…Wirkung (entgegen dem sonst geltenden steuerlichen Rückwirkungsverbot) durchgeführt werden können. Rz 875: Der Katalog des § 16 Abs. 5 UmgrStG umfasst folgende Gestaltungsmöglichkeiten: Rückbeziehung von im Rückwirkungszeitraum tatsächlich getätigten Bar- und Sacheinlagen und Bar- und Sachentnahmen (§ 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG) Rückbeziehung von nicht getätigten…
…von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bereits unmittelbar die Basis für die Gewinnermittlung darstellen, sind Geldentnahmen und Geldeinlagen irrelevant. 4.4.4.2 Sachentnahmen/Sacheinlagen Rz 681: Sachentnahmen führen zu Betriebseinnahmen: Bei der Entnahme von Umlaufvermögen, weil die Bezahlung des Umlaufvermögens bereits als Betriebsausgabe Berücksichtigung gefunden hat…
…Geld- oder Sachentnahmen des geschäftsführenden Alleingesellschafters stellen bei fehlender Einbettung in ein Rechtsgeschäft (etwa bei Fehlen der laufenden Erfassung als Kreditgeschäft auf dem Verrechnungskonto oder als Teil der Geschäftsführerentlohnung im Lohnaufwand unter Beachtung der sonstigen für den Fremdvergleich maßgebenden Kriterien) eine verdeckte Ausschüttung dar. Dienstleistungen…
…1 und einem allfälligen Kürzungsbetrag nach Pkt. 2 ergebende Nettoverkehrswert ist Bemessungsgrundlage für den maximal 50%igen Passivposten. Bar- und Sachentnahmen nach dem Einbringungsstichtag kürzen daher auch dann die Bemessungsgrundlage für die vorbehaltene Entnahme, wenn sie nicht nach Z 1 auf den Einbringungsstichtag rückbezogen werden…
…6.0130.6.X1 die unter § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG getätigten Sachentnahmen in Höhe von 500 (Gewinnzurechnung iHv 200) und die Entnahme des Betriebsgebäudes in Höhe von 200 zu versteuern. Die Entnahme des Grund und Bodens erfolgt gemäß § 6 Z 4 EStG 1988…
…Vermögens können jedoch auf den Zusammenschlussstichtag rückbezogen werden (§ 24 Abs. 1 UmgrStG in Verbindung mit § 16 Abs. 5 UmgrStG): Tatsächliche Geld- und/oder Sachentnahmen (§ 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG) Tatsächliche Geld- und/oder Sacheinlagen (§ 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG) Zurückbehalten von Wirtschaftsgütern des…
…sind: Tatsächliche Geld- und/oder Sacheinlagen der/des Mitunternehmer(s) (§ 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG) Tatsächliche Geld- und/oder Sachentnahmen der/des Mitunternehmer(s) (§ 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG) Zurückbehalten von Anlagegütern und/oder Verbindlichkeiten der Personengesellschaft als Sonderfall von Entnahmen oder Einlagen…
2. Arzneiwaren 2.1. Begriffe "Arzneiwaren" und "Arzneispezialitäten" (1) Der Begriff "Arzneiwaren" umfasst alle im Abschnitt 1.1.1. genannten Waren, unabhängig davon, ob sie lose (in Bulk) oder verpackt vorliegen. (2) Unter "Arzneispezialitäten" sowie "Veterinärarzneispezialitäten" sind verpackte Arzneiwaren, und zwar sowohl für die Abgabe…
2. Ausnahmen (1) Das Einfuhrverbot für preislich gestaffelte Arzneimittel gilt nicht, wenn die in der Anlage 1 angeführten Waren zum Zwecke der Wiederausfuhr in ein in dieser Anlage genanntes Bestimmungsland a)durchgeführt, b)in ein Zolllager eingelagert oder c)in eine Freizone oder in ein…
Anhang III III.1. Pharmazeutische Zubereitungen, die folgende Suchtgifte des Anhanges II enthalten: Acetyldihydrocodein Codein Dihydrocodein Ethylmorphin Nicocodin Nicodicodin Norcodein Pholcodin wenn es sich um Zubereitungen mit einem oder mehreren nicht den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Bestandteilen handelt und diese Zubereitungen je Einzeldosis nicht mehr als 100…
Anlage 2 Anlage 1 der Psychotropenverordnung 1. Stoffe und Zubereitungen des Anhanges III des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Psychotrope Stoffe (§ 3 Abs. 1 Suchtmittelgesetz): Amobarbital Butalbital Cathin; (+)-Norpseudoephedrin Cyclobarbital Flunitrazepam * Glutethimid Pentobarbital die Salze der unter 1. angeführten Stoffe, falls das Bestehen solcher Salze…
6.2. Psychotrope Stoffe 6.2.1. Grenzüberschreitende Verbringung psychotroper Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr (1) Die Beschränkungen finden keine Anwendung auf im Ausland ärztlich oder zahnärztlich verschriebene psychotrope Arzneimittel, sofern 1.die mitgeführte Menge den Arzneimittelbedarf der reisenden Person für höchstens fünf Tage nicht übersteigt…
Anlage 12 Muster der Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind [Grafik] [Grafik]
Anlage 13 Muster der Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind [Grafik] [Grafik]
2.4. Entnahme von Proben (1) Erweist sich die Entnahme von Untersuchungsmustern als notwendig, ist die entnommene Menge unbedingt auf Blatt 3 der Einfuhrbewilligung von der Zollstelle in der Spalte "Zollabfertigung" zu vermerken und unter Anführung des Zwecks der Entnahme amtlich zu bestätigen. (2) Nach…
Anlage 11 Muster der Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind [Grafik] [Grafik]
2.8. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr Eine Bewilligung zum Anschreibeverfahren für Suchtgifte und psychotrope Stoffe darf nur solchen Personen erteilt werden, die zur Teilnahme am Suchtmittelverkehr berechtigt sind. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Anschreibeverfahren ist daher die Bewilligung des Bundesministeriums…
Anhang II Acetyldihydrocodein Äthylmorphin Codein Dextropropoxyphen Dihydrocodein Ethylmorphin Nicocodin Nicodicodin Norcodein Pholcodin Propiram abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen die Isomere der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte die Ester, Äther und Molekülverbindungen der in diesem Anhang angeführten Suchtgifte die Salze der in diesem…
1. Gegenstand 1.1. Preislich gestaffeltes Arzneimittel (1) Als preislich gestaffeltes Arzneimittel gilt gemäß Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 jedes für die Prävention, Diagnose und Behandlung von HIV/AIDS, Malaria, Tuberkulose und verwandte opportunistische Krankheiten angewandte Arzneimittel, das…
Anlage 10 Muster der Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern, die Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind [Grafik] [Grafik]