RIS AI
6 Treffer1518 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…jenen Fällen möglich, in denen nach einer im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung stattgefundenen Schlussbesprechung die erst vollstreckbar werdenden Abgaben der Höhe nach bereits bekannt sind. Rz 1563: Wegen der Akzessorietät des Pfandrechtes ist im Sicherstellungsauftrag eine Aufgliederung nach Abgabenarten und Zeiträumen vorzunehmen; die Anführung…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…eine Nichtfestsetzung oder Herabsetzung von Säumniszuschlägen bzw. eine Aufhebung von Säumniszuschlagsbescheiden zu beantragen. Der Antrag auf Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen kann übrigens auch vor Erlassung der Säumniszuschlagsbescheide gestellt werden. Er kann daher beispielsweise bereits in der Schlussbesprechung einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 Abs. 1 EStG 1988) eingebracht werden…

ZK-22601.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.11. Förmlichkeiten bei der Durchgangszollstelle Nach Art. 304 UZK-IA sind die Waren jeder Durchgangszollstelle unter Angabe der MRN der Versandanmeldung vorzuführen. Die Durchgangszollstelle erfasst den Grenzübergang der Waren anhand der Angaben zum Unionsversandverfahren, die sie von der Abgangszollstelle erhalten hat. Die Durchgangszollstelle unterrichtet…

ZK-22608.3.2. Inanspruchnahme des Sicherungsgebers bzw. des bürgenden Verbandes
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.3.2. Inanspruchnahme des Sicherungsgebers bzw. des bürgenden Verbandes Zeitpunkt der Inanspruchnahme (1) Im Carnet TIR Verfahren wird der bürgende Verband durch das Zollamt Wien in Anspruch genommen, wenn die Abgabenschuldner die vorgeschriebenen Abgaben nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet haben. (2) Die Zweijahresfrist nach…

UStR 2000 Rz 1524–152611.1.5. Rechnungsmerkmale
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

11.1.5. Rechnungsmerkmale 11.1.5.1. Rechnungserteilung durch Dritte Rz 1505: Als Aussteller einer Rechnung kommt nur der leistende Unternehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter (zB Ausstellung der Rechnung durch den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren) in Betracht. Im Rahmen einer Organschaft kann eine Rechnung auch…

UP-630011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien09.02.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Im Abkommen ist die Einrichtung eines Assoziationsrats vorgesehen, der auch die Bestimmungen des Ursprungsprotokolls ändern kann. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Auf Erzeugnisse, die die Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Übereinkommens…