…Frage nach der selbständigen Bewertbarkeit von Wirtschaftsgütern, die mit Gebäuden in fester Verbindung stehen, ist nicht nach den sachenrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes, sondern nach der Verkehrsauffassung zu entscheiden. Rz 3168: Um einer gesonderten Bewertung zugänglich zu sein, muss ein Wirtschaftsgut daher eine gewisse Selbständigkeit…
…Tauschvertrag) und - abweichend vom allgemeinen steuerlichen Anschaffungszeitpunkt (Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne der Erlangung der faktischen Verfügungsgewalt über das Wirtschaftsgut, VwGH 28.2.2012, 2009/15/0218) - nicht jener der sachenrechtlichen Übergabe maßgebend (VwGH 08.02.1989, 88/13/0049; VwGH 20.11.1997…
…keine gebührenpflichtige Zession. Rz 1580: Die Übertragung von Sachenrechten erfolgt nicht durch Zession (§ 1392 ABGB), sondern durch Übergabe (§§ 426 ff ABGB). Keine Zession liegt bei der Übertragung verbriefter Rechte vor, wenn diese durch Übertragung des Rechtes am Papier - somit nach sachenrechtlichen Regeln - erfolgt. Beispiele: Inhaberpapiere…
…realisierten Geschäftsfälle sind in die verpflichtend aufzustellende Schlussbilanz gemäß § 220 Abs. 3 Satz 1 AktG aufzunehmen. Obwohl das Erlöschen der übertragenden Gesellschaft und der sachenrechtliche Vermögensübergang gemäß § 225a Abs. 3 AktG erst am Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch erfolgt, werden die Geschäftsfälle…
…umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft (siehe Rz 602 ff). Randzahl 490: derzeit frei 2.3.4. Zeitpunkt der steuerlichen Vermögensübernahme Rz 491: Zivilrechtlich erfolgt bei einer Umwandlung der sachenrechtliche Vermögensübergang von der übertragenden Kapitalgesellschaft auf den Nachfolgerechtsträger erst am Tag der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses im Firmenbuch (§ 2 Abs…
12. Sachhaftungen (§ 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches…
2.4 Persönliche Zurechnung der Wirtschaftsgüter 2.4.1 Allgemeines Rz 121: Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der Sicherung übereignet worden sind, werden demjenigen zugerechnet, der die Sicherung einräumt (Sicherungsgeber, § 24 Abs. 1 lit. a BAO). Wirtschaftsgüter, die zu treuen Handen übereignet oder für einen Treugeber…