptierten Einzelabschluss auszuweisen (zur konkreten Bewertung nach Maßgabe des § 12 Abs. 5 Z 3 KStG 1988 siehe Rz 1309dn). Darüber hinaus sind Anpassungen des Reporting Packages der jeweiligen Körperschaft erforderlich…