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KStR 2013Einleitung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…2014. 3.Information zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige, Info des BMF vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014. 4.Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds, Info des BMF vom 7.5.2015…

EStR 2000 Rz 6104–610620.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen (siehe Pkt. 5 der Ergebnisunterlage ESt, Salzburger Steuerdialog 2011, Erlass des BMF vom 06.10.2011, BMF-010203/0464-VI/6/2011). Die sonstigen Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 sind gegenüber den Einkünften aus…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Einbringung ist das für die Erhebung der Körperschaftsteuer der übernehmenden Körperschaft zuständige Finanzamt für die Entgegennahme der Meldung der Einbringung zuständig (§ 13 Abs. 1 UmgrStG). Erfolgt die Einbringung in eine im Ausland ansässige übernehmende Körperschaft, für die bis zur Einbringung kein inländisches Finanzamt zuständig ist…

KStR 2013 Rz 1071–107415.6.3 Vor- und Außergruppenverluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…8 KStG 1988 nach dem 3.5.2024 gestellt wird. 15.6.3.215.6.3.3 Umgründungsbedingter Verlustvortragsübergang in der Unternehmensgruppe Rz 1072: Siehe UmgrStR 2002 15.6.4 Anrechnung ausländischer Quellensteuern Rz 1073: Da die Steuerrechtssubjektivität der Gruppenmitglieder durch die Mitgliedschaft an einer…

KStR 2013 Rz 1586–158730.1.2.3 Pflichtangaben im Antrag
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

28.1.2.330.1.2.3 Pflichtangaben im Antrag 28.1.2.3.130.1.2.3.1 Antragsformulare Rz 1586: Das Antragsformular G 1 ist vom Gruppenträger bzw. vom Hauptbeteiligten einer Gruppenträgerbeteiligungsgemeinschaft auszufüllen. Im Antragsformular G 1 sind die allgemeinen Angaben betreffend den…

KStR 2013 Rz 1259–126421.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.1.3 Repräsentationsaufwendungen (§ 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988) Rz 1259: Siehe EStR 2000 Rz 4808 bis 4829. Die in den EStR 2000 dargestellte Rechtslage gilt auch für Körperschaften. Denn zufolge § 12 Abs. 1 Z 3 KStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs…

KStR 2013 Rz 943–950Überstundenvergütungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…nachweisbar und liegt die Überstundenvergütung in (branchen-) üblicher Höhe, ist sie, soweit sie im Rahmen angemessener Gesamtausstattung des geschäftsführenden Anteilsinhabers liegt, keine verdeckte Ausschüttung. Umgründungen Rz 944: Siehe die Stichworte "Firmenwert", Rz 757, und "GmbH & Co KG", Rz 791 bis 798. Umlagen Rz 945: Siehe…

KStR 2013 Rz 4284.1.2.4 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 17 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

4.1.2.4 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 17 EStG 1988 Rz 428: Zu den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung nach § 17 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 4100 ff.

EStR 2000 Rz 6141–614220.2.1.12 Zuwendungen von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…2011 §§ 27, 37 Abs. 8, 93, und 95 bis 97 EStG 1988 in der Fassung vor dem BBG 2011 weiter anzuwenden. Dies stellt sicher, dass bei Forderungswertpapieren, bei deren Erwerb eine KESt-Gutschrift erfolgt ist, auch bei deren Einlösung/Verkauf nach dem 31. März 2012…

KStR 2013 Rz 820–833Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…eine Einlagenrückzahlung im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG 1988 vor, soweit die Rückzahlung im Nennkapitalindisponible Einlagen-Subkonto Deckung findet (siehe den EinlagenrückzahlungserlassEinlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass des BMF vom 31.3.199827.9.2017, 06 0257BMF-010203/10309-IV/6/982017, AÖFBMF-AV Nr. 88155/19982017). …

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…38b Abs. 3 und § 38e Abs. 4 und § 43 Abs. 1 UmgrStG). 3.2.2. Gemeinnützige Bauvereinigungen Rz 114: Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemeinnützigen Bauvereinigungen ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs. 1 Z 8 iVm Abs. 2 erster Satz BAO; Rz…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Kommunalsteuer Rz 162: Für die Erhebung und Verwaltung der Kommunalsteuer sind die Gemeinden zuständig, soweit nicht bundes- oder landesgesetzliche Vorschriften entgegenstehen (§ 18 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz 2017). Solche bundesgesetzlichen Vorschriften finden sich in den §§ 13 und 14 KommStG 1993. Die Zerlegung und Zuteilung der Bemessungsgrundlage ist…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…

KStR 2013 Rz 385–3893.2.6 Sonderfälle
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…die Gewinnerzielungsabsicht fehlt (auch hier keine Liebhaberei, siehe LRL 2012 Rz 153). 3.2.6.2 Schedulenbesteuerung eigen- und gemischtnütziger Privatstiftungen Rz 388: Siehe StiftR 2009 Rz 89 bis 110. 3.2.7 Versorgungsbetriebeverbund von juristischen Personen des privaten Rechts Rz 389: Siehe Rz 100.

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine allfällige Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Erhebung der Einkommensteuer des Empfängers der Kapitalerträge (siehe Rz 76). Rz 94: Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz 2011 und gemäß § 40 Abs. 2 Z 1 des Immobilien-Investmentfondsgesetz einbehalten…

UmgrStR 2002 Rz 1802–18736.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 10 Abs. 3 KStG 1988 grundsätzlich außer Ansatz (siehe auch KStR 2013 Rz 1453; zur Berücksichtigung eines tatsächlichen und endgültigen Vermögensverlustes siehe KStR 2013 Rz 1224). Dies gilt auch für grenzüberschreitende Spaltungen nach dem EU-UmgrG. 6.13.3. Abspaltung mit voller Steuerpflicht 6.13…

KStR 2013 Rz 1470–147426.3.4 Steuerpflichtige Zusammenschlüsse und Realteilungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Gegenleistung nicht ausschließlich in Form von Gesellschafterrechten, Nichtvorliegen einer in- oder ausländischen übernehmenden Mitunternehmerschaft) oder b) wenn bei Realteilungen die Voraussetzungen des § 27 UmgrStG nicht vorliegen (beispielsweise bei Nichtvorliegen eines Teilungsvertrages, Nichtvorliegen einer Teilungs-Mitunternehmerbschaft, keine Übertragung von (Teil)Betrieben oder Mitunternehmerschaften auf bilanzieller Basis…

KStR 2013 Rz 1460–146526.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…es zum Ansatz des Teilwerts der übertragenen Wirtschaftsgüter inklusive eines Firmenwerts sowie nicht bilanzierten immateriellen Anlagevermögens. Kommt es bei einer Umgründung nur zum Teil zu einer nach Verkehrswerten bewerteten Umgründung, sind sowohl die Regelungen über die Bewertung der Gegenleistung als auch über den Teilwertansatz anzuwenden…

EStR 2000 Rz 4128–413211.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…600 bei USt-Pauschalierung)3.600 | 1215% von 200.000 | 24.000-30.000 | -30.000 | Summe Betriebsausgaben | 214.000-220.000 | -220.000 | Gewinn | 26.00020.000 | 20.000 Nettomethode: | Umsatz netto | 200…

EStR 2000 Rz 6154–615520.2.2.4.7 Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…der durch den Wegzug entstandenen Steuerschuld beantragen; diesfalls wird die ESt iHv 27,5 (27,5% von 100; bis 31.12.2015 25: 25% von 100) nicht festgesetzt, wohingegen die Verluste von 30 mangels Ausgleichsmöglichkeit (zunächst) nicht verwertet werden können; 2.oder auf die Beantragung…