…1 Z 5 lit. b EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über einen Arbeitnehmer in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahren verhängte Geldstrafen sind grundsätzlich auch dann keine Werbungskosten, wenn die Straftat in Ausübung des Berufes des Steuerpflichtigen begangen wurde und private Interessen nicht berührt…
…die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung: Geldstrafe bis zu 20.000 Euro; daneben…
…8 BAO gilt bei nachträglicher Herabsetzung der für den Säumniszuschlag maßgeblichen Abgabenschuld (zB durch den Haftungsbescheid oder den Bescheid über den Abgabenanspruch betreffende stattgebende Beschwerdeerledigung). Rz 863: § 217 Abs. 9 BAO ist anwendbar im Fall der nachträglichen rückwirkenden Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen (zB bei…
…eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor (§ 9 Abs. 1 GebG), andererseits eine zusätzliche, im Ermessen der Behörde stehende Erhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG. 7.1.1. Zwingende Erhöhung Rz 129: Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig durch Barzahlung…
…gemäß § 108 Abs. 2 ZollR-DG erfolgt, wenn eine Erledigung nach § 25 FinStrG erfolgt; wenn im Versandverfahren zwar eine Gestellungspflicht verletzt worden ist, jedoch die Zuständigkeit für die Abgabenvorschreibung nicht in AT gegeben ist. 8. Spezialfälle bei nacheinander folgenden Verwirklichung mehrerer Sachverhalte des § 30 Abs…
…Anspruch genommenen Gesamtschuldner gegenüber fällig wird. Im Übrigen siehe auch Rz 1847 bis Rz 1855. Rz 1845: Für die im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen gelten die Vorschriften des § 32 FinStrG über die Verjährung der Vollstreckbarkeit. Die fünfjährige Verjährungsfrist beginnt mit dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens.
…Die Frist des § 134 BAO ist erstreckbar. Die Erstreckung kann durch Maßnahmen des Bundesministers für Finanzen erfolgendas Finanzamt im Einzelfall (siehe Rz 7540. Siehe auch LStR 2002 Rz 916) oder - bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die eine längere Frist rechtfertigen - generell durch Verordnung des Bundesministers für…
…oder Ausgangszollstelle. Sie vermerkt auf der Suchanzeige alle Angaben, die sie ermitteln konnte (insbesondere Namen und Anschrift des Warenempfängers bei eingehenden Sendungen). (3) Sendet die Bestimmungszollstelle die Suchanzeige zurück und ersucht dabei im Feld II der Suchanzeige um zusätzliche Auskünfte, füllt die Abgangs- bzw. Eingangszollstelle…
…3. Zuständige Strafbehörden (1) Gemäß § 83 Abs. 2 AußWG 2011 ist für das Strafverfahren wegen der in den §§ 79 bis 82 AußWG 2011 genannten mit Strafe bedrohten Handlungen das Landesgericht zuständig. Die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft erfolgt durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Gemäß …
…3 BAO zeitgerecht war. Rz 944: Durch die Bewilligung einer Zahlungserleichterung werden die beiden für die Verwirkung des zweiten und dritten Säumniszuschlages maßgeblichen Dreimonatsfristen unterbrochen. Sie beginnen nach Beendigung der Zahlungserleichterung zu laufen oder neuerlich zu laufen, es sei denn, ein Zahlungsaufschub im Sinne des …
…Vereinfachte Strafverfügung Gemäß § 86 AußWG 2011 kann, wenn jemand durch dieselbe Tat Finanzvergehen gemäß § 85 AußWG 2011 und geringfügige Finanzvergehen im Sinne von § 146 FinStrG begangen hat, mit Zustimmung des Beschuldigten über alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG (mit Überschreitung des Höchstausmaßes der…
…zeitgerecht eingebrachten Aussetzungsantrag stattgegeben, so entsteht im Fall der Entrichtung des ausgesetzten Abgabenbetrages innerhalb der erwähnten Monatsfrist auf Grund des § 217 Abs. 4 BAO keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages. Rz 532: Dass während der Dauer der Aussetzung und während der Monatsfrist des § 212a Abs…
…bestimmte Zollzuwiderhandlungen, die nicht den Tatbestand von Finanzvergehen erfüllen, enthält § 41 ZollR-DG die Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Verwaltungsabgabe als verwaltungsrechtliche Maßnahme im Sinn des Art. 42 UZK. Es handelt sich hierbei daher keinesfalls um eine strafrechtliche Sanktion aufgrund einer strafbaren Handlung. Die in §…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…
…zB bei Selbstbemessungsabgaben), werden Abgaben mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97 BAO) des Abgabenbescheides (§ 198 BAO) fällig. Ist der Fälligkeitstag im Bescheid ausgewiesen, so ist Rz 15 zu beachten. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen durch Zustellung, bei mündlichen durch Verkündung. Die von einer…
…Rz 1362: Zu beachten ist § 103 Abs. 1 zweiter Satz BAO, wonach im Einhebungsverfahren ergehende Erledigungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens, trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber unmittelbar zugestellt werden können. Mahnungen sind trotz aufrechter Zustellungsbevollmächtigung dem Abgabepflichtigen…
…76/2011, sind Abgabenerhöhungen nach dem Finanzstrafgesetz nicht abzugsfähig. § 20 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 ist mit dem der Kundmachung im BGBl. folgenden Tag, das war der 2.8.2011, in Kraft getreten. Dementsprechend sind Abgabenerhöhungen, die nach dem 1.8.2011…
…Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) ein Exemplar, das im Anhang A, B, C oder D angeführt ist, entgegen dem Artenhandelsgesetz 2009 oder den Artikeln 4, 5, 7…
…an dem die Zahlungsfrist abläuft, bis zum Tag der Zahlung werden Verzugszinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht der Verzugszinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichten Zinssatz, den die Europäische Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte…
Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a…