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11 Treffer1583 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…sind zwei Folgewirkungen denkbar: Der (die) Übertragende(n) nimmt (nehmen) die Sanierungsmöglichkeit des § 13 Abs. 2 UmgrStG wahr (siehe Rz 765), in diesem Fall bleiben die Wirkungen des Art. IV UmgrStG - bezogen auf den Ersatzstichtag - erhalten. Der (die) Übertragende(n) nimmt (nehmen) die Sanierungsmöglichkeit des …

KStR 2013 Rz 1522–153228.4 Sanierungsgewinn
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

26.428.4 Sanierungsgewinn 26.4.128.4.1 Allgemeines Rz 1522: Sanierungsgewinne sind Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind. Die Höhe des Sanierungsgewinnes ergibt sich aus der Summe der Schuldnachlässe…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Erfüllung dieser Voraussetzungen innerhalb von neun Monaten ab Ersatzstichtag dem Finanzamt gemeldet (zur Form der Meldung wird (vgl. Rz 786785a ff; siehe aber auch zur strukturierten Meldung nach UmgrMV sowie Rz 791a786 ff) wird zur "unstrukturierten" Meldung). Wird von dieser Sanierungsmöglichkeit, dh. Adaptierung des Einbringungsvertrages…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…anzuwenden sind. Es geht zunächst nur die Möglichkeit einer rückwirkenden Umgründung verloren, es gilt der Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages als Ersatzstichtag. In der Folge sind zwei Folgewirkungen denkbar: Die Personengesellschaft kann die Sanierungsmöglichkeit des § 13 Abs. 1 fünfter Satz UmgrStG wahrnehmen (siehe Rz 765)…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Die Aufteilung ist frühestens zum 1.7.02 möglich. Wird die ABC-OG vertragsgemäß dennoch zum 31.12.01 aufgeteilt, bleibt Art. V UmgrStG dann anwendbar, wenn die Sanierungsmöglichkeit des § 13 Abs. 2 UmgrStG wahrgenommen wird, dh. die Realteilung rechtzeitig zum 1.7.02 neu…

LStR 2002 Rz 529–5337.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

7.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes Rz 529: Zur begünstigten Wohnraumsanierung zählen die Instandsetzung (einschließlich energiesparender Maßnahmen) sowie die Herstellung. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand ist das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Dieser liegt zB dann nicht vor, wenn zusätzlich zu einer bestehenden funktionsfähigen Heizungsanlage ein…

KStR 2013 Rz 1536–153828.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

26.4.4.328.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge) Rz 1536: Beim Verlustabzug ist auf Sanierungsgewinne gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b erster Teilstrich KStG 1988 die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Die Vortragsgrenze ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit…

LStR 2002 Rz 522–5287.6.4 Wohnraumsanierung
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

7.6.4 Wohnraumsanierung 7.6.4.1 Begünstigter Wohnraum Rz 522: Begünstigt sind nur Aufwendungen zur Sanierung bereits vorhandenen Wohnraumes. Die Aufwendungen für die Schaffung neuen Wohnraumes durch Dachbodenausbau, Umgestaltung von Kellerräumen, Verbau einer Loggia oder Dachterrasse usw. sind bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen Aufwendungen…

LStR 2002 Rz 534–5397.6.4.5 Herstellung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.6.4.5 Herstellung Rz 534: Herstellungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn Veränderungen an der Bausubstanz des bereits vorhandenen Wohnraumes vorgenommen werden. Die Neuschaffung von Wohnraum (zB Dachbodenausbau) fällt nicht unter diese Begünstigung, sondern kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z…

LStR 2002 Rz 614–6207.14.2.2 Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.14.2.2 Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung Rz 614: Eine Nachversteuerung ist nur bei Aufwendungen zur Wohnraumschaffung (achtjährig gebundene Beträge, Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, Darlehensrückzahlungen), nicht jedoch bei aus Eigenmitteln bezahlten Aufwendungen zur Wohnraumsanierung vorgesehen. 7.14.2.2.1 Nachversteuerung von achtjährig gebundenen…

LStR 2002 Rz 5737.10a Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und für den Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

7.10a Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und für den Ersatz eines fossilen durch ein klimafreundliches Heizungssystem (§ 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) 7.10a.1 Allgemeines Rz 573a: Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, BGBl. I Nr. 10/2022, wurde der…