RIS AI
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UZK-TDAAnlage D1 Auf den Vordrucken zu verwendende Codes 1)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…wobei eine etwaige MwSt.-Schuld beim steuerlichen Vertreter erhoben wird. Beispiel 2: Nach passiver Veredelung wiedereingeführte und zum zollrechtlich freien Verkehr überlassene verbrauchsteuerpflichtige Waren, die mehrwertsteuerbefreiend in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden. Auf die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr folgt unmittelbar eine von einem registrierten…

AH-2724Anlage 6
geltende FassungRichtlinien19.04.2023

…nach normaler Justierung: 1. 0,8 nautische Meilen pro Stunde (nm/h) "Circular Error Probable" ("CEP")-Wert oder weniger (besser), 2. 0,5 % der zurückgelegten Strecke "CEP" oder weniger (besser) oder 3. gesamte Abdrift 1 nautische Meile "CEP" oder weniger (besser) in einem Zeitraum von…

UStR 2000 Rz 260519.1.5.1. Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 129/2007 (Schrott-Umsatzsteuerverordnung)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…und Kupferkathoden) eine Rechnung auszustellen, die den allgemeinen Bestimmungen zur Rechnungslegung nach § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 zu entsprechen hat. Beträgt das in der Rechnung ausgewiesen Entgelt für Waren, die von § 2 Z 4 lit. a UStBBKV erfasst sind, mindestens 5.000 Euro…

ZT-250523. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Mastkälbern (Kontingent Nr. 09.0113)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…jeweils mindestens 120 Tage lang in dem Mitgliedstaat gemästet werden, in den sie eingeführt wurden, und zwar in Produktionsstätten, die vom Einführer im Monat nach der Überlassung der Tiere zum zollrechtlich freien Verkehr angegeben werden müssen. Für in Österreich eingeführte Tiere ist eine Mast in…

GK-02003. Besondere Bestimmungen für Tiertransporte
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

… 18 Abs. 1 TTG 2007 eine maximale Beförderungsdauer von 4,5 Stunden festgelegt. (2) Wenn es aus geographischen, strukturellen Gründen oder aufgrund von aufrechten Verträgen notwendig ist, darf die Beförderungsdauer auf maximal 8acht Stunden verlängert werden. Im Falle von Transporten, bei denen aufgrund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen…

ZT-250524. Sonderbestimmungen für die Einfuhr von Rindern bestimmter Höhenrassen (Kontingente Nrn. 09.0114 und 09.0115)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…Kommission werden Gemeinschaftszollkontingente für nicht zum Schlachten bestimmte Rinder bestimmter Höhenrassen (Grauvieh, Braunvieh, Gelbvieh, Simmentaler Fleckvieh, Pinzgauer, Schwyzer und Freiburger) eröffnet. Als "nicht zum Schlachten bestimmt" im Sinne dieser Verordnung gelten Tiere, die nicht innerhalb von vier Monaten nach dem Tag der Annahme der Anmeldung…

GK-02003.2. Innerstaatliche Transporte von Nutz- und Zuchtrindern sowie Legehennen zur Schlachtung
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

…Legehennen zur Schlachtung (1) Für Nutz- und Zuchttieren sowie Legehennen am Ende ihrer Nutzungsdauer, die für die Schlachtung vorgesehen sind, ist für innerösterreichische Transporte, bei denen der Versand- und Bestimmungsort in Österreich liegen, gemäß § 18 Abs. 2 TTG 2007 eine maximale Beförderungsdauer von 8acht Stunden…

GK-02003.4. Besondere Regelungen für Transporte bestimmter Tiere zu wirtschaftlichen Zwecken
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…betriebszogen die Kälbersterblichkeit in einem Zeitraum von drei Jahren erhoben werden. Da die Daten für das Jahr 2024 jedoch erst 60 Tage nach dem 31.12.2024 vollständig zur Verfügung stehen und aufgrund der, von der AGES ausgewerteten, Daten derzeit von einer guten Kälbergesundheit in…

MO-83007.18. MO18 Schaf- und Ziegenfleisch
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…32 GVDE-Ware / Feld 35 GVDE-Tiere) zugelassen" zu codieren ist. 3.(1) Als Nachweis der Einhaltung der Haltefrist ist vom Einführer spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Haltefrist eine Bescheinigung der das Zuchtbuch führenden Vereinigung, Organisation oder amtlichen Stelle eines Mitgliedstaats vorzulegen…

AH-2072Anlage 2
geltende FassungRichtlinien27.02.2025

…Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen | 3826 00 | Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT |…