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9 Treffer1509 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6867–6875Schmerzengeld
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Schmerzengeld Rz 6867: Schmerzengeld und Aufwandersatz für Pflege stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht…

EStR 2000 Rz 4009–402610.1.2 Zufluss von Geld oder geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…14/0002). Schadenersätze bei denen der unmittelbare Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nicht vorhanden ist (zB Schadenersatz wegen sexueller Belästigung von Dienstnehmerinnen durch Arbeitgeber), führen nicht zu Einnahmen. Auch die Zahlung von Schmerzensgeld stellt keine steuerbare Einnahme dar, es sei denn, es liegen Rentenzahlungen iSd …

LStR 2002 Rz 90612.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…

EStR 2000 Rz 6860–6866Patentverletzungen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…auf einen konkreten Verdienstentgang ist nicht erforderlich (VwGH 29.4.1966, 0307/66). Zur Rente siehe auch unter "Rentenabfindung" Rz 6865, "Schmerzengeld" Rz 6867 und "Unterhalt" Rz 6875. Rentenabfindung Rz 6865: Sofern Rentenabfindungen nicht gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 steuerpflichtig sind, sind sie unter …

LStR 2002 Rz 1103.3.29 Ersatzleistungen nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (§ 3 Abs. 1 Z 27 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

3.3.29 Ersatzleistungen nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (§ 3 Abs. 1 Z 27 EStG 1988) Rz 110: Das Strafrechtliche Entschädigungsgesetz (StEG)2005, BGBl. I Nr. 270125/19692004, erlegt dem Bund eine Ersatzpflicht hinsichtlich der vermögensrechtlichen Nachteile auf, die dem Geschädigten durch strafrechtliche Anhaltung oder Verurteilung…

EStR 2000 Rz 6804–680923.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

23.2 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 Rz 6804: §§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 32 Z 1 EStG 1988 normiert Entschädigungen, die gewährt werden für entgangene oder entgehende Einnahmen einschließlich eines Krankengeldes und vergleichbarer Leistungen (lit. a), für die…

EStR 2000 Rz 6810–681423.2.1 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

23.2.1 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 Rz 6810: Eine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 setzt den Ausgleich eines durch den Ausfall von Einnahmen unmittelbar…

EStR 2000 Rz 6876–6882Veränderungen, organisatorische
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Veränderungen, organisatorische Rz 6876: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Veränderungen, rechtliche Rz 6877: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Verdienstentgang Rz 6878: Vergütungen für unfallbedingten Verdienstentgang wegen Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sind unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit…

EStR 2000 Rz 6820–682623.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 Abbauvertrag Rz 6820: Wenn bei einem Abbauvertrag (ein Vertrag, bei dem das Entgelt nach der Menge der geförderten Mineralien vereinbart ist) die Laufzeit durch übermäßigen Abbau…