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EStR 2000 Rz 1525–1530Fachbücher, Fachliteratur, Fachzeitschriften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…92/13/0205). Vgl. Rz 1567 und 1700a. Reisekosten: Zur Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen sowie Nächtigungskosten als Betriebsausgaben siehe Rz 1378 ff sowie LStR 2002, Rz 297 bis 318 (nach Maßgabe der für selbständig Tätige anzuwendenden Aussagen). Familienheimfahrten Rz 1529: Siehe LStR 2002, Rz 354 bis…

LStR 2002 Rz 315–3185.6.8 Nächtigungsaufwand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Tagesgebühr ist im Ausmaß von 26,40 Euro gemäß § 26 Z 4 lit. b EStG 1988 nicht steuerpflichtig. Siehe auch Beispiele Rz 10317. Rz 318: Nächtigungskosten stellen auch außerhalb einer Reise nach den allgemeinen Grundsätzen Werbungskosten dar. Dies ist zB…

LStR 2002 Rz 10278–1031742.5.4.3 Rz 10278 bis Rz 10317
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…sind steuerpflichtig. Bei der Berechnung des übersteigenden Betrages erfolgt aber keine Kürzung für die Kosten des Frühstücks im Ausmaß von 15% der Tagesgebühr. Es bestehen daher keine Bedenken, wenn in jenen Fällen, in denen die Kosten des Frühstücks nicht in den Nächtigungskosten enthalten sind, für…

LStR 2002 Rz 730–73410.5.1.4 Nächtigungsgelder
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…der Höhe der Nächtigungskosten sind 17 Euro (bis 2024: 15 Euro (; Nächtigungsaufwand einschließlich Frühstück) nicht steuerbar. Bei Auslandreisen ist es möglich, die Auslandsreisesätze für die Nächtigung nach der Höchststufe (RGV) zu verrechnen. Das pauschale Nächtigungsgeld für einen bestimmten Einsatzort kann bei Vorliegen von tatsächlichen Nächtigungen…

UStR 2000 Rz 220113. Vorsteuerabzug bei Reisekosten (§ 13 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…von 1.5.2016 bis 31.10.2018: AbVom 1.5.2016 bis zum 31.10.2018 ist für die Beherbergung der Umsatzsteuersatz von 13% (§ 10 Abs. 3 Z 3 lit. a UStG 1994 idF StRefG 2015/2016) vorgesehen. Für die Aufteilung des Pauschbetrags von…

LStR 2002 Rz 74110.5.4 Verhältnis von Nächtigungsgeldern gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zu Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

10.5.4 Verhältnis von Nächtigungsgeldern gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zu Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 Rz 741: Nächtigungsgeld ist gemäß § 26 Z 4 lit. c und e EStG 1988 der Betrag, der bei Vorliegen eines Nächtigungsaufwandes im Rahmen…

LStR 2002 Rz 346–3525.9.9.5 Vorübergehende doppelte Haushaltsführung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Tätigkeit), können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist von einer angemessenen Frist auszugehen, die sich nach den Möglichkeiten der Beschaffung eines Familienwohnsitzes (bei Alleinstehenden eines Wohnsitzes) im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert…

LStR 2002 Rz 285–2865.6.5 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…als sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden Sätze nicht übersteigen, kann es bei der Abgeltung in Form von Pauschalsätzen nicht dazu kommen, Werbungskosten auch dort anzuerkennen, wo nach dem äußeren Anschein Aufwendungen des Arbeitnehmers gar nicht anfallen (VwGH 6.2.1990…

LStR 2002 Rz 140542.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…II Nr. 434/2001) sowie die Höhe von Differenzverpflegungsaufwendungen ab 2025 iSd Rz 313 angeführt. | Land | Tagesgebühr | Nächtigungsgebühr | Differenzaufwendungen ab 2025 | I. EUROPA | Albanien | 27,9 | 20,9 | - | Belarus | 36,8 | 31,0…

LStR 2002 Rz 3115.6.7.5 Inlandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Titel "Verpflegungsmehraufwand" zu, wenn sie innerhalb eines von einer längeren Reise ausgelösten 24-Stunden-Zeitraums mit noch nicht vollem Tagesgeldanspruch anfallen. Bei längeren Reisen ist für jede angebrochene Reisestunde ein Zwölftel von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) absetzbar. Dauert eine Reise mehr als…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.4 Reisekosten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…ein allfälliges Pendlerpauschale abgegolten, Kilometergelder stehen für diese Fahrten nicht zu. Arbeitsstätte ist jene, von der aus der politische Funktionär seine politische Tätigkeit hauptsächlich ausübt. Arbeitsstätte ist bei einem Politiker, der auch eine lokale Funktion ausübt (zB Bürgermeister, Bezirksparteiobmann) und dort regelmäßig erreichbar ist (zB…

EStR 2000 Rz 1103–11085.3.4 Schätzung nach § 184 BAO
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen wesentlich sind. Rz 1104: Es sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Die Abgabenbehörde kann die Schätzungsmethode grundsätzlich frei wählen (VwGH 27.4.1994, 92/13/0011, 94/13/0094…

EStR 2000 Rz 2101–21236 Bewertung (§ 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…und Werte sind jedoch zu überprüfen und abzustimmen. Rz 2107: Bei "Schüttgut" (zB Kohle auf Halde) kann die Trennlinie zwischen Messen, Zählen oder Wiegen einerseits und entsprechenden Kontrollmaßnahmen verbunden mit einer fundierten Schätzung andererseits verschwimmen. Bei der Inventarisierung von Verbrauchsmaterialien der Verwaltung (wie Büromaterial, Drucksorten…

UStR 2000 Rz 1815–184212.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Schätzung von Vorsteuern Rz 1839: Die Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 stellt eine materiellrechtliche Voraussetzung des Vorsteuerabzuges dar. Sofern eine Rechnung nicht ausgestellt und zugeleitet worden ist, ist eine Schätzung der Vorsteuern nicht zulässig. Rz 1840: Waren jedoch ursprünglich Rechnungen vorhanden…

LStR 2002 Rz 1201–120226 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…L-16) der IEF-Service-GesmbH nicht erfasst werden. Rz 1202: Kommt es zu einer Schätzung nach § 79 Abs. 3 EStG 1988, hat das FA gemäß § 184 Abs. 1 BAO alle Umstände zu berücksichtigen, die für eine Schätzung von Bedeutung sind (zB bisherige durchschnittliche Lohnsteuerabfuhren…

LStR 2002 Rz 721–72910.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Ein solcher liegt nur vor, wenn ein Wechsel in eine andere politische Gemeinde vorgenommen wird. Kehrt der Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten an den seinerzeitigen Arbeitsort zurück, kann unter Einrechnung der dort bereits verbrachten Arbeitszeiten nur die restliche, auf die Sechsmonatsfrist entfallende Zeitspanne als Dienstreise…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…nach, ist deren Höhe gemäß § 184 BAO im Wege der Schätzung zu ermitteln. Im Hinblick auf Erfahrungswerte bestehen keine Bedenken, diese Werbungskosten unabhängig von der Anzahl der beaufsichtigten Kinder mit 50% der Einkünfte aus der Tätigkeit als Tagesmutter, maximal 400 Euro pro Monat der Tätigkeit…

LStR 2002 Rz 312–3135.6.7.6 Auslandsreisen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…

LStR 2002 Rz 263–2665.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…Ersatzteillager, Büro) ist in Wien. Er tätigt Dienstreisen nach St. Pölten. Variante 1: Reisekostenersätze werden von der Wohnung aus berechnet. Der Monteur kommt nicht zur Arbeitsstätte. Vorgangsweise bei eintägiger Dienstreise bzw. am An- und Abreisetag: | Pendlerpauschale | nein | Tagesgeld | ja | Kilometergeldersatz…

LStR 2002 Rz 143–1484.2.1 Wert der vollen freien Station (§ 1 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…80%, für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr um 30%, für jedes nicht volljährige Kind im Alter von mehr als 6 Jahren um 40% und für jedes volljährige Kind sowie jede andere im Haushalt des Arbeitnehmers lebende Person, sofern der Arbeitgeber die volle freie Station…