RIS AI
7 Treffer1537 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…fallen insbesondere Tätigkeiten von Körperschaften, auf welche die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO zutreffen, in folgenden Bereichen anzusehen: | Art des Sozialdienstes | Beispiele für Personen | Sanitäts-, Rettungs- und Krankentransport | Ärzte, Sanitäter, Bergretter, Flugretter, Fahrer, Flugbegleiter, usw., | Kranken-, Alten- und Behindertenbetreuung |…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 27 | Eingaben um Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen für ehrenamtliche Sanitäter gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 Sanitätergesetz | | Z 28 | Eingaben um Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement | Von der Befreiungsbestimmung umfasst sind…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Staatsprüfungszeugnisse, Rigorosums- und Diplomprüfungszeugnisse | Z 7 | Zeugnisse über die Anmeldung des Übertrittes von einem Glaubensbekenntnisse zu einem anderen | Z 8 | Zeugnisse, die aus Sanitätsrücksichten (gesundheitspolizeilichen Gründen) von einer öffentlichen Behörde oder einem Amte gefordert werden Beispiel: internationale Impfpässe, tierärztliche Zeugnisse, Gesundheitszeugnis…

KfzBStR 2021 Rz 109–122A.3.2. Rettungsdienst oder Krankenwagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Beurteilung der Steuerfreiheit die von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Verwendungsbestimmung herangezogen werden. In Betracht kommende Verwendungsbestimmungen gemäß Anlage 4 Zulassungsstellenverordnung: 62: zur Verwendung für den Rettungsdienst einer Gebietskörperschaft oder für einen in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 5 Sanitätergesetz, BGBl. I Nr…

VB-02302. Arzneiwaren
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…iVm § 8 Abs. 1 Z 45 AMG) Arzneispezialitäten (Abschnitt 2.1. Abs. 2), die für die Anwendung durch Ärzte oder Sanitäter, die im Zusammenhang mit einem nationalen Großereignis gemäß § 26a Sanitätergesetz, BGBl. I Nr. 30/2002, aus dem Ausland kommend vorübergehend in Österreich tätig werden…

VB-02303. Blutprodukte
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft nicht erzielt werden kann, oder 4. die Arzneispezialität für die Anwendung durch Ärzte oder Sanitäter, die im Zusammenhang mit einem nationalen Großereignis gemäß § 26a Sanitätergesetz aus dem Ausland kommend vorübergehend in Österreich tätig werden, bestimmt ist. Gemäß § 8a Abs…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Kalendertag. Rz 775c: Als Tag ist jeder Kalendertag zu sehen, an dem der gemeinnützigen Tätigkeit nachgegangen wird. Beispiel: Wird eine Tätigkeit als Sanitäter von 22 Uhr bis 6 Uhr des folgenden Tages ausgeübt, handelt es sich um zwei Tage der Tätigkeit im Sinne der Bestimmung…